Die Nationale Feedback-Komponente (NFK)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Basiskomponenten

Was ist die NFK?

Mit der Integration der Nationalen Feedback-Komponente (NFK) in Onlineportale oder -dienste können Anbieter von digitalen Verwaltungsleistungen anonymes Nutzerfeedback sammeln und auswerten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stellt mit der NFK einen zentralen Service für das Sammeln von Nutzer-Rückmeldungen bereit und erfüllt so die Anforderungen der SDG-Verordnung gemäß Art. 25 der SDG-VO (EU) 2018/172. Betrieben wird die NFK vom ITZ Bund. Die mandantenfähige Lösung ist seit Ende 2020 produktiv und befindet sich seit 2021 im Regelbetrieb.

Hintergrund: Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO)

Die Europäische Union (EU) hat 2018 die SDG-Durchführungsverordnung (SDG-VO) beschlossen. Als einheitliches digitales Zugangstor zu den Verwaltungsleistungen der EU und der Mitgliedstaaten wird die bereits bestehende digitale EU-Plattform "Your Europe“ aus- und umgebaut und mit den Portalen der Mitgliedstaaten verlinkt. In Deutschland ist das Bundesportal mit dem Portal verbunden.

Die SDG-Durchführungsverordnung (SDG-DVO, 2020/1121) verlangt unter anderem, dass den Nutzenden des "Your Europe"-Portals ein Instrument für Rückmeldungen zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt auch für diverse Onlinedienste der Verwaltungen in Deutschland, die an das SDG angebunden sind. In Deutschland wurde daher die NFK als ganzheitliche Lösung entwickelt, um dafür zu sorgen, dass die Anforderungen der SDG-VO im Hinblick auf Nutzerfeedback umgesetzt werden.

Übermittlung des Feedbacks an die Europäische Kommission (EU-KOM)

Bei Nutzung der NFK wird (ausschließlich) SDG-relevantes Feedback zunächst von der NFK gesammelt und anschließend vom BMI monatlich an die EU-KOM übertragen. Nutzt das Portal eine eigene Feedback-Lösung für SDG-relevante Verfahren, muss das SDG-relevante Feedback zur Erfüllung der SDG-Vorgaben dennoch als Stapel per Upload-Schnittstelle an die NFK versandt werden, sodass das Feedback anschließend an die EU-KOM weitergeleitet werden kann. Dabei wird ausschließlich das SDG-relevante Feedback an die EU-KOM übersandt, keine zusätzlich konfigurierten Fragen oder Inhalte von Freitextfeldern.

Wie funktioniert die Anbindung der NFK?

Generell ist die Integration der NFK gemäß Anhang II der SDG-VO verpflichtend für Onlinedienste, die mit dem digitalen Zugangstor "Your Europe“ verknüpft sind. Aber: Aufgrund ihrer universellen Funktionsweise ist das Verwendungspotenzial der NFK nicht auf die gemäß SDG-VO vorgeschriebenen Fälle begrenzt. Die NFK kann auch für Onlinedienste und Informationsangebote ohne Binnenmarktbezug zur Feedbackgewinnung eingesetzt werden.

Die NFK kann über einen Code-Schnipsel einfach und komfortabel in jede Webseite und in jedes Fachverfahren eingebunden und als Overlay aufgerufen werden. Das Overlay kann dabei an das Corporate Design der Webseite angepasst werden.

Schaubild zeit den im Text beschriebenen Prozess für die Feedback-Komponente. Quelle: BMI


Die NFK bietet die Möglichkeit, einfaches oder erweitertes Feedback bei den Nutzenden einzuholen. Die Fragen-Sets unterscheiden sich dabei im Umfang bzw. der Anzahl an Fragen. Im einfachen Feedback werden lediglich zwei Fragen gestellt, während das erweiterte Feedback ein deutlich umfangreicheres Fragen-Set bietet. Über das erweiterte Feedback hinaus können eigene, nicht SDG-relevante Feedback-Fragen konfiguriert werden. Das Formular wird in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Die Sammlung und Auswertung des Feedbacks findet in der NFK statt. Berechtigte Personen können über neu eingegangene Feedback-Einträge informiert werden und diese in der NFK einsehen, filtern und exportieren. Die Sichtbarkeit des Feedbacks lässt sich mithilfe der Metadaten "Anliegentyp", "Anliegen" und "Region" für verschiedene Benutzergruppen einschränken.

Wenn Sie Interesse daran haben, die NFK zu nutzen, dann wenden Sie sich bitte an das BMI: DVII3@bmi.bund.de

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auftaktworkshop zum Kennenlernen, Vorstellen der NFK und Klären von Fragen durchzuführen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!