Themenfeld Bauen & Wohnen: Schneller Bauen dank digitaler Genehmigungsverfahren
Artikel Bauen & Wohnen
Baugenehmigungen, Ummeldung nach Umzug oder Breitbandausbau: Das Themenfeld Bauen & Wohnen digitalisiert Verwaltungsleistungen. Ziele sind schnellere, digitale Planungs- und Genehmigungsprozesse und die gebündelte Digitalisierung verwandter Leistungen.
Auf einen Blick: das Themenfeld Bauen & Wohnen
Federführendes Bundesressort | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) |
Federführendes Bundesland | Mecklenburg-Vorpommern |
Weitere Projektpartner |
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Lebenslagen/ Unternehmenslagen |
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Umsetzungsprojekte |
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Viele der Leistungen des Themenfelds können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bereits digital in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das Land Mecklenburg-Vorpommern und weitere Projektpartner wollen die Förderung und Umsetzung von Bauvorhaben vereinfachen. Ein weiteres Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzutreiben.
Wichtige Elemente der Themenfeldarbeit sind digitale Genehmigungsverfahren, nutzerfreundliche Zugänge und eine enge Verzahnung thematisch verwandter Leistungen. Das Themenfeld Bauen & Wohnen digitalisiert daher ganzheitliche Nutzerreisen von der Baugenehmigung bis hin zur Anzeige auf Nutzungsaufnahme. Nachdem die digitale Baugenehmigung seit Anfang 2021 in Mecklenburg-Vorpommern online beantragt werden kann, sollen nun weitere Leistungen der Nutzerreise den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Herausforderungen im Themenfeld
Das Themenfeld digitalisiert sehr viele und sehr komplexe Verwaltungsleistungen. Einige Leistungen – etwa Bauanträge oder Denkmalschutzförderung – sind auf Landes- und Kommunalebene unterschiedlich ausgeprägt. Daher legt das Themenfeld großen Wert auf die Einbindung vieler Beteiligter und einen intensiven Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Zum inhaltlichen Austausch gehört auch der Datenaustausch: Die bundesweite Standardisierung des Datenaustauschs zwischen den Antragstellenden sowie der Verwaltung spielt eine zentrale Rolle. Die beteiligten Behörden können über die XÖV-Standards "XBau" und "XPlanung" (technische Standards der öffentlichen Verwaltung für strukturierten, elektronischen Datenaustausch) digital übermittelte Unterlagen direkt weiterverarbeiten und für alle Folgeverfahren nutzen. Dies erspart allen Seiten viel Aufwand.
Highlight I: Der digitale Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Jährlich werden in Deutschland mehr als 200.000 Baugenehmigungen im Bereich des Hochbaus beantragt. In den meisten Fällen ist das noch mit einem Gang zum zuständigen Bauamt oder zur Bauaufsichtsbehörde verbunden. Der digitale Bauantrag soll das zukünftig vereinfachen: Seit dem 1. Januar 2021 steht der Onlineantrag für die Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung wurden 25 Onlinedienste rund um die Baugenehmigung entwickelt und zur Verfügung gestellt. Andere Bundesländer können den Onlineantrag nach dem Modell "Einer für Alle" (EfA) nachnutzen. Über den FIT-Store haben sich nun 10 Bundesländer für eine Mitnutzung entschieden: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Mittlerweile bieten etwa 150 Bauämter einen Vorgangsraum an, über den Bauanträge gestellt werden können und mit einer browserbasierten Vorgangsverwaltung vom Bauamt geprüft und bearbeitet werden können. Der Onlinedienst unterstützt die politischen Ziele für mehr Wohnungsbau durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und schnellere Bearbeitungszeiten.
An der möglichst standardisierten und nutzerfreundlichen Onlinelösung des digitalen Bauantrags haben mehr als 40 Nutzerinnen und Nutzer sowie Fachleute, darunter Architektinnen und Architekten sowie verschiedene Bauaufsichtsbehörden und Ministerien, mitgearbeitet. In Design-Thinking-Workshops identifizierten sie gemeinsam mit den Themenfeldpartnern bisherige Hürden in der Antragstellung, wie zum Beispiel aus Nutzersicht intransparente Prozesse oder eine ineffiziente Kommunikation zwischen den Beteiligten. Außerdem entwickelte das Themenfeld Bauen & Wohnen von der Ist-Analyse bis zum Prototyp Zielprozesse und Funktionalitäten, um den Austausch zu vereinfachen. Beispiele dafür sind ein Vorgangsraum, in dem zukünftig kollaborativ zusammengearbeitet werden könnte, oder der Austausch vorgangsbezogener Nachrichten.
