Prinzip 13: Open Source
Der Quellcode (oder Quellcodes) aus der Realisierung digitaler Angebote der Verwaltung (Eigenentwicklung) wird als Open Source, das heißt in nachnutzbarer Form mit kostenfreier, eine Veränderung gestattender Lizenzierung, zur Verfügung gestellt.
Warum ist es wichtig
Indem freie und quelloffene Software bereitgestellt wird, kann diese von anderen wiederverwendet und angepasst werden. Dabei kann die Verwaltung von externen Weiterentwicklungen der eigenen Software profitieren. Offenheit und Nachnutzung können sich sowohl auf den Quelltext des Codes beziehen als auch auf Architektur, Konzeption, Dokumentation und Daten des Projekts. Indem der Code einsehbar ist, können Sicherheitslücken schneller erkannt und beseitigt werden.
Wie Sie das Prinzip umsetzen
Voraussetzung für die Veröffentlichung ist die Verwendung einer freien Lizenz, die den rechtlichen Rahmen für die Nachnutzung, Veränderung und Verbreitung definiert. Die Umsetzung erfolgt durch vertragliche Sicherstellung, dass alle Eigenentwicklungen unter einer Open-Source-Lizenz stehen. Für die öffentliche Verbreitung des Quellcodes werden passende Repositorys für Open-Source-Software verwendet, z. B. Open CoDE.
1. Geeignete Open-Source-Lizenz auswählen
- Entscheiden Sie sich für eine Open-Source-Lizenz. Beachten Sie dabei Vorgaben Ihrer Organisation sowie Lizenzen von Komponenten und Bibliotheken, die Sie nachnutzen möchten.
- Ermöglichen Sie nicht nur das Einsehen des Quellcodes, sondern auch dessen kostenfreie Nachnutzung, Veränderung und die weitere Verbreitung der Weiterentwicklungen.
- Dass Weiterentwicklungen der eigenen Software auch als freie und quelloffene Software zur Verfügung gestellt werden, dazu sollte ermutigt werden, muss aber keine Bedingung sein. Auch private oder kommerzielle Nachnutzungen sind erstrebenswert.
2. Open-Source-Lizenzierung aller Eigenentwicklungen sicherstellen
- Stellen Sie vertraglich sicher, dass alle Eigenentwicklungen unter einer Open-Source-Lizenz entstehen, die eine kostenfreie Nachnutzung und Anpassung des Quellcodes gestattet.
- Wenn Auftragnehmer ihren öffentlichen Auftraggebern weitreichende Rechte am Quellcode der Eigenentwicklungen übertragen, wird dies i. d. R. etwas teurer sein als Software, deren Rechte weitgehend beim Auftragnehmer verbleiben. Die Auftraggeber sichern sich so einerseits die volle Kontrolle über ihre Software – auch für den Fall eines Wechsels des Auftragnehmers – und schaffen andererseits das Potenzial zur sparsamen Wiederverwendung durch andere Verwaltungen.
3. Quellcode vollständig dokumentieren
- Die geeignete Dokumentation ist eine notwendige Voraussetzung für erfolgreiche Nachnutzung von Quellcodes.
- Die Dokumentation von Quellcodes erfolgt üblicherweise auf Englisch. Das erhöht das Potenzial der Nachnutzung sowie der Größe der Communitys, die Software weiterentwickeln.
4. Quellcode in einem Open-Source-Repository veröffentlichen
- Stellen Sie Ihre Software-Lösung anderen Vorhaben zur Nachnutzung zur Verfügung.
- Verwenden Sie etablierte Open-Source-Repositorys, damit Ihre Software gefunden wird.
- Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit, um andere Verwaltungen und Open-Source-Communitys auf Ihre freie und quelloffene Software aufmerksam zu machen.
- Weiterentwicklungen von Open-Source-Komponenten oder neue Add-ons für solche Komponenten sollten der Open-Source-Community des Tools zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch die weitere Pflege und Verfügbarkeit der Funktionalität für zukünftige Versionen der Komponente unterstützen.
- Auch die Ergebnisse der Wartung und Pflege (z. B. Schließen von Sicherheitslücken, Aktualisieren von Bibliotheken, Unterstützung aktueller Betriebssysteme und Browser) der Software sollten stets unter den bestehenden Bedingungen verlässlich veröffentlicht werden. Das reduziert planbar Kosten in der Nachnutzung.
Weiterführende Ressourcen:
Einleitung in freie Software und Open Source bei der Free Software Foundation Europe
Kriterien für freie Software (englisch)
Open CoDE Plattform des Bundes
Prinzipien des Servicestandards
- Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
- Einfache und intuitive Nutzung
- Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
- Once-Only-Prinzip
- Datenschutz
- Förderung digitaler Nutzung
- Rechtliche Änderungsbedarfe
- Agiles Vorgehen
- Integration Portalverbund
- Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
- Entwicklungsgemeinschaften
- Offene Standards
- Open Source
- Wiederverwendung und Nachnutzung
- IT-Sicherheit und Support
- Interoperabilität
- Technologische Evaluation
- Evaluation der Nutzerzufriedenheit
- Nutzerzentrierte Weiterentwicklung
Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de