Gesundheit: digitale Lösungen in sensiblen Lebenslagen
Artikel BMG
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist das federführende Ressort im Themenfeld Gesundheit. Die zu digitalisierenden Leistungen im OZG-Bundesprogramm sind vielfältig.
Das BMG auf einen Blick
Projektpartner bei der OZG-Umsetzung
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Beteiligte Themenfelder |
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Politikfelder und Aufgaben des Ressorts
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Lebens- und Geschäftslagen |
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Die Arbeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) umfasst eine Reihe an Politikfeldern. Zu den zentralen Aufgaben zählen, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln. Darüber hinaus ist die Reform des Gesundheitssystems eine der wichtigsten Aufgaben des Ministeriums.
Ziel des BMG ist es, die Qualität des Gesundheitssystems weiterzuentwickeln, die Interessen der Patientinnen und Patienten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und die Beitragssätze zu stabilisieren. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung und die Biomedizin. Dabei agiert das BMG auf nationaler und internationaler Ebene.
Bedeutende Digitalisierungsprojekte des Ressorts
Im Rahmen der OZG-Umsetzung ist das BMG in seiner Ressort-Zuständigkeit verantwortlich für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen des Bundes (sogenannte Typ-1-Leistungen). Hierbei deckt das BMG in 15 OZG-Projekten die Lebenslagen Gesundheitsvorsorge, Behinderung, Pflege, Krankheit und Tod ab.
In Zusammenarbeit mit den Projektpartnern BfArM, PEI und RKI werden unter anderem folgende Verwaltungsleistungen digitalisiert:
Antrag auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung
Dieses Projekt des BfArM zielt auf die Digitalisierung des Antrages auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Die Bescheinigung dient in Staaten der EU, des EWR und der Schweiz als Nachweis zur Anerkennung in Deutschland erworbener Zeugnisse über die Ausbildung. Mit der OZG-konformen digitalen Transformation wird zudem die Beantragung und Erstellung einer elektronischen EU-Konformitätsbescheinigung ermöglicht.
Dieses Bild zeigt eine Ansicht des Formulars für den Antrag auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: abrufbar unter (Abruf erfordert Zugangsberechtigung): https://alpha.fert.budru.de/leistungsbeantragung/77000000003134?nutzerkontentyp=buerger#0
Meldung von Nebenwirkungen (Arzneimittelsicherheit)
Das PEI und das BfArM bieten Betroffenen die Möglichkeit, unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln über ein Online-Formular der Bundesoberbehörde zu melden. Sie können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen für sich oder auch im Namen einer anderen Person melden, die Sie betreuen, wie etwa im Namen eines Kindes bzw. einer oder eines Angehörigen.
Dieses Bild zeigt eine Ansicht des Onlineformulars für die Meldung von Nebenwirkungen (Arzneimittelsicherheit) (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: https://nebenwirkungen.bund.de/SiteGlobals/Forms/nebenwirkungen/01-person/person-formular.html
Im Rahmen des OZG-Projekts sollen diese Meldeleistungen zusammen mit vergleichbaren Leistungen des BfArM und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durch eine Neuentwicklung im Rahmen des Bundesportals ersetzt werden. Die neue Formularanwendung, die sowohl barrierefrei gestaltet ist als auch Responsive Design bietet, ist konzipiert für die Erfassung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen durch Patientinnen und Patienten bzw. Tierhalterinnen und Tierhalter, Fachkreise und pharmazeutische Unternehmen. Gleichzeitig soll durch die Umsetzung im OZG-Kontext den nachnutzenden Fachanwendungen der drei Projektpartner über eine performante Schnittstelle die Möglichkeit der medienbruchfreien Datenübernahme gegeben werden.
Elektronische Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Gemäß Infektionsschutzgesetz muss das Auftreten bestimmter Krankheiten bzw. der Nachweis bestimmter Erreger an das Gesundheitsamt oder in einigen wenigen Fällen an das RKI gemeldet werden. In der Regel erfolgt die Meldung durch Ärztinnen und Ärzte oder Labore, es gibt jedoch auch andere Gruppen die zum Absetzen einer Meldung oder Benachrichtigung des Gesundheitsamtes verpflichtet sind, zum Beispiel Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas, Leitende von Justizvollzugsanstalten oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Durch das OZG-Projekt „Meldung nach dem Infektionsschutzgesetz“ soll die Meldung zukünftig elektronisch über ein Meldeportal abgesetzt werden können. Die OZG-Umsetzung dieses Projekts erfolgt im Rahmen des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS). Weitere Informationen finden Sie auf der DEMIS-Wissensdatenbank:
Quelle: https://wiki.gematik.de/pages/viewpage.action?pageId=523503541