Das OZG-Logo

Das OZG ist eines der größten Digitalisierungsprojekte der Bundesrepublik. Es wird zusammen von Bund, Ländern und Kommunen arbeitsteilig umgesetzt und hat für den Alltag aller Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen sowie für die öffentliche Verwaltung eine große Bedeutung. Mit einem gemeinsamen Logo wird diese Bedeutung sichtbar und greifbar.

Durch die Nutzung eines einheitlichen Logos, wird das OZG als Marke etabliert und gestärkt. Es dient zur Absenderkennung und bündelt die deutschlandweit zahlreichen beteiligten Akteure in einem gemeinsamen Erkennungszeichen – einem „OZG-Stempel“.

Einsatz

Das OZG-Logo dient der Kenntlichmachung von Inhalten, Produkten und Diensten, die im Rahmen der OZG-Umsetzung entstehen bzw. entstanden sind. Es kann und soll insbesondere dazu verwendet werden, als alleinstehendes oder zusätzliches Logo die im Rahmen des OZG digitalisierten Verwaltungsleistungen kenntlich zu machen. Das OZG-Logo kann zudem in Publikationen, die sich thematisch mit dem Thema OZG auseinandersetzen und deren Verfasser eine unmittelbar mit der OZG-Umsetzung im Zusammenhang stehende bzw. in diesem Rahmen beauftragte Institution ist, zum Einsatz kommen.

Das OZG-Logo findet Anwendung in den Bereichen Online, Print und Bewegtbild. Es darf von Akteuren genutzt werden, die rechtlich verpflichtet oder beauftragt sind, im Rahmen der Umsetzung des OZGs tätig zu sein. Der vorliegende Styleguide dient als Richtlinie und Vorgabe für den Einsatz des OZG-Logos. Die allgemeine Bewerbung von Dienstleistungen und/oder Waren ohne konkreten Bezug zu OZG-Umsetzungsprojekten im vorgenannten Sinne ist untersagt. Die Nutzung des Logos muss im Einzelfall nicht explizit durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat freigegeben werden. Bei Unklarheiten oder Rückfragen zur Verwendung des Logos können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: ozg@bmi.bund.de.

Einbindung auf Seiten des Bundes

Für die Einbindung als Zusatzlogo auf Angeboten des Bundes (Bundesministerien, Geschäftsbereich etc.) gelten die Vorgaben des Styleguides der Bundesregierung.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Einbindung sog. Programmmarken: https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de/basiselemente/programmmarken.

Aussehen

Das Logo ist prägnant und reduziert. Bild- und Wortmarke sind miteinander verwoben. Im Fokus steht die Abkürzung "OZG". Dies nutzt der Wiedererkennung des etablierten Begriffs und der Steigerung dessen Bekanntheit. Die Unterzeile dient als Auflösung des Akronyms. Die Wellen sind eine allgemein vertraute Visualisierung (Senden/Empfangen; WLAN/Internet) die Farben Schwarz-Rot-Gold unterstreichen dabei den öffentlichen und bundesweiten Charakter des OZG.

Varianten

Das Logo ist eine unveränderbare Einheit. Es liegt in verschiedenen Varianten vor.

Die Standardvariante (farbig) hat Priorität und sollte, soweit möglich, in allen Anwendungen zum Einsatz kommen (Abb. 1).
Das Logo setzt sich zusammen aus dem Akronym "OZG" und dem Schriftzug "Onlinezugangsgesetz".
Das Logo wird ausschließlich auf weißem Hintergrund platziert.

Abbildung 1

 

OZG-Logo Farbe Abb. 1 Standardvariante

Ist eine schwarz-weiße Umsetzung notwendig, gibt es die Möglichkeit, die Positivvariante (Abb. 2) oder - aus Kontrastgründen - die Negativvariante (Abb. 3) zu verwenden.

Abbildung 2

OZG-Logo Schwarz Abb. 2 Positivvariante einfarbig

Abbildung 3

 

OZG-Logo Weiß Quelle: BMI Abb. 3 Negativvariante einfarbig

Der Einsatz des Akronyms (ohne Schriftzug – Abb. 4) ist in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei Einbindungen in geringer Größe (siehe Mindestgröße) oder bei fremdsprachigen Publikationen.

Abbildung 4

 

Schutzzone und Mindestgröße

Innerhalb der Schutzzone des Logos dürfen keine Texte, Bilder, Grafiken oder weiteren Logos platziert werden.
Die Schutzzone ergibt sich aus der Höhe/Breite des Buchstabens "G" des OZG-Akronyms.

OZG-Logo Schutzzonen

Aus Gründen der Lesbarkeit darf die minimale Anwendungsgröße des Logos (Standardversion) von 19 x 12 mm (70 x 44px) nicht unterschritten werden.

OZG-Logo Mindestgröße

Ist die zu bespielende Fläche medienbedingt so geformt, dass der Einsatz des Logos in der Mindestgröße nicht möglich ist (Beispiel Favicon im Browser, Twitter Thumbnail), so kann in Ausnahmefällen das Akronym "OZG" ohne den Schriftzug "Onlinezugangsgesetz" zum Einsatz kommen. Auch hier gilt die Schutzzone, die sich aus der Breite/Höhe des Buchstabens "G" des OZG-Akronyms ergibt.

Farben

Basisfarben des Logos (Standardvariante) sind Schwarz, Rot und Gold.

Frben schwarz rot und gold

Schwarz
CMYK 0 | 0 | 0 | 100
PANTONE® Black
RGB 0 | 0 | 0
HEX #000000

Rot
CMYK 0 | 100 | 100 | 0
PANTONE® 485
RGB 255 | 0 | 0
HEX #FF0000


Gold

CMYK 0 | 12 | 100 | 5
PANTONE® extra Mischung (Yellow:
765 g, Red 032: 26 g, Black: 11g,
transp. White: 198g);
Alternativwert: PANTONE® 7405
RGB 255 | 204 | 0
HEX #FFCC00

 

Um auf allen Anwendungen eine einheitliche und optimale Wiedergabe der Farben zu gewährleisten, wurden spezifische Farbwerte für Druck- und Onlineanwendungen definiert.

Für den Druck verwenden Sie bitte die entsprechenden CMYK Werte. Für den Einsatz in Online-Medien sowie in allen Office-Programmen stehen RGB-Farbwerte zur Verfügung.

Downloads

OZG-Logo mit und ohne Subline (farbig, positiv und negativ) in den Formaten SVG/PNG/EPS (zip, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)

OZG-Logo animiert. In den Formaten mp4 und mov. (zip, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei)