"Einer für Alle" (EfA)-Onlinedienste: Mit Parametrisierung zu mehr Vielseitigkeit

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz

Die Parametrisierung von EfA-Onlinediensten spielt eine entscheidende Rolle für deren bundesweite Nachnutzung und Anpassungsfähigkeit.

Was ist die Parametrisierung für EfA-Onlinedienste?

Die Parametrisierung für "Einer für Alle" (EfA)-Onlinedienste bezieht sich auf die Bereitstellung regionaler Parameter, die eine individuelle Anpassung der Onlinedienste ermöglichen. Durch den Einsatz von Variablen ("Parametern") wird eine flexible Gestaltung gewährleistet, um auf Unterschiede in landes- und satzungsrechtlichen Bestimmungen einzugehen.

Was ist das Ziel der Parametrisierung für EfA-Onlinedienste?

Das Ziel der Parametrisierung besteht darin, alle regionalen Parameter für die EfA-Onlinedienste zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht eine bundesweite Nachnutzung der Onlinedienste unter Berücksichtigung der landes- und satzungsrechtlichen Unterschiede. Die Verwendung von Parametern sorgt dafür, dass ein angemessenes Maß an Flexibilität gewährleistet wird. Die Parameter enthalten Informationen darüber, wohin Anträge weitergeleitet werden sollen, welcher Online-Bezahldienst genutzt werden soll (sofern erforderlich) und welche Behörde für die Sachbearbeitung zuständig ist. Darüber hinaus werden die erforderlichen Zertifikate bereitgestellt, die für eine sichere Datenübertragung unerlässlich sind. Die Parametrisierung sammelt hierfür bereits vorhandene Parameter aus bestehenden unterschiedlichen Verzeichnissen und gibt diese gesammelt an die EfA-Onlinedienste zurück.

Wie wird Parametrisierung für EfA-Onlinedienste umgesetzt?

Zur Umsetzung der EfA-Parametrisierung sind zwei Arbeitsgruppen gegründet worden. Die Arbeitsgruppe "EfA-Parametrisierung" beschäftigt sich mit der Umsetzung der Basisversion ("MVP") der Lösung. Die Expertengruppe hingegen hat das Ziel, die Ländervertreterinnen und -vertreter stärker einzubinden. Sie umfasst Beteiligte aus Ländern, von IT-Dienstleistern sowie Vertreterinnen und Vertreter des Digitalisierungsprogramms Föderal und tagt alle drei Wochen.

Bis Dezember 2022 sind zwei Pilotierungsleistungen umgesetzt worden. Diese Pilotierungsleistungen sind die "Infektionsschutzbelehrung" in Niedersachsen und die "Ausfuhr von Kulturgut" in Hessen. Beide Leistungen haben sowohl die technischen als auch die fachlichen Anforderungen erfolgreich erfüllt.  

Mit Beschluss auf der 21. Sitzung der Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrats (OZG-AL-Runde) am 6. Dezember 2022 ist zudem ein Nachfolgeprojekt genehmigt worden. Dieses Nachfolgeprojekt "Nachnutzung MVP EfA-Parametrisierung" ist am 1. Januar 2023 gestartet.

Aufbauend auf den Erkenntnissen und Ergebnissen aus dem Projekt "MVP EfA-Parametrisierung" und dem Projekt "Nachnutzung MVP EfA-Parametrisierung" wurde in der 44. Sitzung des IT-Planungsrates am 19. Juni 2024 (Beschluss 2024/37 zur EfA-Parametrisierung) beschlossen, dass die "standardisierte Vorgehensweise der EfA-Parametrisierung als Teil des EfA-Prinzips ab dem 01.01.2026 verbindlich zu nutzen" ist. Weiterhin soll dem IT-Planungsrat über den aktuellen Stand und die Fortschritte der EfA-Parametrisierung berichtet werden. Betroffene Produkte des IT-Planungsrats sollen dahingehend weiterentwickelt werden, sodass die EfA-Parametrisierung reibungslos flächendeckend zum Einsatz kommen kann.

Wie wird der Datentransport der Antragsdaten in Deutschland organisiert?

Für den Transport der Antragsdaten soll die bestehende Transportinfrastruktur in Deutschland eingesetzt werden. Der Datenaustausch erfolgt dabei mittels FIT-Connect oder OSCI-XTA. Die technischen Adressen und Zertifikate des Datenaustauschs werden vom "Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis" (DVDV) verwaltet. Durch die OZG-AL-Runde ist beschlossen worden, die DVDV-Infrastruktur durch FIT-Connect zu ergänzen.

Wie sieht ein beispielhafter Ablauf der Parameteraufrufe aus?

Die Online-Antragsstellung umfasst verschiedene Prozessschritte vom Finden eines Onlinedienstes, sich identifizieren, den Onlineantrag ausfüllen, mögliche Gebühren online bezahlen bis hin zur digitalen Bescheiderteilung. Der folgenden Grafik kann der Umfang der Parametrisierung entnommen werden:

Siehe Langbeschreibung Quelle: BMI Abbildung 1: Zuordnung der Parametrisierung zu den Prozessschritten bei der Online-Antragsstellung

Wie werden die Parameter gepflegt?

Damit die Informationen der verwendeten Parameter von Bund und Ländern aktualisiert werden können, müssen die verwendeten Parameter in zentral zugreifbaren Verzeichnissen hinterlegt werden. Die Parameterpflege leitet sich hierbei aus der Architektur ab.

Die Pflege der Informationen erfolgt in regionalen Redaktionssystemen/ Zuständigkeitsfindern. Das Online-Gateway Portalverbund (PVOG) erhält die Parameterinformationen über bereits etablierte Prozesse von den Redaktionssystemen der Länder. So wird eine deutschlandweite Suche nach Parametern ermöglicht. Ausgenommen sind technische Parameter, die in DVDV hinterlegt werden und gegebenenfalls auch technische Parameter der Online-Bezahldienste.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an OZG-Rahmenarchitektur@bmi.bund.de.

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