Datenschutzcockpit

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Registermodernisierung

Mit dem bundesweiten Datenschutzcockpit (DSC) schafft die Freie Hansestadt Bremen (FHB) für Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz und Sicherheit beim behördlichen Datenaustausch. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) begleitete, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), Bremen bei der Entwicklung.

Das Projekt DSC wird seit 2021 von der Abteilung 4 „Zentrales IT-Management, Digitalisierung öffentlicher Dienste“ der FHB beim Senator für Finanzen, im Auftrag des BMI federführend umgesetzt. Mit der im Februar 2023 erlassenen Verwaltungsvereinbarung beauftragt das BVA, stellvertretend für das BMI, weiterhin die FHB mit der Umsetzung des DSC.

Gemäß dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) soll das DSC zusammen mit der Einführung der Identifikationsnummer (IDNr) in die Register realisiert werden. Mit Hilfe des DSC kann jede Bürgerin und jeder Bürger selbstständig überprüfen, welche Daten wann und aus welchem Grund zwischen öffentlichen Stellen, unter Verwendung der persönlichen IDNr innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht wurden. Dies ist bequem von zu Hause aus möglich, mit jedem gängigen Internetbrowser.

Die Freie Hansestadt Bremen ist damit ein wichtiger Wegbereiter für das Ende August 2023 in Kraft getretene Identifikationsnummerngesetz (IDNrG). Das DSC bildet künftig die Brücke zwischen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) und der Registermodernisierung (RegMo) - zum Nutzen für Zivilgesellschaft und Verwaltung.

 

Das DSC – Hintergründe und Fakten

Technisch gesehen ist das DSC eine IT-Komponente des Portalverbundes, die eine Verknüpfung von Verwaltungsportalen aus Bund, Ländern und Kommunen darstellt.

Das RegMoG bildet die rechtliche Grundlage des Projektes und sieht drei Projektausbaustufen vor:

Die erste Ausbaustufe einer lokal begrenzten Pilotierung durch die FHB wurde 2022 abgeschlossen und beinhaltete, dass die im DSC hinterlegten Protokoll- und Inhaltsdaten der Datenübermittlungen unter Verwendung der IDNr zur Anzeige gebracht werden können. Dabei wurden primär Nutzertests durchgeführt und erste Komponenten als Teil der technischen Lösung für das DSC national bereitgestellt. Derzeit wird das Nationale Waffenregister (NWR), das an einem Pilotprojekt zur Inbetriebnahme des Identitätsdatenabrufes teilgenommen hat, an das DSC angeschlossen.

Für die zweite Ausbaustufe ist die Anzeige von Bestandsdaten im DSC vorgesehen. Der Umsetzungsbeginn ist für das Jahr 2024 geplant. Der unter anderem hierfür erforderliche XÖV-Standard XDatenschutzcockpit (XDSC) wird durch die Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSiT) entwickelt, die ebenfalls beim Senator für Finanzen Bremen angesiedelt ist. Er wird in Version 1.0 seit dem 31.07.2023 bereitgestellt und im XRepository veröffentlicht. Die Einbindung des DSC in die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, ist vorgesehen.

Die dritte Ausbaustufe sieht perspektivisch die Etablierung sog. Steuerungswerkzeuge vor.  Bürgerinnen und Bürger sollen dabei u. a. die Möglichkeit erhalten, direkt Kontakt mit den jeweils zuständigen Behörden über das DSC aufzunehmen. Weitere Werkzeuge und Funktionen werden regelmäßig bewertet und auf ihre Umsetzung hin geprüft.

Die Umsetzung der Steuerungsfunktionen setzt aus technischer Perspektive den Abschluss der Ausbaustufen eins und zwei voraus.

Anschluss des DSC

Das IDNrG hat insgesamt 51 Register identifiziert (siehe Anlage (zu § 1) IDNrG: https://www.gesetze-im-internet.de/idnrg/BJNR059110021.html).

Diese dürfen die IDNr in ihren Datenübermittlungen nur verwenden, wenn sie an das DSC angeschlossen sind. Da die Nutzung einer Nummer zur Zuordnung von personenbezogenen Daten ein besonderes Schutzniveau erfordert, enthält das IDNrG unter anderem mit dem DSC Sicherungsmechanismen, die der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung Rechnung tragen. Der höheren Datendichte steht damit ein Transparenztool entgegen.

Um sich an das DSC anschließen zu können, müssen die Register ihre Daten aufbereiten und anzeigefähig machen. Das bedeutet:

  • Bereitstellung von Daten (Protokoll-, Inhalts- und später voraussichtlich auch Bestandsdaten) für das DSC über eine definierte Schnittstelle
  • Mitwirkung beim Anzeigeformat bei der Inhaltsdatenübermittlung gemäß des Standards XDatenschutzcockpit