Der Portalverbund

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Portalverbund

Der Portalverbund stellt die technische Plattform zur Verfügung, auf der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen jede Verwaltungsleistung – unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal in Deutschland sie die Suche nach der Verwaltungsleistung beginnen – einfach und schnell erreichen können. Dafür werden die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen verknüpft.

Darüber hinaus verknüpft jedes Land sein Verwaltungsportal mit den Portalen seiner Kommunen und sonstigen Fachportalen seines Landes. Der Bund verknüpft die Fachportale des Bundes mit seinem Bundesportal. Hierbei werden die Vorgaben der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) berücksichtigt.

Die Federführung für die Umsetzung des Portalverbunds liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Im Mittelpunkt der Umsetzung steht die Nutzerorientierung, sowohl hinsichtlich der antragstellenden Person oder Institution als auch mit Blick auf die ausführenden Behörden.

Bund und Länder als gleichberechtigte Partner

Alle am Verbund teilnehmenden Portale sind gleichberechtigte Partner. Die Ausführung der Verwaltungsleistung erfolgt immer bei der zuständigen Behörde. Die Leistung kann auf einer eigenen Webseite angeboten werden, die über die Verwaltungsportale des Portalverbunds aufgerufen wird, oder auf einem der Verwaltungsportale des Portalverbunds.

Nachhaltige Umsetzung

Soweit möglich wird bei der Umsetzung auf vorhandene Strukturen, Erfahrungen und Komponenten aus Projekten von Bund und Ländern zurückgegriffen. Ein Beispiel ist das Projekt Föderales Informationsmanagement (FIM). Mit FIM werden die Informationen zu Verwaltungsvorgängen zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt und vereinheitlicht.

Zukünftig wird auch das Projekt MODUL-F bei der Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen einen wichtigen Beitrag leisten. Mit MODUL-F bauen Hamburg und das BMI für Behörden eine Plattform mit vorprogrammierten Modulen auf, mit denen digitale Fachverfahren schnell und einfach erstellt werden können.

Rahmenbedingungen und architektonische Grundlagen

Der IT-Planungsrat hat die Rahmenbedingungen für den Portalverbund mit mehreren Entscheidungen festgelegt, die auf der Internetseite des IT-Planungsrats veröffentlicht sind.

So haben sich Bund und Länder im Oktober 2018 über die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Portalverbund verständigt (Entscheidung 2018/40). Gemäß dieser Weichenstellung müssen der Bund und jedes Land je ein Verwaltungsportal bereitstellen, das über eine Suchkomponente, eine Bezahlkomponente, ein Nutzerkonto und eine Postfachfunktion verfügt. Nahezu alle Bundesländer und der Bund verfügen inzwischen über Nutzerkonten und Verwaltungsportale, die durch responsives Design auch auf unterschiedlichen Endgeräten nutzbar sind. Ebenso stehen in fast allen Ländern und beim Bund Postfächer und Bezahldienste zur Verfügung. In der Umsetzung befindet sich noch das vom IT-Planungsrat beauftragte einheitliche Unternehmenskonto (Beschluss 2020/01, https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2020-01) sowie die Interoperabilität von Nutzerkonten.

Entsprechend der Anforderungen an eine Interoperabilität aller Dienste von Bund, Ländern und Kommunen wurden die Standardisierungsbedarfe der Kommunikationsbeziehungen analysiert sowie Standards und Schnittstellen für diese dargestellt. Nur durch Standardisierung können sämtliche Anforderungen an die Umsetzung des Portalverbunds berücksichtigt werden.

Übersicht "Standards und Schnittstellen im Portalverbund" Quelle: BMI Übersicht "Standards und Schnittstellen im Portalverbund" (Stand Juli 2021)

Technische Voraussetzungen

Der Austausch von Leistungsbeschreibungen und der Aufruf einer Online-Leistung erfolgen im Portalverbund über eine Vermittlung. Technische Grundlage hierfür ist das Online-Gateway Portalverbund (PVOG). Es verbindet die Verwaltungsportale der Länder und ermöglicht deren Informationsaustausch. Das Online-Gateway Portalverbund wurde im ersten Halbjahr 2021 an die FITKO zum Regelbetrieb übergeben.

Mit Basiskomponenten werden die Datenbestände über alle Portale ausgetauscht und aktualisiert, so dass über jedes Portal alle Leistungsbeschreibungen gefunden und Online-Dienste aufgerufen werden können. Seit 2021 werden über das PVOG deutschlandweit Leistungsbeschreibungen geteilt. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Länder und der Bund vollständig an das PVOG angebunden. Zudem werden im Betrieb auch seit April 2021 Vorgaben der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) berücksichtigt.

Der Bund hat gemeinsam mit dem Land Hamburg die nutzerfreundliche Komponente "Suchen & Finden" im Sommer 2020 bereitgestellt. Damit wurde der Entscheidung 2020/3 des IT-Planungsrats entsprochen.

Portalverbund-Ökosystem

In die Umsetzung des Portalverbunds fließen die unterschiedlichen Entwicklungsstände, Technologie-Ansätze und IT-Strategien der Länder ein. Damit die einzelnen Portale intelligent miteinander vernetzt werden können, wird das Portalverbund-Ökosystem fortlaufend weiterentwickelt. Dieses besteht aus standardisierten Prozessen, offenen Schnittstellen und Datenaustauschformaten und ermöglicht so eine Beschleunigung der Flächendeckung von Verwaltungsleistungen für ganz Deutschland. Gemeinsam benötigte Infrastrukturkomponenten werden laufend identifiziert, kosteneffizient entwickelt und können im Anschluss gemeinschaftlich genutzt werden. Ein optimales Nutzererlebnis steht bei all diesen Bemühungen stets im Mittelpunkt.

Föderales Architekturboard

Ende 2020 wurde die FITKO (Föderale IT-Kooperation) mit der Einrichtung eines neuen Gremiums für die IT-Architektur, dem föderalen Architekturboard, beauftragt. Durch Bündelung von Architektur-Kompetenzen soll das föderale Architekturboard unter der Leitung der FITKO die Digitalisierungsinfrastruktur ganzheitlich und planvoll weiterentwickeln. Darüber hinaus gehört das Bereitstellen technisch fundierter Handlungs- und Priorisierungsempfehlungen zu den Hauptzielen des Architekturboards. Zentrale Handlungsfelder sind die Überprüfung der Einhaltung von Architekturprinzipien und Qualitätskriterien, die Beteiligung an Projekten, die die föderale IT-Architektur betreffen sowie die Gestaltung der föderalen IT-Architektur, um das digitale Angebot an Verwaltungsleistungen nutzerorientiert, sicher, effizient und möglichst automatisiert umsetzen zu können.

Da die föderale IT-Architektur eng mit den Aktivitäten im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verknüpft ist, unterstützt das Bundesministerium des Innern und für Heimat als Co-Vorsitzender die FITKO in ihrer Leitungsfunktion bis Ende 2022.

Gegenwärtig hat das föderale Architekturboard die aktuelle IT-Landschaft in Deutschland modelliert. Dies dient als zentrales Instrument zur Gestaltung der IT-Architektur mit föderaler Relevanz.