Entlastung für Familien: Digitale Lösungen für wichtige Bundesleistungen
Artikel BMFSFJ
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschäftigt sich im Rahmen der OZG-Umsetzung mit der Digitalisierung von Familienleistungen.
Das BMFSFJ auf einen Blick
Projektpartner bei der OZG-Umsetzung
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Beteiligte Themenfelder |
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Politikfelder und Aufgaben des Ressorts
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Lebens- und Geschäftslagen |
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschäftigt rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den beiden Dienstsitzen in Bonn und Berlin. Das Ministerium ist verantwortlich für die Themen Familie, Senioren, Frauen, Kinder und Jugendliche, Wohlfahrtspflege, Freiwilligendienste und bürgerschaftliches Engagement.
Innerhalb der Bundesregierung vertritt das BMFSFJ die Familieninteressen: Es macht Vorschläge für Gesetze, damit Familien finanzielle Unterstützung bekommen, zum Beispiel durch Unterhaltsvorschuss, Mutterschutz, Elterngeld und Kindergeld. Das Ministerium sorgt für bessere Bedingungen der partnerschaftlichen Elternverantwortung von Vätern und Müttern, z. B. durch Elternzeit und eine familienfreundliche Arbeitswelt. Auch fördert das Ministerium die Träger der Familienarbeit über Familienbildung, Familienberatung und Familienselbsthilfe.
Zudem fördert das BMFSFJ das selbstständige Leben von Seniorinnen und Senioren, fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen und vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Ferner betreut das Ministerium den Bundesfreiwilligendienst sowie das ehrenamtliche Engagement.
OZG-Digitalisierungsprojekte des Ressorts
Im Zuge der OZG-Umsetzung im Digitalisierungsprogramm Bund ist das BMFSFJ zuständig für die Digitalisierung einer Reihe von wichtigen Familienleistungen, darunter z. B. das Kindergeld, der Kindergeldzuschlag oder das Mutterschaftsgeld. Bei der Umsetzung arbeitet das BMFSJ eng mit Projektpartnern wie z. B. dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zusammen, welches die OZG-Leistung “Familienpflegezeitförderung“ umsetzt. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entwickelt den Onlinedienst “Kindergeld“ weiter und ist außerdem für die erfolgreiche Digitalisierung des Kinderzuschlags verantwortlich.
Besondere Herausforderungen in der OZG-Umsetzung
Die Unterstützungsleistungen für Mütter, Väter und Familien in besonderen Lebenslagen nehmen eine wichtige Rolle im Themenfeld Familie & Kind ein. Die Corona-Pandemie stellte Familien plötzlich vor besondere Herausforderungen und finanziellen Druck und zeigte, wie wichtig es ist, Verwaltungsleistungen nun auch online beantragen zu können. Ein Beispiel hier ist der Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ), der kurzfristig vom BMFSFJ initiiert wurde, um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen.
Der Ausbau der digitalen Angebote soll nutzerorientiert gestaltet werden, um zum Beispiel Alleinerziehenden gerecht zu werden, deren Zeitressourcen begrenzt sind. Um möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen, sind Funktionen wie Mehrsprachigkeit, eine leichte Handhabung oder die Nutzung auf mobilen Endgeräten besonders wichtig.
Auch die Komplexität der Verwaltungsleistungen stellt für die Digitalisierung besondere Herausforderungen dar. Hürden für die Digitalisierung sind zum Beispiel umfangreiche Antragsformulare mit vielen Nachweisen sowie ein hoher Schutzbedarf der übermittelten Daten. Eine weitere Herausforderung: Manche Gesetzestexte sehen noch vor, dass für die Antragstellung ein persönliches Erscheinen notwendig ist.
Highlight 1: Kindergeldzuschlag Digital
Die Leistung “Kindergeldzuschlag Digital“ ist seit Mitte Januar 2020 online und erleichtert seitdem berechtigten Eltern die Beantragung der Verwaltungsleistung. Den Zuschlag können erwerbstätige Eltern erhalten, die nicht genug verdienen, um für den Bedarf der gesamten Familie aufzukommen. Da seit dem 1. Januar 2020 durch eine Reform des “Starke-Familien-Gesetzes“ noch mehr Familien Anspruch auf diese Leistung haben, wurde die Digitalisierung dieser wichtigen Familienleistung vom BMBFSJ priorisiert umgesetzt.
Screenshot vom "Kindergeldzuschlag Digital" (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Im Auftrag des BMFSFJ hat die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Online-Antragsassistenten entwickelt, der die Antragsstellung erleichtert und den Familien den Gang zum Amt erspart. Eltern können zum Beispiel prüfen, ob sie die grundlegenden Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen. Das Online-Antragsformular leitet die Eltern Schritt für Schritt durch den Antrag, es erkennt nicht plausible Angaben und Fehler und kann in manchen Fällen fehlende Angaben selbst ausfüllen. In den meisten Fällen ist es darüber hinaus auch möglich, Nachweise elektronisch hochzuladen. Der “Kindergeldzuschlag Digital“ erleichtert nicht nur das Ausfüllen der Formulare und die Übermittlung dieser, er verkürzt auch die Bearbeitungszeiten, sodass Familien schneller die finanzielle Unterstützung erhalten.
Highlight 2: Kindergeld
Die Leistung Kindergeld beziehen Familien in der Regel über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Schon jetzt ist die Beantragung online möglich. Im Rahmen des OZG wird der Antragsprozess jedoch noch weiter ausgebaut. Die Maßnahme umfasst die OZG-konforme Weiterentwicklung des bereits digital verfügbaren Kindergeldantrags. Im Rahmen des Ausbaus werden unter anderem die Anbindung an das Nutzerkonto Bund und die Integration in das Onlineportal der BA sichergestellt.
Highlight 3: Familienpflegezeitförderung
Beschäftigte können für die Zeit, in der sie ganz oder teilweise für die Pflege von Angehörigen aus dem Beruf aussteigen müssen, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Im Rahmen des OZG-Projektes soll der entsprechende Antrag für diese Förderung sowie sämtliche Anträge, die im Zusammenhang mit der Rückzahlung des Darlehens stehen, über die sog. Fertigungsstraße digitalisiert und über das Bundesportal angeboten werden.
Der derzeitige Antragsweg ist noch umständlich und zeitintensiv: Pflegende Angehörige, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können aktuell über den Servicebereich von www.wege-zur-pflege.de (eine BMBFSJ- Webseite) zwar Antragsformulare online befüllen, jedoch leider nicht medienbruchfrei: Diese müssen derzeit noch ausgedruckt und auf dem Postweg an das Bundesamt versandt werden.
Ziel ist es, nicht nur die Antragsformulare online bereitzustellen, sondern den Antrag digital bearbeiten und erforderliche Nachweise hochladen und zusammen einreichen zu können. Der Bescheid soll ebenso wie die gesamte Kommunikation mit den Antragstellenden elektronisch mithilfe des Behördenzugangs des Bundesportals erfolgen.