Themenfeld Gesundheit: barrierefreie Lösungen in sensiblen Lebenslagen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gesundheit

Bei der Digitalisierung von Gesundheitsleistungen stehen der nutzerfreundliche Umgang mit sensiblen Daten, emotionalen Lebenslagen sowie barrierefreie Antragsprozesse an erster Stelle.

Auf einen Blick: das Themenfeld Gesundheit

Federführendes BundesressortBundesministerium für Gesundheit (BMG)
Federführendes BundeslandNiedersachsen
Weitere Projektpartner
  • Nordrhein-Westfalen (Leistung Pflegewohngeld - kann in Niedersachsen nicht beantragt werden)
  • Mit der Kommune Rhein-Kreis Neuss gibt es eine Zusammenarbeit in der Erstellung von Lerninhalten für die Belehrung zum Infektionsschutz.
  • Im Umsetzungsprojekt der Eingliederungshilfe gibt es eine Zusammenarbeit bei der Konzeption der Online-Antragsstrecken mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Lebenslagen/ Unternehmenslagen
  • Gesundheitsvorsorge
  • Krankheit/Unfall
  • Leben mit Behinderung
  • Pflege
  • Tod (Leistungen bei Sterbefall eines Angehörigen)
Umsetzungsprojekte

priorisierte OZG-Leistungen

  • Leistungen zum Infektionsschutz (Belehrung)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Eingliederungshilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Beschwerde über Sozialversicherungsträger und private Krankenversicherung

Weitere Umsetzungsprojekte

  • Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung
  • Sterbefallanzeige und Sterbeurkunde
  • Bestattung
  • Bestattungskostenhilfe
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Blindenhilfe

Das Themenfeld Gesundheit deckt insgesamt etwa 60 verschiedene Verwaltungsleistungen aus dem Gesundheitsbereich ab, die sich auf die Lebenslagen Gesundheitsvorsorge, Behinderung, Pflege, Krankheit und Tod verteilen. Aufgrund der großen Bandbreite und Vielfalt an Leistungen sind neben den Behörden auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene zahlreiche Sozialversicherungs- und andere mittelbare Träger bei der Umsetzung involviert.

Ein besonderer Schwerpunkt im Themenfeld gilt der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bedingt durch die akute gesundheitliche Situation der COVID-19-Pandemie entwickelte man in kürzester Zeit in einem Digitalisierungslabor den Prototyp für eine digitale, nutzerfreundliche Lösung.

Zu den am höchsten priorisierten Projekten des Themenfelds zählen ebenso die Leistungen "Schwerbehindertenausweis" und "Hilfe zur Pflege" sowie die Umsetzungsprojekte "Eingliederungshilfe" und "Beschwerde über Sozialversicherungsträger und private Krankenversicherungen", die seit Mai 2022 auch als priorisierte OZG-Leistungen benannt und entsprechend gefördert wurden.

Herausforderungen im Themenfeld

Im Themenfeld Gesundheit geht es oftmals um den richtigen Umgang mit sensiblen Daten von Patientinnen und Patienten sowie um emotionale Themen und Lebenslagen, wie beispielsweise die Anzeige eines Todesfalls, die Meldung von Beschwerden oder, wie beim Schwerbehindertenausweis, um barrierefreie Antragsprozesse. Hier gilt es, den richtigen Umgang mit den verschiedenartigen und besonderen Herausforderungen zu finden. Daher spielen Nutzerfreundlichkeit und die Beteiligung von Betroffenen bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Gesundheitsservices eine zentrale Rolle.

Zudem werden Gesundheitsleistungen von vielen verschiedenen Trägern angeboten. Aus diesem Grund sind die Vervollständigung des Leistungskataloges, die Klärung der Zuständigkeiten sowie die anschließende Umsetzung und Anbindung an die Fachverfahren zum Teil sehr kompliziert.