Im nächsten Schritt steht die Anbindung der Fachverfahren über den XBau-Standard im Mittelpunkt. Hier arbeitet Mecklenburg-Vorpommern intensiv mit einer Reihe von Fachverfahrensherstellern zusammen.
Highlight II: Genehmigung zur Leitungsverlegung
Das im Jahr 2022 entwickelte Breitband-Portal, welches bundesweit ausgerollt wird, vereinfacht die Beantragung und den Genehmigungsprozess im Bereich des Breitbandausbaus. Es unterstützt damit das Ziel der Bundesregierung, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Digitale Zustimmungsverfahren zur Nutzung öffentlicher Wege im Breitbandausbau sowie das Verfahren zur Leitungslegung nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 127 Abs. 1 TKG n.F. / § 68 Abs. 3 TKG a.F.) sollen dadurch schneller umgesetzt werden. Durch Nutzung des Onlineantrags können Telekommunikations- und Planungsunternehmen auf kürzere Bearbeitungszeiten hoffen. Aktuell testen Pilotkommunen das Antragsportal länderübergreifend unter Realbedingungen. In enger Zusammenarbeit haben die federführenden Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz den Grundstein für eine optimierte Vorgehensweise gelegt.
Vor allem zwei Funktionen des Serviceportals stechen hervor:
- die Nutzung eines Geoinformationssystems (GIS) und
- die Einbindung einer interaktiven Karte als Benutzeroberfläche.
Die Lage des Bauvorhabens wird auf einem Kartenausschnitt für die Antragstellerin oder den Antragsteller dargestellt. Anschließend kann der Leitungsweg in dieser Karte skizziert werden. Kommunen und Telekommunikationsunternehmen (TKU) haben somit den gleichen Wissensstand und können interaktiv zusammenarbeiten. Für diese Zusammenarbeit wurde das Breitband-Portal entwickelt. Es ist speziell auf die Anforderungen der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten. Nach einer Registrierung erhalten die Telekommunikationsunternehmen (TKU) die Zugangsdaten zum Breitband-Portal. Die Nutzerinnen und Nutzer können dort nicht nur einen Antrag stellen, sondern auch gestellte Anträge jederzeit mit ihrem aktuellen Status einsehen. Dadurch ist der Kommunikationsweg transparent und für alle Akteurinnen und Akteure erleichtert. Für die kontinuierliche Weiterentwicklung ist beispielsweise die Beteiligung anderer Träger öffentlicher Belange (TöB) vorgesehen. Auch die vermehrte Nutzung von Geo-Daten wird geprüft. Eine Nutzerbeteiligung wird unter anderem durch den Nachnutzungs-Steuerungskreis ab 2023 etabliert.
Alle Bescheide und Unterlagen können auf dem Breitband-Portal digital bearbeitet und eingereicht werden. Dadurch wird eine medienbruchfreie Bearbeitung garantiert und Rücklaufzeiten verkürzt. Der Fokus liegt damit auf der tatsächlichen und breitflächigen Umsetzung – und nicht mehr auf dem Verwaltungsakt.
Kartenfunktion aus dem Prototyp des digitalen Breitbandantrags (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI
Weitere Erfolge im Bereich der "Vermessungsnahen Leistungen"
Im Bundesland Bayern stehen neben dem digitalen Breitband- und Bauantrag Onlinelösungen für die Verwaltungsleistungen "Einsicht in das und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster", "Hoheitliche Vermessung im Liegenschaftskataster" und "Verkehrswertgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung" zur Verfügung. Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) in Bayern können hierdurch in einem öffentlich-rechtlichen Verzeichnis (Liegenschaftskataster) eingesehen und etwaige Veränderungen erfasst werden.
Da die Umsetzung dieser "Vermessungsnahen Leistungen" durch Bayern erfolgte, stehen die Onlinelösungen zunächst nur in diesem Bundesland zur Verfügung. Um die Mitnutzung für andere Bundesländer zu erleichtern, werden Fortschritte und Ergebnisse, die im Rahmen der Umsetzung erreicht wurden, mit diesen geteilt.
