Der Online-Ausweis: bequem, sicher, effizient
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Mit dem Online-Ausweis können sich Bürgerinnen und Bürger zuverlässig und sicher im Internet ausweisen und über 250 Anwendungen nutzen, um digitale Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Online-Ausweis können sich Bürgerinnen und Bürger im Internet sicher ausweisen. Das ist möglich, weil der Personalausweis seit 2010 mit einem Chip ausgestattet ist. Somit können Bürgerinnen und Bürger ihre Behördengänge oder Onlinedienste der Wirtschaft einfach elektronisch erledigen. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Das Alleinstellungsmerkmal des Online-Ausweises ist dabei das hohe Vertrauensniveau. Dieses gewährleistet eine hohe Sicherheit, wenn Bürgerinnen und Bürger sich digital ausweisen.
Vorteile des Online-Ausweises
Mit der Nutzung der Online-Funktion ihres Personalausweises sparen Bürgerinnen und Bürger Zeit, Kosten und Wege. Denn mit etwas Übung dauert das Online-Ausweisen nur wenige Sekunden. Besonders schnell geht es mit dem Smartphone, zum Beispiel mit der AusweisApp.
Bequeme Identifizierung: Immer mehr Behördengänge und Onlinedienste der Verwaltung lassen sich so ganz einfach von zu Hause aus erledigen. Bürgerinnen und Bürger können zum Beispiel BAföG oder Aufstiegs-BAföG mit dem Online-Ausweis beantragen oder auf das eigene Rentenkonto zugreifen, ein Bankkonto eröffnen und SIM-Karten freischalten.
Hohe Sicherheit: Die persönlichen Daten sind durch die PIN (2-Faktor-Authentisierung) und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.
- Bürgerinnen und Bürger können außerdem sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält. Sie können damit nachvollziehen, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus dem Online-Ausweis übermittelt werden.
- Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Bürgerinnen und Bürger die selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben.
- Ausweisdaten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
- Mit dem Online-Ausweis bestimmen Bürgerinnen und Bürger also selbst, ob und wem sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.
Effizienz: Da durch das Auslesen des Chips keine Prüfung oder manuelle Eingabe von Daten mehr notwendig ist und so Tippfehler vermieden werden, ist das Verfahren schneller.
Wie kann der Online-Ausweis genutzt werden?
Voraussetzungen für das Online-Ausweisen
Bürgerinnen und Bürger können den Online-Ausweis mit dem Smartphone und Computer nutzen. Dafür benötigen sie:
- Den Personalausweis mit Online-Ausweis
- Die selbstgewählte, sechsstellige PIN
- Ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
- Eine Software, z. B. die kostenlose AusweisApp des Bundes
PIN-Brief nicht angekommen oder PIN vergessen?
Für den Fall, dass
- der Online-Ausweis noch deaktiviert ist,
- der PIN-Brief mit Transport-PIN nicht vorliegt,
- die PIN vergessen wurde oder
- die PIN blockiert ist
können Bürgerinnen und Bürger eine neue PIN per Brief bestellen oder wohnortunabhängig in einem Bürgeramt setzen.
Ob die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert ist, können sie ganz einfach mit der AusweisApp überprüfen.
So funktioniert’s: Einfach digital ausweisen
- Der Onlinedienst bittet die Nutzerin oder den Nutzer darum, sich auszuweisen. Die App, die für das Online-Ausweisen verwendet wird (z.B. AusweisApp) gibt Hinweise zum Prozess.
- Es ist klar zu sehen, wer die persönlichen Daten abfragen möchte und welche Daten der Anbieter dieses Onlinedienstes benötigt.
- Durch Eingabe der selbstgewählten, sechsstelligen PIN erteilt die nutzende Person die Zustimmung zur Datenübertragung.
- Der Chip im Personalausweis prüft, ob der Anbieter des Onlinedienstes die staatliche Berechtigung zur Datenabfrage hat.
- Liegt die staatliche Berechtigung vor, werden die Daten übermittelt. Dabei sind die Daten immer durchgehend verschlüsselt.
- Fertig! Nach wenigen Sekunden ist das Online-Ausweisen beendet.
Wo kann der Online-Ausweis genutzt werden?
Der Online-Ausweis und seine Vorteile können für immer mehr Onlinedienste von Unternehmen und Behörden genutzt werden. Einsatzmöglichkeiten des Online-Ausweises umfassen zum Beispiel
- die Kontoeröffnung, zum Beispiel bei der ING und zahlreichen Sparkassen
- den Zugriff auf die elektronische Patientenakte, zum Beispiel bei TK, Barmer und AOK
- BAföG-Beantragung über das digitale BAföG-Portal und das Einsehen des Bearbeitungsstatus online,
- das Einrichten des Kulturpasses (nur für 18-Jährige),
- die Beantragung von Elterngeld,
- die SIM-Karten-Aktivierung bei vielen Mobilfunkanbietern,
- das Einrichten des "BundID"-Kontos und der Nutzerkonten der Länder mit der höchsten Vertrauensstufe, um viele weitere digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.