Verbindliche Fristen im OZG-Änderungsgesetz
Artikel digitale Verwaltung
Durch das Onlinezugangsgesetz sind alle Behörden verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Das OZG-Änderungsgesetz setzt nun neue Fristen.
Die Erkenntnisse aus der bisherigen OZG-Umsetzung zeigen, dass sich Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung, Unternehmen und Technologien rasch weiterentwickeln. Daher ist Verwaltungsdigitalisierung eine Dauer- und Generationenaufgabe für Bund, Länder und Kommunen. Trotzdem gilt die Umsetzungsfrist des OZG weiterhin: Seit dem 31. Dezember 2022 sind alle Behörden verpflichtet ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
Klassische Steuerungsmechanismen wie Finanzierung, Beschlüsse und Fristen haben bislang keine ausreichende Wirkung gezeigt. Deshalb hat die Bundesregierung bewusst auf eine neue Umsetzungsfrist für das OZG-Änderungsgesetz verzichtet, da diese als Aufschub dienen könnte. Außerdem ist die initiale OZG-Umsetzungsfrist gemäß der aktuellen Gesetzeslage bindend.
Warum enthält das OZG Änderungsgesetz keine Umsetzungsfrist?
Neue Fristen im OZG-Änderungsgesetz
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes setzt stattdessen Fristen für wichtige Vorhaben:
- Einheitliche Digitalisierung: Der Bund soll innerhalb von zwei Jahren nach Gesetzesverkündung technische Vorgaben, verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen bundesweit vorgeben. Dies führt auch zu mehr Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit der Anwendungen für Bürgerinnen und Bürger.
- "Digital only"-Regelung für Unternehmensleistungen: Das Gesetz legt fest, dass spätestens nach Ablauf von fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich elektronisch angeboten werden müssen, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen. Nur, wenn es ein berechtigtes Interesse gibt, können davon Ausnahmen gemacht werden.
- Umstellung von landeseigenen Servicekonten zur BundID: Für die Umstellung auf die bundesweit einheitliche BundID haben die Bundesländer mit eigenen ID-Konten nun drei Jahre Zeit.
- ELSTER-Zertifikat als Identifikationsmittel: Im einheitlichen Organisationskonto erfolgt der elektronische Identitätsnachweis durch das ELSTER-Zertifikat oder mit einem anderen Verfahren, das für den Einsatz auf dem Sicherheitsniveau "substanziell" zugelassen ist. Die Möglichkeiten gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit können Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger ihre Identität im einheitlichen Organisationskonto nur noch mit einem dem Sicherheitsniveau "hoch" bestätigen, wie es auch im Bürgerkonto verwendet wird.
Mit dem Entwurf zum OZG-Änderungsgesetz untermauert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zur Modernisierung der deutschen Verwaltung, den Abbau von Digitalisierungshemmnissen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Der Gesetzentwurf wurde am 23. Februar 2024 im Bundestag beschlossen. Der Beschluss durch den Bundesrat ist noch offen.