Auch im Land Mecklenburg-Vorpommern konnten im Umsetzungsprojekt "Vermessungsnahe Leistungen" neue Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden. Durch die Leistung "Freiwilliger Landtausch nach FlurbG" können zwei oder mehrere Tauschpartner einen einvernehmlichen Tausch von Liegenschaften durchführen, um wirtschaftliche und nachhaltigkeitsrelevante Vorteile zu realisieren. Mit dem Onlinedienst zur Leistung "Gebäudeeinmessung Durchführung" haben Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, die Einmessung des eigenen Gebäudes zu beantragen. Dieser Onlinedienst wird bereits weiterentwickelt, sodass Bürgerinnen und Bürger bald auch die "Grundstückvermessung" und "Abmarkungen" online beantragen können.
Ausblick: Welche Leistungen werden noch digitalisiert?
Die OZG-Leistung "Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung" wird gemeinsam mit der Leistung "Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet" von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen aufgebaut. Mehr als 400.000 Bebauungspläne, 10.000 Flächennutzungspläne und eine Vielzahl von Raumordnungsplänen aus etwa 110 Planungsregionen können perspektivisch über das DiPlanPortal interaktiv und nutzerfreundlich recherchiert und eingesehen werden. Bei der Aufstellung entsprechender Pläne werden jährlich mehr als 20.000 Beteiligungsverfahren durchgeführt, bislang weitestgehend analog. DiPlanBeteiligung unterstützt als Online-Verfahrensplattform die rechtssichere, effiziente und medienbruchfreie Durchführung von Beteiligungsverfahren, an denen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange niedrigschwellig und barrierefrei beteiligen können. Den dahinterliegenden Verwaltungsprozess können die Planungsbehörden einfach und digital über das DiPlanCockpit abwickeln. Im Jahr 2023 werden die Softwarekomponenten schrittweise in allen mitnutzenden Ländern ausgerollt.
In das Themenfeld gehört auch die "elektronische Wohnsitzanmeldung)" (eWA), die unter der Federführung Hamburgs digitalisiert wird. In Deutschland gibt es jährlich etwa acht Millionen Umzüge. Hierbei müssen sich Bürgerinnen und Bürger bislang vor Ort in der zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort ummelden. Bei dem am 7. September 2022 offiziell in Pilotbetrieb in Hamburg gestarteten Onlinedienst für die Ummeldung (eWA) handelt es sich um einen digitalen Ende-zu-Ende Prozess. Nutzende, die sich innerhalb Hamburgs ummelden, müssen damit nicht mehr persönlich in der Meldebehörde erscheinen. Im Rahmen des mehrstufigen Onlinedienstes zeigen Nutzende ihre Adressänderung an. Die Meldebehörde versendet daraufhin per Post einen Code an die neue Meldeadresse. Mit Eingabe des Codes im Onlinedienst wird die Adresse im Melderegister geändert. Nach der Code-Verifizierung können Nutzende abschließend online den Chip in ihrem Ausweis ändern und erhalten per Post den neuen Adressaufkleber. Der Dienst ist über den Standard XMeld und das Routing mithilfe des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses (DVDV) grundsätzlich deutschlandweit technisch nachnutzbar.
Der aktuelle Pilot umfasst die Ummeldung innerhalb einer Gemeinde. Im Jahr 2023 konzipiert das Themenfeld in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachexpertinnen und -experten aus Bund, Ländern und Kommunen die Erweiterung des Pilotprojekts um den Zuzug aus einer anderen Gemeinde sowie den Familienumzug. Zudem wird im 4. Quartal 2023 die Möglichkeit des Uploads der Wohnungsgeberbescheinigung als Alternative zum Code-Versand verwirklicht. Neben den Erweiterungen des Pilotprojekts liegt der Fokus im Jahr 2023 auf dem Rollout des Dienstes in weitere Länder und Kommunen. Insgesamt gibt es ein sehr hohes Interesse an der Nachnutzung. Mit mehreren Ländern haben bereits Auftaktveranstaltungen stattgefunden. In einem ersten Schritt wird die Nachnutzung in Schleswig-Holstein und Bremen stattfinden.
Das Themenfeld Bauen & Wohnen erreichen Sie unter: tf-bw@ozg-umsetzung.de.