Themenfeld Engagement & Hobby: So wird die "Ehrenamtskarte" digital
Artikel Engagement & Hobby
Auf einen Blick: das Themenfeld Engagement & Hobby
Federführendes Bundesressort | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) |
Federführendes Bundesland | Nordrhein-Westfalen, Kommunale Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) |
Weitere Projektpartner | Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Saarland |
Lebenslagen/ Unternehmenslagen |
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Umsetzungsprojekte |
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Das Themenfeld Engagement und Hobby
Im Themenfeld Engagement und Hobby werden 39 OZG-Leistungen betrachtet, die für das gesellschaftliche Leben in Deutschland von hoher Relevanz sind. Das Themenfeld bündelt eine Vielzahl unterschiedlicher Lebenslagen und Stakeholder-Gruppen, die für eine nutzerfreundliche Digitalisierung in die jeweiligen Umsetzungsprojekte (UP) eingebunden werden müssen. Bereits auf der Ebene der Themenfeld-Federführung gibt es eine Besonderheit: Neben dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als bundesseitige Federführung fungieren das Bundesland Nordrhein-Westfalen und die drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) als gleichberechtigte Co-Federführende. Der Grund dafür ist die überdurchschnittlich große Zahl an kommunalen Leistungen, die dem Themenfeld Engagement & Hobby zugeordnet sind. Diese kommunal- und bundesrechtlich geprägte Themenfeld-Struktur zeigt sich auch darin, dass neben mehreren Bundesländern eine Vielzahl an Gemeinden und Gemeindeverbänden, Landkreisen sowie kommunalen IT-Dienstleistern an der OZG-Umsetzung beteiligt sind. Sie alle bringen wertvolle Sichtweisen, Anforderungen und Erfahrungen in den Digitalisierungsprozess ein. Alle Umsetzungsbeteiligten kommen darüber hinaus in regelmäßigen Themenfeldsteuerungskreisen zusammen, stellen Projektstände vor und diskutieren themenfeldübergeordnete Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten miteinander.
Der Jagdschein wird digital
Für die OZG-Leistungen "Jägerprüfung und Jagdschein" hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) – in seiner Funktion als oberste Jagdbehörde – die Verantwortung für das OZG-Umsetzungsprojekt "Jagen" übernommen. Die Umsetzung der OZG-Leistung erfolgt nach dem Prinzip "Einer-für-Alle“ (EfA). Die zu entwickelnde Lösung "Jagdschein Digital" ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, alle Anträge für das Ablegen einer Prüfung für Jägerinnen- und Jäger und zur Beantragung von Jagdscheinen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) vollständig digital zu stellen. Die Daten werden medienbruchfrei zur weiterführenden Sachbearbeitung an die Fachverfahren über standardisierte Schnittstellen übergeben. Alle für die Beantragung erforderlichen Nachweise und Dokumente können elektronisch übermittelt werden. Auch die Beantragung von Jagdscheinen für Falknerinnen und Falkner ist möglich. Alle erforderlichen Eintragungen in den Jagdschein können digital beantragt werden. Das betrifft zum Beispiel Änderungen bei Wohnortwechsel oder die Anzeige einer Jagdpacht. Die Anforderungen an die Ausstellung eines digitalen Jagdscheins sind hoch. Immerhin wird mit dem Jagdschein die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erteilt. Das bedeutet, dass im Zuge der Bearbeitung der Anträge auch die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der Antragstellenden überprüft wird. Im Zuge einer länderübergreifenden Allianzbildung und gemeinsamen Nutzung der zu entwickelnden Lösung wurden die betreffenden obersten Jagdbehörden aktiv mit in die Projektarbeit einbezogen.
