Für eine zukunftsfähige Verwaltung: Das "Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur"

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz

Das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur bildet die Grundlage für eine zielgerichtete Umsetzung einer modularen und interoperablen föderalen IT-Architektur mit verbindlichen Standards, einheitlichen Schnittstellen und zentralen Basiskomponenten als Basis für eine effiziente, vertrauenswürdige und digital souveräne öffentliche Verwaltung.

Was ist das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur?

Das "Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur" definiert den ganzheitlichen strategischen Rahmen für die zielgerichtete Umsetzung einer föderalen IT-Architektur für die Verwaltungsdigitalisierung von Bund, Ländern und Kommunen. Dadurch wird die Grundlage für eine interoperable, offene und effiziente IT-Architektur mit allen notwendigen Standards, Schnittstellen und zentralen Basiskomponenten geschaffen. Es wurde am 13. November 2024 vom IT-Planungsrat beschlossen.

Warum ist ein gemeinsames Zielbild einer OZG-Rahmenarchitektur wichtig?

Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurde schnell deutlich, dass das bundesweite Nachnutzen und Ausrollen digitalisierter Verwaltungsleistungen durch verschiedene Länder und Kommunen nur eingeschränkt möglich war. Zu den Hürden zählten neben den komplexen föderalen Strukturen auch rechtliche Herausforderungen und das Fehlen einer durchgängigen IT-Rahmenarchitektur mit gemeinsamen, verbindlichen Vorgaben. Einzelentwicklungen mit begrenztem Nachnutzungspotenzial und einer heterogenen Qualität waren die Folge.

Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) im Juli 2024 rückte die Notwendigkeit einer umfassenden "Ende-zu-Ende"-Verwaltungsdigitalisierung in den Fokus. Mit dem Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur wird diese Notwendigkeit adressiert. Das Zielbild definiert den ganzheitlichen Rahmen für eine interoperable und modulare föderale IT-Architektur von Bund, Ländern und Kommunen. Es sieht im Kern verbindliche Standards, einheitliche Schnittstellen und zentrale Basiskomponenten vor und bietet eine Entscheidungsunterstützung für die Verwaltung sowie diejenigen, die das OZG umsetzen und Onlinedienste betreiben.

Auf welchen zentralen Werten baut das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur auf?

Die Grafik zeigt drei Kernwerte Vertrauenswürdigkeit, Effizienz und Digitale Souveränität als VENN-Diagramm Abbildung 1: Die zentralen Kernwerte der OZG-Rahmenarchitektur sind Vertrauenswürdigkeit, Effizienz und Digitale Souveränität.

Mit dem Ziel, die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen und zu vereinheitlichen, orientiert sich das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur an drei zentralen Werten: Vertrauenswürdigkeit, Effizienz und digitale Souveränität (Abbildung 1).

Effizienz

Interoperabilitätsstandards wie Prozessbeschreibungen, Datenfelder und -formate schaffen Effizienz, sparen Kosten und erhöhen die Innovationsfähigkeit durch einen offenen Markt. Funktionsbausteine mit bundesweit bereitstehenden zentralen Basiskomponenten ermöglichen Wiederverwendung und arbeitsteiliges Vorgehen. Durch eine möglichst automatisierte Sachbearbeitung werden auch auf Verwaltungsseite Ressourcen bei der Antragsbearbeitung gespart.

Vertrauenswürdigkeit

Eine interoperable IT-Architektur bietet den Antragsstellenden durch eine lückenlose Infrastruktur und ein reibungsloses Zusammenspiel aller Basiskomponenten ein attraktives, medienbruchfreies Nutzungserlebnis. Technische Standards und Qualitätsstandards, wie beispielsweise Standards für Usability, digitale Barrierefreiheit und IT-Sicherheit, setzen den Rahmen für sichere, barrierefreie und nutzerfreundliche digitale Services. Ebenso schaffen nachvollziehbare Prozesse, Datensouveränität und -sparsamkeit Vertrauen.

