Themenfeld Steuern & Zoll: Umsetzungsprojekte schreiten voran
Artikel Steuern & Zoll
Das Themenfeld Steuern & Zoll umfasst etwa 30 OZG-Leistungen, welche nachgefragt werden, wenn beispielsweise Steuern zu erklären, Abgaben zu leisten oder Zölle für einen grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zu entrichten sind. Zehn solcher OZG-Leistungen auf Länder- und kommunaler Ebene werden derzeit im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Föderal entwickelt. Die verbleibenden durch das Themenfeld umzusetzenden Leistungen stehen entweder bereits in elektronischer Form zur Verfügung oder werden im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Bund bereitgestellt.
Auf einen Blick: das Themenfeld Steuern & Zoll
Federführendes Bundesressort | Bundesministerium der Finanzen (BMF) |
Federführendes Bundesland | Hessen |
Weitere Projektpartner | Dauerhaft: Thüringen Für einzelne Leistungen: u. a. Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Stadt Frankfurt a. M., Stadt Oberursel |
Lebenslagen/ Unternehmenslagen |
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Umsetzungsprojekte |
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Umsetzungsfortschritte im Themenfeld
Das Themenfeld „Steuern und Zoll“ hat im Jahr 2022 einiges erreicht: Die Phase „Referenzimplementierung“ und damit auch ein Go-live des MVP konnte in fünf von sieben Umsetzungsprojekten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Onlineangebote „Gewerbesteuer“ und „Ausfuhr von Kulturgütern“ werden von allen 16 Bundesländern nachgenutzt. Das Onlineangebot „Anzeige grenzüberschreitender Erbringung von Dienstleistungen“ ist bereits in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen verfügbar.
Der Fokus ab 2023 liegt ganz auf dem Rollout sowie der Fortführung des EfA-Prinzips. In Bezug auf die Bereitstellung von Onlineangeboten sind neben technischen auch rechtliche Nachnutzungsfragen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteurinnen und Akteuren zu klären. So hat etwa der Onlinedienst zur Kulturgutausfuhr einen digitalen Rückkanal mit Siegelkomponente geplant, dieser muss allerdings noch die Konformität mit EU-Recht bezüglich der Anforderungen an Zollpapiere sicherstellen. Größtenteils ist es gelungen, frühzeitig fachliche Ansprechpersonen der Länder zu gewinnen und diese in sogenannte Nachnutzungsallianzen und länderübergreifende Arbeitskreise einzubinden. Eine solche Herangehensweise ermöglicht von Beginn an eine anforderungsgerechte EfA-Umsetzung.
Ziel des Themenfeldes ist es u. a. die Umsetzungsfortschritte transparent auf der OZG-Informationsplattform darzulegen und übergreifende Synergieeffekte aufzuzeigen und zu nutzen.
Highlight I: Der digitale und maschinenlesbare Gewerbesteuerbescheid
Mit einer Gewerbesteuererklärung gegenüber dem Finanzamt erhalten Gewerbesteuerpflichtige - insbesondere mit mehreren Niederlassungen in unterschiedlichen Kommunen - derzeit oft zahlreiche und nicht einheitlich zu verarbeitende Gewerbesteuerbescheide zurück. Um diese Bescheide zu vereinheitlichen und zu digitalisieren und damit Kommunen und Gewerbesteuerpflichtigen die Arbeit zu erleichtern, haben sich die Finanzministerien von derzeit acht Ländern unter Federführung des hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Projekt „Kommunales ELSTER“ zusammengetan. Ziel des Projektes ist es, für den Bescheid bundesweit einheitliche, menschen- und maschinenlesbare PDF/A3-Dokumente zu generieren, welche in das elektronische ELSTER-Postfach an die Steuererklärenden übermittelt werden.
Gemeinsam mit über 50 Pilotkommunen, HKR-Herstellern und Unternehmen wurde ein Prototyp entwickelt. Dieser ist im August 2021 in der hessischen Kommune Oberursel zur Pilotierung live gegangen.
Voraussetzung für den Versand des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist die Anbindung der Kommunen an „ELSTER-Transfer“. Die Anbindung an diese Anwendung zur Datenübermittlung ist für die Kommunen gebührenfrei und wird vom Projekt durch die Bereitstellung einer Blaupause zur Anbindung an ELSTER-Transfer unterstützt. Ein Lastenheft für HKR-Hersteller dient der technischen Umsetzung des medienbruchfreien Prozesses.
Es sind noch ein paar letzte Schritte erforderlich, um die derzeitige digitale Mitteilung in einen rechtssicheren digitalen Bescheid zu überführen. Interessierte Kommunen können sich aber gern schon jetzt an ihre HKR-Hersteller wenden, um den Fertigstellungsgrad bei der Umsetzung des Lastenhefts abzufragen.
Highlight II: Synergieeffekte durch die Umsetzung dreier Projekte des Auslandsgeschäfts in Hessen
In Hessen werden die drei Projekte „Ausfuhr von Kulturgütern“, „Ausfuhr von Medizinprodukten“ und „Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln“ in einer gemeinsamen Programmstruktur umgesetzt. Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) wird künftig alle drei Services über eine gemeinsame technische Plattform betreiben. Dies verringert die Betriebskosten und macht die Services für nachnutzende Länder noch attraktiver.
