Prinzip 3: Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität

Digitale Angebote sind barrierefrei konzipiert und gestaltet. Sie verwenden weitestgehend einfache, bürgernahe sowie genderneutrale Sprache.

Warum ist es wichtig

Barrierefreiheit ist – wie im analogen Raum – auch im digitalen Raum notwendig, um eine reibungslose Nutzung der Onlinedienste für alle zu ermöglichen. Verschiedene Bedürfnisse unterschiedlicher Generationen, Hintergründe und Einschränkungen müssen deshalb berücksichtigt werden.

Wie Sie das Prinzip umsetzen

Gestalten Sie Ihren Onlinedienst inklusiv durch einfache, bürgernahe und genderneutrale Sprache. Stellen Sie sicher, dass Ihr Onlinedienst die Vorgaben durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vom 25. Mai 2019 einhält. Prüfen Sie mithilfe eines BITV-Tests die Einhaltung der Richtlinien zur Barrierefreiheit. Sollte Ihr Onlinedienst auf einem Verwaltungsportal realisiert werden, stimmen Sie sich hinsichtlich der barrierefreien Umsetzung mit den Verantwortlichen des Verwaltungsportals ab.

Checkliste

 Einfache, bürgernahe und genderneutrale Sprache verwenden

 Digitales Angebot auf bürgernahe Sprache mit der Zielgruppe prüfen

 Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung stellen

 Feedback und Hinweise zur Barrierefreiheit ermöglichen

 Die Barrierefreiheit des Onlinedienstes im Selbsttest sowie durch einen unabhängigen, ausführlichen Test gemäß BITV 2.0 überprüfen

 Eine Erklärung zur Barrierefreiheit im Onlinedienst bereitstellen

1. Einfache, bürgernahe und genderneutrale Sprache verwenden

  • Verwenden Sie bürgernahe und einfache Sprache. Reduzieren Sie zum Beispiel die Anzahl an Fachbegriffen und verschachtelten Sätzen. Kürzen Sie lange Texte nach Möglichkeit.
  • Prüfen Sie Ihr digitales Angebot auf bürgernahe Sprache mit der Zielgruppe.
  • Verwenden Sie genderneutrale Sprache.
  • Anrede oder Geschlecht sollten nicht in Anträgen abgefragt werden, wenn es keinen fachlichen Grund für die Erfassung des Geschlechtes gibt.
  • Wenn Anrede oder Geschlecht abgefragt werden müssen, bieten Sie auch die Optionen "divers" und "keine Angabe".

2. Barrierefreiheit im gesamten Onlinedienst berücksichtigen

  • Stellen Sie Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache auf der Startseite Ihres digitalen Angebots zur Verfügung.
  • Machen Sie herunterladbare PDF-Dokumente barrierefrei verfügbar, sodass die Inhalte beispielsweise durch einen Screenreader erfasst werden können.
  • Ermöglichen Sie Hinweise und Rückmeldungen zur Barrierefreiheit, etwa über ein Feedbackformular.
  • Stellen Sie in Ihrem digitalen Angebot eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die eine Beschwerde und Schlichtungsstelle benennt.

3. Testen der Barrierefreiheit mit geeigneten Tests gemäß BITV 2.0

  • Berücksichtigen Sie die Barrierefreiheit Ihres digitalen Angebots schon während der Entwicklung.
  • Setzen Sie hierzu beispielsweise Schnelltests und Selbstbewertungen ein.
  • Prüfen Sie die Barrierefreiheit zusätzlich zum Abschluss der Entwicklung systematisch durch Schnelltests und Selbstbewertungen.
  • Gewährleisten Sie die Barrierefreiheit durch einen unabhängigen, ausführlichen Test gemäß BITV 2.0.

Weiterführende Ressourcen

Zu einfacher und genderneutraler Sprache:

Leitsätze für einfache Sprache auf oeffentliche-it.de

Wörterbuch Genderneutrale Sprache bei geschickt-gendern.de

Ressourcen zur Barrierefreiheit:

Erläuterungen zu Leichter Sprache und Gebärdensprache bei BIK-fuer-alle.de

Anforderung an Erklärung zu Barrierefreiheit der BITV

Mustererklärung zur Barrierefreiheit der EU

Gesetzlicher Hintergrund bei BIK-fuer-alle.de

Wortlaut des § 4 BITV bei gesetze-im-internet.de

Tests zur Barrierefreiheit

WAI-Schnelltest der W3-Association (englisch)

Schnelltest der BITV (nach Anmeldung)

Ausführlicher BITV-Test

Prinzipien des Servicestandards

  1. Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
  2. Einfache und intuitive Nutzung
  3. Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
  4. Once-Only-Prinzip
  5. Datenschutz
  6. Förderung digitaler Nutzung
  7. Rechtliche Änderungsbedarfe
  8. Agiles Vorgehen
  9. Integration Portalverbund
  10. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
  11. Entwicklungsgemeinschaften
  12. Offene Standards
  13. Open Source
  14. Wiederverwendung und Nachnutzung
  15. IT-Sicherheit und Support
  16. Interoperabilität
  17. Technologische Evaluation
  18. Evaluation der Nutzerzufriedenheit
  19. Nutzerzentrierte Weiterentwicklung

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de