Digitale Souveränität

Klar definierte und offene Schnittstellen stellen Interoperabilität sicher und schaffen ein marktoffenes Ökosystem für alle Beteiligten. Open-Source-Software (OSS) ist ein zentraler Hebel zur Stärkung der digitalen Souveränität und Resilienz des Staates. OSS schafft Transparenz durch Sicherheit und fördert Innovation durch die Möglichkeit gemeinsamer Entwicklung.

Wie wurde das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur entwickelt?

Das Zielbild setzt im Rahmen der "Daueraufgabe Verwaltungsdigitalisierung" einen strategischen Architekturrahmen und klare Ziele für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der föderalen IT-Architektur. Erkenntnisse aus der bisherigen OZG-Umsetzung sowie europäische Vorgaben wie das European Interoperabiliy Framework – EIF und die Singe Digital Gateway Verordnung - SDG-VO und nationale Vorgaben wie das OZG-Änderungsgesetz sind in die Entwicklung des Zielbilds eingeflossen. Ein Schwerpunkt bei der Erstellung lag auf der einfachen Nachnutzbarkeit zentraler Infrastrukturelemente und Basiskomponenten, was direkt auf die übergreifenden Werte Effizienz und Digitale Souveränität einzahlt. Um möglichst viele Anforderungen und Erwartungen zu erfüllen, wurden dabei die verschiedenen Nutzergruppen der digitalen Verwaltung genau analysiert. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, aber auch Verwaltungsangestellte und die Personen und Unternehmen, die neue digitale Verwaltungsdienste entwickeln und betreiben, standen dafür im Mittelpunkt. In einem breit angelegten, zweiphasigen Konsultationsprozess wurden verschiedene Nutzergruppen direkt in die Zielbilderarbeitung eingebunden.

Darstellung des beschriebenen ebenenübergreifenden Konsultationsprozesses Darstellung des beschriebenen ebenenübergreifenden Konsultationsprozesses (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI

Gemeinsam für ein gutes Ergebnis: Breit angelegter Konsultationsprozess

Die Grundlage des Zielbilds erarbeitete das Föderale IT-Architekturboard (FIT-AB) unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Föderalen-IT-Kooperation (FITKO). Um möglichst vielen Nutzenden und Interessensgruppen aus Politik & Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich am Prozess zu beteiligen, hat ein begleitender offener Konsultationsprozess in zwei Phasen stattgefunden. In der ersten Phase des Konsultationsprozesses von Oktober 2023 bis Januar 2024 wurden die Ergebnisse aus dem FIT-AB sowie 14 Leitfragen auf Open CoDE veröffentlicht und ausgewertet. Insgesamt sind über 400 Kommentare eingegangen. Auf dieser Basis konnten Funktionsbausteine und Architekturprinzipien erstellt werden.

Auf Basis der Ergebnisse der ersten Phase des Konsultationsprozesses wurden durch das BMI Entwürfe der "Visionen pro Funktionsbaustein" erarbeitet und in der zweiten Phase des Konsultationsprozesses von über 150 Teilnehmenden in über 730 Kommentaren bewertet. Die so vervollständigten "übergreifende" Visionen und die "Visionen pro Funktionsbaustein bilden das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur.

Die Visionen des Zielbilds im Überblick:

Das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur umfasst insgesamt 60 Visionen aufgeteilt in 13 Funktionsbausteinen sowie 6 übergreifende Visionen. Das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur kategorisiert Visionen in Funktionsbausteine ein. Funktionsbausteine bündeln gleichartige fachliche Funktionalitäten entlang generischer Verwaltungsprozesse und sind eine abstrahierte Darstellung der föderalen IT-Landschaft. Die Visionen befähigen Verwaltungsmitarbeitende, Entscheidungstragende sowie IT-Entwickelnde und Betreibende ihre Erwartungen abzugleichen, Entscheidungen im Einklang mit ihren eigenen langfristigen Zielen zu treffen sowie Akzeptanz für Veränderung zu schaffen. Zudem fördern die Visionen die Zusammenarbeit verschiedener Interessensgruppen und legen die Grundlage für die Standardisierung von Verwaltungsprozessen.

