Elemente der Registermodernisierung - Vernetzte Behörden für Nutzerinnen und Nutzer
Artikel Registermodernisierung
Die Registermodernisierung ermöglicht zusammen mit dem Onlinezugangsgesetz sichere, staatliche Onlinedienste mit einfachen Antragsprozessen und kurzen Bearbeitungszeiten.
Die Registermodernisierung ermöglicht zusammen mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sichere, staatliche Onlinedienste mit einfachen Antragsprozessen und kurzen Bearbeitungszeiten. Ziel ist es, eine zukunftsfähige digitale Verwaltung mit Serviceangeboten zu schaffen – wie es Bürgerinnen, Bürger, und Unternehmen bereits aus anderen Lebensbereichen gewohnt sind: schnell, unbürokratisch und von Anfang bis Ende digital und transparent.
Status quo: viele Daten, wenig Nutzen
Eine vom Normenkontrollrat (NKR) beauftragte Studie hat 2017 ergeben, dass die digitale Handlungsfähigkeit des deutschen Staates nur dann bestärkt wird, wenn die deutsche Registerlandschaft modernisiert wird und Registerdaten unter anderem als Nachweise genutzt werden können.
Bund, Ländern und Kommunen ist es im Rahmen des OZG bereits gelungen, eine Vielzahl an Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und damit online zur Verfügung zu stellen. Doch das genügt nicht: nutzerfreundlich und gänzlich digital wird die Mehrheit der Services erst, wenn Behörden auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern oder Unternehmen in der Lage sind, Daten untereinander auszutauschen. Nutzerinnen und Nutzer müssen dann vorhandene Informationen wie zum Beispiel Familienstand, Geburtsort oder Wohnadresse nicht mehrfach angeben (Once-Only-Prinzip). Doch genau dieser Informationsaustausch zwischen den Registern ist bisher in vielen Fällen nicht möglich.
Zielbild: eine zukunftsfähige, nachhaltige und digitale Zukunft
Once Only-Prinzip – einfach nur einmal
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen Nachweise nur noch einmalig übermitteln. Die Verwaltung soll – nach Freigabe und auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen – vorhandene Daten mit anderen Behörden einfach und sicher austauschen können. Hierfür werden Ordnungsmerkmale wie die Identifikationsnummer und eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer als bereichsübergreifende Identifikatoren in den Registern bereitgestellt.
Registerbasierter Zensus – besser auf Knopfdruck
Der Zensus kann künftig vollständig digital durchgeführt werden. Dadurch entstehen weniger Aufwände für Bürgerinnen und Bürger sowie weniger Kosten für den Staat und das alles bei schnelleren und besseren Ergebnissen.
Schnelle Verwaltung – effizient rund um die Uhr
24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Der neue automatisierte Datenaustausch zwischen Behörden ermöglicht maximale Effizienz und Wirtschaftlichkeit für alle Verwaltungsleistungen.
Europa im Blick – einheitlich über Grenzen hinweg
Es wird sichergestellt, dass ausgewählte Verwaltungsverfahren für EU-Bürgerinnen und -Bürger grenzüberschreitend so bereitgestellt werden, dass sie vollständig medienbruchfrei online abgewickelt werden können. Das Once-Only-Prinzip greift auch hier.
Hoher Datenschutzstandard und erweiterte Transparenz
Erstmalig sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen digital und nutzerfreundlich auf Knopfdruck in einem Datenschutzcockpit sehen können, welche ihrer Daten zwischen Behörden ausgetauscht wurden. Durch technische und organisatorische Maßnahmen werden Datenschutzgrundsätze umgesetzt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt.
Wie wird die Registermodernisierung gesteuert und wen kann ich kontaktieren?
Ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Registermodernisierung wird die Zusammenarbeit zwischen den zahlreichen Beteiligten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sein. Denn die Registermodernisierung betrifft Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen genauso wie Mitarbeitende der Verwaltung. Daher sieht die Projektsteuerung eine transparente und kontinuierliche Kommunikation über die Fortschritte vor – verfügbar für alle Ebenen, intern und extern.
Deshalb hat der IT-Planungsrat im Sommer 2021 die Gesamtsteuerung Registermodernisierung eingerichtet. Die Federführung der Gesamtsteuerung haben der Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), sowie die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen übernommen. Unterstützt werden diese unter anderem durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registermodernisierungsbehörde.
Interessierte können sich jederzeit mit Anregungen an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Registermodernisierung wenden oder das Postfach zur Registermodernisierung (Registermodernisierung@sk.hamburg.de)⠀kontaktieren.