Prinzip 7: Rechtliche Änderungsbedarfe

Sofern rechtliche Vorgaben der Entwicklung einer nutzerzentrierten, einfachen und effizienten digitalen Lösung entgegenstehen, werden diese zügig angepasst und dadurch wird die Digitaltauglichkeit des Rechts fortwährend erhöht.

Warum ist es wichtig

Eine nutzerfreundliche und vollständige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erfordert mitunter Rechtsänderungen. Zur Überprüfung bestehender Formerfordernisse, z. B. ob bei einer Verwaltungsleistung ein persönliches Erscheinen oder die Schriftform notwendig sind. Die Identifikation und Beseitigung solcher rechtlicher Hürden erhöht die Digitaltauglichkeit des Rechts.

Wie Sie das Prinzip umsetzen

Die Umsetzung beinhaltet zum einen die Prüfung, ob rechtliche Vorgaben einer nutzerzentrierten, einfachen und effizienten digitalen Lösung entgegenstehen und zum anderen die Abschaffung oder Vereinfachung dieser Vorgaben.

1. Gesetzliche Formerfordernisse hinsichtlich Vereinfachung oder Abschaffung überprüfen

  • Prüfen Sie, ob gesetzliche Formerfordernisse wie z. B. Schriftform, Identitätsnachweise, Beglaubigung oder persönliches Erscheinen vereinfacht oder abgeschafft werden können.

2. Rechtliche Änderungsbedarfe dokumentieren und Rechtsänderungen anstoßen

  • Dokumentieren Sie die rechtlichen Hindernisse, auf die Sie stoßen.
  • Im föderalen Digitalisierungsprogramm können Anforderungen für Rechtsänderungen in Abstimmung mit den Themenfeldverantwortlichen in das OZG-Anforderungsmanagement eingegeben werden.
  • Nehmen Sie bei identifizierten Rechtsänderungsbedarfen Kontakt zum für das Fachrecht zuständigen Ministerium auf.

Weiterführende Ressourcen

Anregungen zur Identifikation rechtlicher Fragestellungen bietet der E-Government-Prüfleitfaden des IT-Planungsrates und des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) (PDF)

Verwaltungsvorschriften nach zuständigem Ministerium auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de

Gesetze und Rechtsverordnungen auf gesetze-im-internet.de

Prinzipien des Servicestandards

  1. Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
  2. Einfache und intuitive Nutzung
  3. Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
  4. Once-Only-Prinzip
  5. Datenschutz
  6. Förderung digitaler Nutzung
  7. Rechtliche Änderungsbedarfe
  8. Agiles Vorgehen
  9. Integration Portalverbund
  10. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
  11. Entwicklungsgemeinschaften
  12. Offene Standards
  13. Open Source
  14. Wiederverwendung und Nachnutzung
  15. IT-Sicherheit und Support
  16. Interoperabilität
  17. Technologische Evaluation
  18. Evaluation der Nutzerzufriedenheit
  19. Nutzerzentrierte Weiterentwicklung

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de