Anordnung der vier Ebenen und der dazugehörigen Funktionsbausteine Quelle: BMI Funktionsbausteine bündeln gleichartige fachliche Funktionalitäten innerhalb von Verwaltungsprozessen

In der Regel sind die Visionen dabei einem spezifischen Funktionsbaustein zugeordnet. Einige Visionen können mehreren Funktionsbausteinen, über die vier Ebenen hinweg, zugeordnet werden und gelten somit als übergreifende Visionen.

Übergreifende Visionen

Übergreifende Visionen

  • UE1. Alle Leistungen sind bürgernah, nutzendenzentriert, verständlich, verwaltungsarm und verfügbar.
  • UE2. Staatliche Angebote und offizielle Informationen sind als solche erkenntlich.
  • UE3. Alle Daten und Informationen sind aktuell, vollständig, konsistent, maschinenlesbar und werden bei der Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt.
  • UE4. Interoperabilität ist, auch innerhalb Europas, durch die Verwendung von internationalen und marktüblichen Standards sowie offenen Schnittstellen gewährleistet.
  • UE5.  Es werden Technologien eingesetzt, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
  • UE6. Dialogunterstützung, Antrags- und Vorgangsbearbeitung werden mit stochastischen Verfahren unterstützt, verbindliche Aussagen und Entscheidungen erfordern deterministische Systeme. 

 

Funktionsbaustein Ebene: Zugang für Verwaltungskunden

F01. Anliegensklärung

Verwaltungskunden als Nutzende von Verwaltungsleistungen erhalten Informationen darüber, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können. Die Anliegensklärung kann im Rahmen einer Suche oder als digitaler beratender Dialogprozess erfolgen. Als Ergebnis bekommt die oder der Leistungsberechtigte Informationen über verfügbare Onlinedienste, die zuständige Fachbehörde sowie Kontaktinformationen.

  • F01|01. Bund, Länder und Kommunen stellen Verwaltungskunden eigene digitale Angebote für die Anliegensklärung bereit.
  • F01|02. Informationen zu Verwaltungsleistungen werden aktuell, konsistent und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt.
  • F01|03. Informationen zu Verwaltungsleistungen werden von den Verantwortlichen vollständig und leicht verständlich in einem gemeinschaftlichen Redaktionssystem gepflegt.
  • F01|04. Private Anbieter haben die Möglichkeit, Informationen zu Verwaltungsleistungen über eine Schnittstelle in Echtzeit abzurufen und in ihre eigenen Angebote zu integrieren.
  • F01|05. Verwaltungskunden werden im Rahmen der Anliegensklärung aktiv dabei unterstützt, die für ihr Anliegen digitalen staatlichen Angebote zu identifizieren.
  • F01|06. Verwaltungskunden werden proaktiv verfügbare und zu ihrer Lebenssituation passende Verwaltungsleistungen vorgeschlagen.

 

F02. Antragsinitiierung und -stellung

Verwaltungskunden als Nutzende von Verwaltungsleistungen stellen einen digitalen Antrag und reichen dabei alle notwendigen Nachweise ein. Einige Nachweise können nach dem Once-Only-Prinzip vollautomatisch abgeholt werden. In einigen Fällen kann eine behördeninterne Antragsinitiierung erfolgen, nachdem bestimmte Ereignisse eintreten, wie z. B. nach der Geburt eines Kindes.

  • F02|01. Verwaltungsleistungen werden proaktiv durch die Verwaltung vorgeschlagen.
  • F02|02. Im Rahmen der Antragsstellung werden die Daten erhoben, die für den Antrag notwendig sind und noch nicht der Verwaltung vorliegen.
  • F02|03. Die Übermittlung von Antragsdaten ist mit Hilfe von Drittsystemen über standardisierte Schnittstellen möglich.
  • F02|04. Die Überprüfung und Validierung von Antragsdaten findet mit dem größtmöglichen Automatisierungsgrad statt.

