Prinzip 11: Entwicklungsgemeinschaften
Zusammenschlüsse für Entwicklungsgemeinschaften werden proaktiv angestrebt. Unterstützungsangebote für deren Zusammenstellung und Finanzierung werden auf ihre Anwendbarkeit für die Erstellung digitaler Angebote geprüft.
Warum ist es wichtig
Entwicklungsgemeinschaften können die Kosten und den Aufwand in der Erstellung von digitalen Angeboten deutlich senken, weil diese nur einmal konzipiert und entwickelt werden und im Anschluss allen zur Verfügung stehen. Im föderalen Digitalisierungsprogramm sollen deshalb Leistungen nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) umgesetzt werden. Das bedeutet, dass ein Land oder eine Gemeinschaft aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen. Der Bund, vertreten durch das BMI, fördert es finanziell, wenn Länder nach dem Prinzip "Einer für Alle" vorgehen.
Wie Sie das Prinzip umsetzen
Prüfen Sie, ob eine Entwicklungsgemeinschaft möglich ist und welche Unterstützungsangebote für die Zusammenstellung und Finanzierung existieren.
1. Realisierung des Onlinedienstes in einer Entwicklungsgemeinschaft prüfen
- Prüfen Sie die Möglichkeit der Entwicklung einer länderübergreifend einsetzbaren Lösung mit zentralem Betrieb nach dem Prinzip „Einer für Alle“.
- Identifizieren Sie mögliche Kooperationsbeteiligte.
- Ein Projektplan hilft bei der Planung möglicher Einsparungen und Effizienzsteigerung.
2. Kooperationsbeteiligte informieren
- Informieren Sie die fachlichen Kooperationsbeteiligten aus den anderen Ländern und dem zuständigen Bundesressort über das Vorhaben und die Möglichkeiten zur gemeinsamen Umsetzung und Nachnutzung. Beispiele aus bereits laufenden Projekten können bei der Einordnung helfen.
- Nutzen Sie hierfür insbesondere auch bestehende Bund-Länder-Gremien.
- Nutzen Sie den Marktplatz zur Nachnutzung zur Vorstellung Ihres Digitalisierungsvorhabens. Der Marktplatz listet alle Leistungen auf, die unmittelbar oder perspektivisch nachgenutzt werden können, und dient als Vernetzungsplattform zum Schmieden von OZG-Umsetzungs- und Anschlussallianzen.
3. Abstimmung einer Bund und Länder übergreifenden Verwaltungsvereinbarung organisieren
- Organisieren Sie oder nutzen Sie eine existierende Arbeitsgruppe, um die Erstellung einer Bund und Länder übergreifenden Verwaltungsvereinbarung zu koordinieren.
- Legen Sie frühzeitig Termine fest, um Entscheidungen rechtzeitig herbeizuführen.
4. Mittelbeantragung aus dem Konjunkturpaket oder dem FITKO-Digitalisierungsbudget prüfen
- Prüfen Sie die Mittelbeantragung aus dem Konjunkturpaket, das Umsetzungen nach dem "Einer für Alle"-Prinzip fördert.
- Prüfen Sie die Anwendbarkeit des FITKO-Digitalisierungsbudgets auf das Projekt. Informieren Sie sich bei den Kontaktpersonen der FITKO, falls Sie noch Fragen haben.
Weiterführende Ressourcen:
Informationen zum Digitalisierungsbudget und zur Beantragung auf der Webseite der FITKO
FIT-Store der Föderalen IT-Kooperation (FITKO)
Prinzipien des Servicestandards
- Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
- Einfache und intuitive Nutzung
- Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
- Once-Only-Prinzip
- Datenschutz
- Förderung digitaler Nutzung
- Rechtliche Änderungsbedarfe
- Agiles Vorgehen
- Integration Portalverbund
- Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
- Entwicklungsgemeinschaften
- Offene Standards
- Open Source
- Wiederverwendung und Nachnutzung
- IT-Sicherheit und Support
- Interoperabilität
- Technologische Evaluation
- Evaluation der Nutzerzufriedenheit
- Nutzerzentrierte Weiterentwicklung
Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de