Der Antrag zur Ausfuhrgenehmigung von Kulturgütern aktuell (Stand 10.01.2023) in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, verfügbar. Weitere Länder werden sukzessive an den Service angeschlossen, die Nachnutzungsallianz umfasst voraussichtlich alle 16 Bundesländer. Die Beantragung der Ausfuhr von Medizinprodukten ist seit dem 11.August 2022 online möglich. Bisher ist der Service in Hamburg und Rheinland-Pfalz online verfügbar. Seit dem 30. September 2022 ist die Beantragung der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln im Land Hessen online möglich.
Screenshot Antrag zur Ausfuhrgenehmigung von Kulturgütern (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Online-Service der Kulturgutausfuhr
Die beiden Leistungen „Ausfuhr von Medizinprodukten“ und „Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln“ profitieren von den Erfahrungen des voranschreitenden Projektes der Kulturgutausfuhr. So wurde beispielsweise die Anbindung der Nutzerkonten (Nutzerkonto Bund für Bürgerinnen und Bürger und ELSTER-Organisationskonto für Unternehmen) zentral für alle drei Leistungen vereinbart.
Die drei Leistungen werden über den FIT-Store angeboten. Bei Interesse zur Nachnutzung kann der Umsetzungsfortschritt auf der OZG-Informationsplattform eingesehen und das Themenfeld kontaktiert werden.
Highlight III: OZG und KONSENS: Beschleunigte Umsetzung in etablierten Strukturen
Viele der Steuer-Leistungen des Themenfeldes Steuern & Zoll werden nicht im OZG-Programm digitalisiert, da sie bereits vom KONSENS-Verbund umgesetzt wurden. KONSENS steht für „Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ und ist durch die Anwendung „Mein ELSTER“ u. a. für Einkommensteuererklärungen weithin bekannt. Das KONSENS-Gesetz regelt seit 2017 die einheitliche Entwicklung und den Betrieb von Onlinediensten für die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern.
Um die Umsetzung der beiden Projekte LottAA (Besteuerung von Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten sowie Querschnittliche Leistungen im Bereich Steuern und Zoll) und ErbSchenk (Erbschaft- und Schenkungsteuer) fristgerecht zu ermöglichen, hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine OZG-Koordinierungsstelle aufgebaut. Diese prüft und koordiniert die OZG-konforme Digitalisierung der Leistungen unter Berücksichtigung der KONSENS-Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit der Federführung in Hessen. Die sogenannte OZG-Plattform wird es kurzfristig ermöglichen, Eingangs- und Rückkanal für den Kontakt zu Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gemäß dem OZG bereitzustellen. Etwaige innerhalb der Behörden nötige Fachverfahren zur digitalen Bearbeitung der Anträge werden bei Bedarf in Folgeprojekten realisiert.
Im Rahmen des Projekts LottAA wurde die Bearbeitung einer Anmeldung zur Rennwett- und Lotteriesteuer, die Troncabgabe und der Antrag auf Verbindliche Auskunft/Zusage auf der OZG-Plattform digital bereitgestellt. In Bayern erfolgte die Pilotierung ab dem 1. Dezember 2021, der Go-live für die anderen Bundesländer erfolgte im September und November 2022.
Im Rahmen des Projekts LottAA wurde auch das “Funktionspaket“ halloELSTER umgesetzt. Über das digitale ELSTER-Postfach ist nun eine direkte, asynchrone Kommunikation der Sachbearbeitungen mit den ELSTER-Nutzenden (Steuerpflichtige ohne Bevollmächtigten) unter Wahrung des Steuergeheimnisses möglich. Zusätzlich kann über halloELSTER ein PDF-Dokument (z. B. aus einem Office-Dokument generiert oder durch ein Fachverfahren erstellt) in das „Mein ELSTER“-Postfach des ELSTER-Nutzenden zum Abruf bereitgestellt werden. In Bayern erfolgte der Go-live zum 1. Januar 2023, seit diesem Datum steht der Dienst grundsätzlich auch in allen anderen Bundesländern zur Verfügung und wird bis spätestens 31. März 2023 auch eingesetzt.
Außerdem erfolgt im Projekt "Erb/Schenk" die Digitalisierung der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG über die OZG-Plattform (Besteuerung von Spezial-Investmentfonds). Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines agilen, zweistufigen Projektes (Stufe 1 in 2022, Stufe 2 in 2023). Bisher mussten die Feststellungserklärungen in Papierform sortiert, geheftet, unterschrieben, gesiegelt und geklammert werden. Zudem mussten alle Anlagen postalisch noch mit Anschreiben manuell an die Anleger-Finanzämter versandt werden. Im Rahmen des Projekts werden in Stufe 1 insbesondere ein rechtsverbindlicher, digitaler Rückkanal und digitaler Eingangskanal realisiert. Weiterhin wird neben einer Sachbearbeitungsoberfläche bzw. Benutzeroberfläche ein Berechnungsmodul bereitgestellt werden, um Änderungsbescheide zu erzeugen. Darüber hinaus ist geplant, die Anlegerfinanzämter zukünftig digital über das Feststellungsergebnis zu informieren. Eine Pilotierung des Moduls "Investmentsteuer" auf der OZG Plattform erfolgt seit dem 1. Dezember 2022 in den Ländern Hessen, Bayern, Bremen und Hamburg. Seit dem 1. Januar 2023 können alle Länder – sofern Spezial-Investmentfonds veranlagt werden – die Leistungen der Stufe 1 einsetzen.
Das Themenfeld Steuern & Zoll erreichen Sie unter: tf-sz@ozg-umsetzung.de.