 

Funktionsbaustein Ebene: Basisdienste

F03. Identitätsmanagement

Verwaltungskunden als Nutzende von Verwaltungsleistungen identifizieren und authentisieren sich bei Bedarf, um eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen zu können. Zum Identitätsmanagement gehört zudem das Pflegen von Identitätsdaten und Personenstammdaten sowie das Hinterlegen von Vollmachten und Vertretungsregelungen.

  • F03|01. Die vom Staat bereitgestellten Authentifizierungsmöglichkeiten können für staatliche sowie für nicht-staatliche Angebote verwendet werden.
  • F03|02. Das geforderte Vertrauensniveau wird abhängig von der Sensibilität so hoch wie nötig und so niedrig wie möglich angesetzt.
  • F03|03. Vertretungsregelungen können in einer digitalen Identität hinterlegt werden.
  • F03|04. Verwaltungskunden authentisieren sich mit ihrer digitalen Identität bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen.

 

F04. Antragsbezogene Folgekommunikation

Zwischen Verwaltungskunden als Nutzende von Verwaltungsleistungen und der jeweils zuständigen Behörde erfolgt bei Bedarf eine Kommunikation nach Antragstellung, um offene Fragen der Behörden oder der Leistungsberechtigten zum Antrag zu klären und fehlende Nachweise einzuholen. Hier erhält die oder der Leistungsberechtigte auch Information zum Bearbeitungsstatus und zu automatisiert durchgeführten Nachweisabrufe. Nach erfolgter Antragsprüfung erhält der oder die Leistungsberechtigte Bescheide und Bescheinigungen.

  • F04|01. Verwaltungskunden können im Kontext der Antragstellung jederzeit digital mit der Verwaltung in den Dialog treten.
  • F04|02. Rückfragen zwischen der Verwaltung und Verwaltungskunden können über verschiedene angebotene Kanäle erfolgen.
  • F04|03. Verwaltungskunden und berechtigte Behörden haben die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand eines Antrags zu informieren.
  • F04|04. Verwaltungskunden entscheiden selbst, über welche der angebotenen Kommunikationskanäle sie automatisch Informationen zu ihrem Antrag erhalten.
  • F04|05. Die Kommunikation zwischen und innerhalb einer Behörde erfolgt auf der Basis maschinenlesbarer, standardisierter Datenformate.

 

F05. Ein- und Auszahlung

Gebühren für Verwaltungsleistungen können online bezahlt werden. Es gibt sowohl Vorabentrichtung der Gebühren, als auch nachgelagerte Zahlungen, die erst im Rahmen der Sachbearbeitung bestimmt werden. Darüber hinaus umfasst dies auch die Auszahlung finanzieller Mittel durch die Verwaltung.

  • F05|01. Verwaltungskunden werden verschiedene komfortable und sichere Bezahlverfahren flächendeckend angeboten.
  • F05|02. Vorabzahlungen, Echtzeit-Zahlungen und nachgelagerte Zahlungen sind digital möglich.
  • F05|03. Ein- und Auszahlungen erfolgen möglichst automatisiert.
  • F05|04. Bezahldienste kommunizieren mit HKR-Systemen und ermöglichen voll automatisierte sowie nachvollziehbare Buchungs- und Zahlvorgänge in Echtzeit.

 

F06. Siegeln und Signieren

Die elektronische Signatur ist eine Unterschrift, mit der Verwaltungskunden digitale Dokumente rechtsverbindlich elektronisch unterzeichnen können. Dies kann auch im Namen ihrer Mandantinnen und Mandanten geschehen. Behörden stellen durch elektronische Siegel die Echtheit digitaler Dokumente sicher.

  • F06|01. Der Bund stellt Ländern und Kommunen Signatur- und Siegeldienste zur Nutzung bereit.
  • F06|02. Zum Signieren verwenden Verwaltungskunden Zertifikate staatlich qualifizierter Vertrauensanbieter.
  • F06|03. Bescheide und Nachweise sind mittels digitaler und visueller Siegel durch Dritte überprüfbar.
  • F06|04. Signierung ist bei Dienstleistungen im privaten Sektor durch Authentifizierung mit einer vom Staat bereitgestellten digitalen Identität möglich.

