Prinzip 18: Evaluation der Nutzerzufriedenheit
Die Wirksamkeit der digitalen Angebote wird anonym anhand von Nutzungsintensität und Nutzerzufriedenheit erhoben. Um die Transparenz zu erhöhen, werden die Ergebnisse veröffentlicht. Diese werden auch in maschinenlesbarer Fassung bereitgestellt.
Warum ist es wichtig
Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist kein Selbstzweck, sondern soll die Situation der Nutzenden verbessern. Und gezielte Verbesserungen vorzunehmen, benötigt es eine stetige Messung und Auswertung der Nutzungsintensität sowie Nutzerzufriedenheit.
Wie Sie das Prinzip umsetzen
Die Nutzungsintensität und Nutzerzufriedenheit werden durch Statistiken zum Nutzungsverhalten sowie durch qualitative und quantitative Nutzerbefragungen erhoben. An geeigneter Stelle werden die Nutzungsstatistiken mit interessierten Gruppen und auch der Öffentlichkeit geteilt.
1. Kennzahlen über das Nutzungsverhalten erheben
- Überlegen Sie, welche Kennzahlen für Ihren Onlinedienst relevant sind. Empfehlenswert sind etwa Zahlen zu Seitenbesuchen, Verweildauer, Abbruchseiten (Drop-Off-Pages), Herkunft (z. B. Land, Browser, Verweis aus Suchmaschine, interne Seite etc.).
- Setzen Sie datenschutzkonforme Werkzeuge für die Erfassung der Kennzahlen ein.
- Zeichnen Sie einfach zu quantifizierendes Nutzungsverhalten auf, das Ihnen Hinweise zur Verbesserung geben kann, z. B. häufige Nutzungsabbrüche bei bestimmten Seiten oder Formularfeldern.
- Zeichnen Sie einzelne Nutzungspfade auf und werten Sie diese manuell aus, um weitere Verbesserungspotenziale zu identifizieren.zu quantifizierendes Nutzungsverhalten auf, das Ihnen Hinweise zur Verbesserung geben kann, z. B. häufige Nutzungsabbrüche bei bestimmten Seiten oder Formularfeldern.
2. Nutzerzufriedenheit mittels standardisierter und etablierter Fragebögen erheben
- Erheben Sie allgemeine Metriken zur Zufriedenheit von allen Nutzenden, z. B. anhand vom Net Promoter Score (NPS).
- Bitten Sie den Nutzenden an, an einer Umfrage teilzunehmen und erfassen Sie mit standardisierten Verfahren ihre Zufriedenheit und die subjektive Einschätzung der Usability. Geeignete Tools dafür sind z. B. System Usability Scale (SUS) oder der User Experience Questionnaire (UEQ).
3. Häufigkeit der Nutzung von digitalen Hilfestellungen und zusätzlichen Unterstützungsangeboten erheben
- Erheben Sie die Häufigkeit der Verwendung von telefonischen Hilfsangeboten, Online-Chat oder Kontaktformular und vergleichen Sie die Zahlen mit diesen aus vorherigen Jahren.
- Stellen Sie sie in Bezug zu konkreten Verbessungen iin Ihrem Angebot.
4. Erhebungen zum Wirkungscontrolling in anonymisierter Form veröffentlichen
- Bereiten Sie die wichtigsten Kennzahlen für Ihren Onlinedienst in kurzer und gut lesbarer Form auf, etwa Besucherzahlen oder die Anzahl erfolgreich abgeschickter Anträge.
- Veröffentlichen Sie diese auf Ihrer Webseite. Achten Sie dabei auf Anonymisierung sämtlicher Daten und das Einhalten geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
- Veröffentlichen Sie die Daten in maschinenlesbarer Form, etwa als Tabelle mit Rohdaten (CSV) oder in einem geeigneten XML-Format.
Weiterführende Ressourcen:
Zu standardisierten Fragebögen:
Einführung in die Erfolgsmessung auf gov.uk (auf Englisch)
Informationen zum Net Promoter Score (NPS) auf Wikipedia
Informationen zur System Usability Scale (SUS) bei der German UPA
Näheres zum User Experience Questionnaire (UEQ) bei ueq-online.org
Details zur “Modular evaluation of key Components of User Experience” (meCUE) der TU Berlin
Zur Erhebung von Nutzerfeedback:
Zur Notwendigkeit von Kundenfeedback auf gruenderplattform.de
Beispiel für Kommentar-/Feedbackformular im Verwaltungsportal des Bundes
Beispiel aus Österreich zum Einsammeln von Feedback
Zur Veröffentlichung von Erhebungen zum Wirkungscontrolling:
Veröffentlichung von Nutzungs- und Nutzerzufriedenheitsstatistiken auf dem OZG-Dashboard
Prinzipien des Servicestandards
- Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
- Einfache und intuitive Nutzung
- Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
- Once-Only-Prinzip
- Datenschutz
- Förderung digitaler Nutzung
- Rechtliche Änderungsbedarfe
- Agiles Vorgehen
- Integration Portalverbund
- Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
- Entwicklungsgemeinschaften
- Offene Standards
- Open Source
- Wiederverwendung und Nachnutzung
- IT-Sicherheit und Support
- Interoperabilität
- Technologische Evaluation
- Evaluation der Nutzerzufriedenheit
- Nutzerzentrierte Weiterentwicklung
Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de