Im Themenfeld wird besonders auf eine enge Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden, Nutzerinnen und Nutzern sowie den IT-Dienstleistern geachtet. Sowohl in der Konzeptionsphase als auch in den Phasen der Umsetzung und der Referenzimplementierung stehen diese miteinander im Austausch.

Um die hier genannten Herausforderungen zu meistern und eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen, legt man im Themenfeld viel Wert auf eine offene Einstellung, eine partizipative Vorgehensweise und das Verständnis für andere Sichtweisen und Blickwinkel. Die Akteurinnen und Akteure sind der Meinung, dass es so am besten gelingt, den teilweise sehr neuen Situationen und Herausforderungen, die sich durch die OZG-Umsetzung ergeben, gerecht zu werden.

Highlight: die Umsetzung des Schwerbehindertenausweises

Ein besonderes Projekt im Themenfeld ist die Digitalisierung der Feststellung einer Schwerbehinderung und damit verbunden die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Die Leistung wird von Menschen mit sehr heterogenen Anforderungen an einen Onlineservice beantragt. Sie muss daher in besonders hohem Maße die Vorgaben an eine barrierefreie Informationstechnik erfüllen, denn die Zielgruppe leidet häufig an Beeinträchtigung des Sehens, Hörens oder der kognitiven Fähigkeiten.

Beim Umsetzungsprojekt "Schwerbehindertenausweis" wurden zwecks Ist-Analyse im ersten Schritt zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer sowie Expertinnen und Experten interviewt, um die Herausforderungen vorab genauestens zu identifizieren. Anschließend wurde ein Designsprint durchgeführt, in dem die Teilnehmenden einen Soll-Prozess definierten, einen Prototyp erstellten und diesen in mehreren Iterationen testeten.

Besonders war dabei, dass die Interaktionen und Gespräche mit den Nutzerinnen und Nutzern mithilfe barrierefreier Kommunikationsunterstützungen, wie beispielsweise Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, geführt wurden. Im weiteren Verlauf und besonders für den Designsprint kamen zusätzliche Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie hinzu: So musste zum Beispiel innerhalb weniger Tage ein geplanter Workshop vor Ort gänzlich auf die digitale Durchführung umgestellt werden. Trotz der widrigen Umstände war der Designsprint für alle Teilnehmenden ein Erfolg.

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie pilotiert seit Mai 2022 die drei neu entwickelten Online-Antragsstrecken "Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen", "Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises" und "Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis". Der Erfolg der Strecken spiegelt sich in den Nutzerzahlen wider: Über 2000 Anträge wurden in den ersten Monaten über das neue Verfahren eingereicht.

Austauschformate zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren stellen im laufenden Prozess sicher, dass eingehendes Feedback sowohl fachlich als auch technisch beurteilt und bei Bedarf umgesetzt wird. Dabei liegt stets ein besonderer Fokus auf der Barrierefreiheit:. Menschen mit Behinderung soll ein niedrigschwelliger und nutzerfreundlicher Onlinezugang zur Behörde gewährleistet werden. 

Highlight II: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

 Ansteckende Krankheiten können unter anderem über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit mit Lebensmitteln oder Gegenständen wie Geschirr in Kontakt kommen, müssen an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend, wenn bei ihrer Tätigkeit eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist und darf maximal drei Monate vor Tätigkeitsbeginn stattfinden. In der Belehrung wird vermittelt, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten vermieden wird, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, die sie dem Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt vorgelegen müssen.

Im ersten Digitalisierungslabor im Themenfeld Gesundheit wurde eine digitale Version für diese Belehrung entwickelt. Diese "Digitale Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz" wird seitdem von vielen kommunalen Gesundheitsbehörden genutzt. Nutzerinnen und Nutzer werden über Videos belehrt und die korrekte Übermittlung des Wissens wird über ein interaktives Quiz abgefragt. Im Nachgang kann die Bescheinigung den Nutzerinnen und Nutzern postalisch und elektronisch zugestellt werden.

Das Themenfeld Gesundheit erreichen Sie unter: tf-gs@ozg-umsetzung.de

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