 

Funktionsbaustein Ebene: Zugang für die Verwaltung

F07. Zustellung an Vorgangs- und Sachbearbeitung

Hier erfolgt die Aufbereitung von Antragsdaten, die die zuständige Behörde für die Vorgangs- und Sachbearbeitung benötigt. Darüber hinaus werden die Antragsdaten an die zuständige Behörde transportiert.

  • F07|01. Für Verwaltungsleistungen werden gemeinsame Datenaustauschstandards für eine medienbruchfreie, automatisierte Kommunikation bis hin zu den Fachverfahren etabliert, veröffentlicht und laufend gepflegt.
  • F07|02. Die Transportinfrastruktur arbeitet bidirektional, damit Verwaltungskunden Bescheide und Nachweise unmittelbar erhalten.

 

F08. Vorgangs- und Sachbearbeitung

Die Vorgangs- und Sachbearbeitung wird durch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vorgenommen. Der Vorgang wird durch Fachverfahren unterstützt, sofern vorhanden.

  • F08|01. Die Vorgangsbearbeitung erfolgt automatisiert.
  • F08|02. Bei der Vorgangsbearbeitung erfolgt automatisch die Archivierung und Veraktung aller relevanten Informationen digital.
  • F08|03. EfA-Onlinedienste enthalten Fachverfahrensfunktionalitäten für Länder und Kommunen, die nicht über eigene Fachverfahren verfügen.

 

F09. Abruf und Bereitstellung von Daten und Nachweisen

Damit Verwaltungskunden notwendige Nachweise nicht explizit dem Antrag beifügen müssen, können diese im Rahmen der Antragsstellung automatisiert abgerufen und dem Antrag beigefügt werden.

  • F09|01. Für Onlinedienste und Fachverfahren wird der Nachweisabruf durch sichere gemeinsame Nachweisabrufdienste erleichtert.
  • F09|02. Verwaltungskunden erhalten Transparenz, ob eine Behörde oder Unternehmen Informationen anfragt und haben Kontrolle darüber, welche Freigaben erteilt werden.
  • F09|03. Berechtigte Verwaltungskunden können jederzeit Nachweise digital abrufen.
  • F09|04. Nachweise und Informationen können von Verwaltungskunden weiterverwendet und von Dritten auf Echtheit validiert werden.
  • F09|05. Nachweise können ohne eine manuelle Interaktion zwischen Systemen ausgetauscht werden.

 

Funktionsbaustein Ebene: Entwicklung und Betrieb

F10. Kollaboration und Kommunikation unter Entwicklern

Zur Unterstützung bei der Entwicklung von Onlinediensten und Fachverfahren bietet ein Entwicklerportal ein zentrales und einfach zugängliches Informationsportal. In diesem Portal finden sich u. a. relevante Standards und Schnittstellenspezifikationen. Dies umfasst auch die Kommunikation zwischen den Entwickelnden und fördert eine Kollaboration bei der Entwicklung.

  • F10|01. Alle Beteiligten können die Kommunikations- und Kollaborationstools aktiv mitgestalten und weiterentwickeln.
  • F10|02. Ein Entwicklerportal bietet Entwickelnden und anderen am Entwicklungsprozess beteiligten Raum für Austausch und gegenseitige Unterstützung.
  • F10|03. Alle für die digitale Verwaltung verwendeten Standards, leicht testbaren Schnittstellen und Informationen zu Basiskomponenten sind aktuell und zentral dokumentiert.
  • F10|04. Open-Source-Code von bestehenden Komponenten kann an zentraler Stelle eingesehen, überarbeitet und wiederverwendet werden.
  • F10|05. Es gibt einen etablierten Prozess zur Veröffentlichung und Pflege von IT-Anwendungen durch verantwortliche Entwickelnde.
  • F10|06. Entdeckte Sicherheitslücken werden verantwortungsvoll kommuniziert und in Zusammenarbeit zeitnah behoben.

