Prinzip 7: Rechtliche Änderungsbedarfe
Sofern rechtliche Vorgaben der Entwicklung einer nutzerzentrierten, einfachen und effizienten digitalen Lösung entgegenstehen, werden diese zügig angepasst und dadurch wird die Digitaltauglichkeit des Rechts fortwährend erhöht.
Warum ist es wichtig
Eine nutzerfreundliche und vollständige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erfordert mitunter Rechtsänderungen. Zur Überprüfung bestehender Formerfordernisse, z. B. ob bei einer Verwaltungsleistung ein persönliches Erscheinen oder die Schriftform notwendig sind. Die Identifikation und Beseitigung solcher rechtlicher Hürden erhöht die Digitaltauglichkeit des Rechts.
Wie Sie das Prinzip umsetzen
Die Umsetzung beinhaltet zum einen die Prüfung, ob rechtliche Vorgaben einer nutzerzentrierten, einfachen und effizienten digitalen Lösung entgegenstehen und zum anderen die Abschaffung oder Vereinfachung dieser Vorgaben.
1. Gesetzliche Formerfordernisse hinsichtlich Vereinfachung oder Abschaffung überprüfen
- Prüfen Sie, ob gesetzliche Formerfordernisse wie z. B. Schriftform, Identitätsnachweise, Beglaubigung oder persönliches Erscheinen vereinfacht oder abgeschafft werden können.
2. Rechtliche Änderungsbedarfe dokumentieren und Rechtsänderungen anstoßen
- Dokumentieren Sie die rechtlichen Hindernisse, auf die Sie stoßen.
- Im föderalen Digitalisierungsprogramm können Anforderungen für Rechtsänderungen in Abstimmung mit den Themenfeldverantwortlichen in das OZG-Anforderungsmanagement eingegeben werden.
- Nehmen Sie bei identifizierten Rechtsänderungsbedarfen Kontakt zum für das Fachrecht zuständigen Ministerium auf.
Weiterführende Ressourcen
Verwaltungsvorschriften nach zuständigem Ministerium auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
Gesetze und Rechtsverordnungen auf gesetze-im-internet.de
Prinzipien des Servicestandards
- Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
- Einfache und intuitive Nutzung
- Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
- Once-Only-Prinzip
- Datenschutz
- Förderung digitaler Nutzung
- Rechtliche Änderungsbedarfe
- Agiles Vorgehen
- Integration Portalverbund
- Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
- Entwicklungsgemeinschaften
- Offene Standards
- Open Source
- Wiederverwendung und Nachnutzung
- IT-Sicherheit und Support
- Interoperabilität
- Technologische Evaluation
- Evaluation der Nutzerzufriedenheit
- Nutzerzentrierte Weiterentwicklung
Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de