Versammlungen online anzeigen
Um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, ist eine offizielle Anmeldung notwendig. Die Anmeldung muss 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung erfolgen und von der für den Versammlungsort zuständigen Ordnungsbehörde bestätigt werden. Bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Kreisordnungsbehörde zuständig. Dieser Verwaltungsakt wurde als OZG-Leistung "Versammlungsanzeige" bezeichnet und wird derzeit von dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) und einem Projektteam digitalisiert. Nach der Konzeption und im Rahmen der Referenzimplementierung ist der Onlinedienst im November 2022 live gegangen. In der nächsten Projektphase werden die länderspezifischen Unterschiede genauer untersucht, damit die Anbindung weiterer Bundesländer gemäß dem EfA-Prinzip erfolgen kann.
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Die OZG-Leistungen "Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition" und "Umgang mit Waffen" werden durch das umsetzende Bundesland Bayern als EfA-Onlinedienst digitalisiert. Der Go-live des Minimal-Viable-Products (MVP), beziehungsweise die ersten Antragsstrecken, wurden im September 2022 erfolgreich pilotiert. Der Besitz und das Führen einer Waffe bedeuten für die Nutzenden erheblichen Verwaltungsaufwand. Für den Besitz einer Waffe wird eine Waffenbesitzkarte benötigt, denn die Berechtigung zum Kauf der Munition bedarf einer gesonderten Eintragung. Und für das Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit ist zusätzlich ein Waffenschein erforderlich. Auch der Umgang mit der Waffe ist streng geregelt. Wenn eine Waffe einer Berechtigten oder einem Berechtigten überlassen wird, muss die Überlassungsanzeige unter Vorlage der Waffenbesitzkarte fristgerecht erfolgen. Wenn eine Waffe übernommen wurde, ist diese ebenfalls fristgerecht bei der zuständigen Behörde anzumelden. Wenn Waffen oder Munition abhandengekommen sind, ist der Verlust unverzüglich der Waffenbehörde zu melden. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Waffenbehörden. Eine Digitalisierung dieser Verwaltungsprozesse vereinfacht den Umgang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen für alle Beteiligten. Aus der gemeinsamen Federführung des Themenfeldes heraus werden die zu diesem Umsetzungsprojekt zugehörigen OZG-Leistungen vom Anbeginn der OZG-Umsetzung durch den Deutschen Landkreistag verantwortlich begleitet.
Die Digitale Ehrenamtskarte NRW ist online
Schätzungsweise circa 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich, davon circa 3 Millionen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Seit September 2022 steht die Ehrenamtskarten App NRW (EAK App NRW) allen in Nordrhein-Westfalen engagierten Bürgerinnen und Bürgern über den App Store und den Google Play Store zur Verfügung. Das Besondere: Neben der Ehrenamtskarten-App als Medium für Engagierte wurde frühzeitig an die Weiterverarbeitung der Antragsdaten durch die Kommunalverwaltung gedacht und ein zugehöriges Verwaltungsprogramm entwickelt. Die derzeit etwa 300 Kreise und Kommunen in NRW haben bereits Zugang zu dem Verwaltungsprogramm (Backend) erhalten und können somit ab sofort die über die App (Frontend) eingehenden Anträge online und medienbruchfrei bearbeiten. An einer EfA-Umsetzung für bis zu 13 weitere Länder wird zurzeit durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gearbeitet.
Die OZG-konforme Entwicklung der Leistung "Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit" geschah in zwei Phasen: Zunächst wurde mit einem Digitalisierungslabor von Oktober 2019 bis Januar 2020 das Konzept der Ehrenamtskarten-App NRW weiterentwickelt. Anschließend lud die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen interessierte Länder und Modellkommunen regelmäßig zu Projektlenkungsausschüssen ein, um über den Projektfortschritt zu berichten. Weitere Bundesländer hatten so die Möglichkeit, landesspezifische Anforderungen rund um die Ehrenamtskarte mit der Entwicklung der Landeslösung NRW frühzeitig zu vergleichen und technische wie auf das Projektmanagement bezogene Prozesse zu begleiten beziehungsweise diese auch im eigenen Land anzustoßen.
Das Themenfeld Engagement & Hobby erreichen Sie unter: tf-eh@ozg-umsetzung.de.