Reifegradmodell

Typ: Artikel

Im Rahmen der Umsetzung des OZG ist die Frage zu klären, welchen Digitalisierungsgrad eine Verwaltungsleistung erreichen muss, um die Vorgaben des OZG zu erfüllen. Auf Basis eines Modells der Europäischen Kommission zur Messung der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen wurde daher ein Reifegradmodell entwickelt. Damit lässt sich der digitale Entwicklungsstand einzelner Leistungen bewerten.

Das Reifegradmodell gibt die einheitliche Auffassung der Ressorts wieder und soll den Behörden als verlässliche Grundlage bei der Bewertung der OZG-Konformität ihrer bestehenden und geplanten Online-Verwaltungsleistungen dienen. Das Modell misst die Online-Verfügbarkeit auf einer Skala von 0 (die Leistung ist nur offline verfügbar) bis 4 (die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden.):

Abbildung: Verkürzte Darstellung des OZG-Reifegradmodells Abbildung: Verkürzte Darstellung des OZG-Reifegradmodells (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Abbildung: Verkürzte Darstellung des OZG-Reifegradmodells

Eine OZG-Leistung entspricht einem Bündel von Verwaltungsleistungen. Einzelne Verwaltungsleistungen aus dem Bündel OZG-Leistung können im Digitalisierungsprozess unterschiedlich weit fortgeschritten sein und zu verschiedenen Zeitpunkten live gehen. Die OZG-Leistung gilt daher als online, wenn mindestens eine zugehörige Verwaltungsleistung den Reifegrad 2 erreicht hat (und im Digitalisierungsprogramm Föderal in mindestens einer Kommune verfügbar ist). Verwaltungsleistungen, die bereits online sind, werden bis zur Zielerreichung einer vollständigen OZG-Umsetzung – und damit einer hohen Nutzerfreundlichkeit – weiterentwickelt, bis sie flächendeckend in allen Kommunen in Deutschland nutzerfreundlich verfügbar sind. Leistungen aus dem Digitalisierungsprogramm Bund sind bereits bei Go-live flächendeckend deutschlandweit verfügbar.

Die Verwaltungsleistungen, die den Reifegrad 2 erreicht haben, sind als Antrag digital verfügbar. Eine vollständige digitale Abwicklung des Online-Services ist ab Reifegrad 3 möglich. Dies umfasst den Antragsprozess, die Authentifizierung, die Nachweisübermittlung sowie die digitale Zustellung des Bescheides, sofern der Nutzer beziehungsweise die Nutzerin einen entsprechenden digitalen Rückkanal eröffnet. In Stufe 4 müssen von den Antragstellenden keinerlei Nachweise mehr erbracht werden, die der Verwaltung bereits vorliegen (“Once-Only-Prinzip“).