 

F11. Entwicklung von Onlinediensten und Fachverfahren

Entwickelnde von Basisdiensten sowie Onlinediensten und Fachverfahren können die Entwicklung von Onlinediensten, auch auf der Grundlage von Low-Code Plattformen vornehmen. Der Funktionsbaustein umfasst zudem Betriebsumgebungen für Test- und Produktionszwecke.

  • F11|01. Onlinedienste und Fachverfahren werden als Open-Source entwickelt.
  • F11|02. Bei der Entwicklung werden Aspekte der Nachnutzung mitgedacht.
  • F11|03. Onlinedienste und Fachverfahren werden unter Berücksichtigung von Performance, Ausfallsicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit skalierbar entwickelt.
  • F11|04. Der Bund stellt Betriebsumgebungen für den Betrieb von relevanten Komponenten und Entwicklungsplattformen zur Verfügung.
  • F11|05. Verwaltungsmitarbeitenden stehen moderne Plattformen zur Verfügung, um IT-Lösungen ohne vertiefte Programmierkenntnisse zu entwickeln und anzupassen.

 

F12. Beschaffung und Bereitstellung von Onlinediensten und Fachverfahren

OZG-Verantwortliche (Bund, Länder und Kommunen) können bereits entwickelte Onlinedienste und Fachverfahren bestellen und mitnutzen.

  • F12|01. Ein Marktplatz bietet einen offenen Zugang zu bereits realisierten Onlinediensten, Fachverfahren und weiteren Komponenten.
  • F12|02. Die auf dem Marktplatz angebotenen IT-Lösungen bieten transparente, nutzungsbasierte Abrechnungsmodelle.
  • F12|03. Bei der Beschaffung von Onlinediensten, Fachverfahren und Komponenten wird der Betrieb und das effiziente Systemmanagement über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt.
  • F12|04. Einzelne Komponenten externer Dienstleister lassen sich über standardisierte Schnittstellen in Verwaltungsanwendungen einbinden.
  • F12|05. Externe Dienstleister können digitale Verwaltungsleistungen über standardisierte Schnittstellen in ihre Services einbinden.
  • F12|06. Behörden können provisionierte Dienste und Komponenten für ihre Bedürfnisse konfigurieren.
  • F12|07. Sowohl öffentliche als auch private Anbieter stellen Onlinedienste bereit.

 

F13. Betrieb von IT-Anwendungen /-Systemen

  • F13|01. Betreibende von IT-Lösungen garantieren Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität).
  • F13|02. Der Betrieb findet im deutschen oder EU-Rechtsrahmen statt.
  • F13|03. Die Betriebsumgebung reagiert automatische auf sich verändernde Anforderungen und ermöglicht eine automatische Skalierung der IT-Anwendungen.
  • F13|04. Provisionierung und Konfiguration sind im Betrieb möglich.
  • F13|05. An den Betreiber gerichtete Anfragen werden zur Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung auf rechtlicher, organisatorischer und technischer Ebene genutzt.

 

Ausblick und nächste Schritte

Die Konkretisierung des Zielbilds erfolgt durch die Etablierung von Governance-Strukturen und Vorgaben. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Anwendung der Visionen als Entscheidungshilfe bei der Umsetzung des OZGs auf allen föderalen Ebenen, der Entwicklung von Referenzarchitekturen für verschiedene Domänen der föderalen IT-Landschaft sowie bei der Überarbeitung föderaler Vorgaben. Darüber hinaus werden die Planung und Anforderungserhebung von zukünftigen IT-Projekten im OZG-Umfeld für Entwickelnde und Betreibende unterstützt. Die Verwirklichung des Vorhabens ist dabei gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Ein enger Schulterschluss und eine Zusammenarbeit mit anderen strategischen Projekten ist unabdingbar, um die Ziele und Maßnahmen des Zielbilds der OZG-Rahmenarchitektur nahtlos in weitere übergeordnete digitale Strategien zu integrieren. Die Einbindung der Treiber der Digitalisierung, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung, ist entscheidend, die erfolgreiche Umsetzung des Zielbilds der OZG-Rahmenarchitektur sicherzustellen.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an OZG-Rahmenarchitektur@bmi.bund.de.