Auf einen Blick - Informationen zur Verwaltungsdigitalisierung in den Ländern
Auf einen Blick - Informationen zur Verwaltungsdigitalisierung in den Ländern
Typ: Artikel
Quelle: Gerd Altmann/Pixabay
Die für die Digitalisierung relevanten Verwaltungsleistungen fallen sowohl in Bezug auf die Gesetzgebung als auch im Vollzug in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche: Bund, Land oder Kommune. Die Länder nehmen bei der Umsetzung der digitalen Verwaltung eine Schlüsselrolle ein: Ob in der Themenfeldarbeit im föderalem Digitalisierungsprogramm oder im Rahmen der Registermodernisierung.
Es kann für die Umsetzenden mitunter schwierig sein, im Webseiten-Dschungel den Überblick über alle wichtigen Informationen zur Umsetzung der digitalen Verwaltung zu behalten. Diese Seite bündelt vorhandene Informationen, Plattformen und Arbeitshilfen, die relevant für die Umsetzerinnen und Umsetzer in den Ländern sind.
Allgemeines
OZG-Föderal
Im Digitalisierungsprogramm Föderal werden Leistungen digitalisiert, die gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen erbracht werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm.
Die im OZG-Umsetzungskatalog enthaltenen OZG-Leistungen werden nach thematischem Zusammenhang in sogenannten Themenfeldern gebündelt. Die Aufteilung der Themenfelder richtet sich dabei nach den Lebenslagen der Nutzerinnen und Nutzer. Weitere Infos zu allen Themenfeldern gibt es hier.
Die Single Digital Gateway-Verordnung (SDG)
Seit 2018 soll mit der Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU geschafft werden. Bund, Länder und Kommunen sind gemäß SDG-VO verpflichtet, Informationen sowie bestimmte SDG-relevante Online-Verfahren für das Your-Europe-Portal bereitzustellen.
Das Corona-Konjunkturprogramm – Mittel für die OZG-Umsetzung
Mit den Mitteln des Corona-Konjunkturprogramms wurde ein finanzieller Rahmen geschaffen, um die flächendeckende Verwaltungsdigitalisierung nach dem EfA-Prinzip sicherzustellen und Länder sowie Kommunen gezielt zu entlasten. Mehr dazu hier.
Nachnutzung nach dem “Einer für Alle“-Prinzip
Die OZG-Umsetzung erfolgt besonders effizient in den Themenfeldern und Umsetzungsprojekten nach dem arbeitsteiligen “Einer für Alle“-Prinzip (EfA). Das Prinzip legt fest, dass Onlinedienste von Bundesländern entwickelt und anschließend von anderen Bundesländern nachgenutzt werden. Zu EfA finden Sie auf der Seite zahlreiche Informationen und Arbeitshilfen.
Registermodernisierung auf Landes- und Bundesebene
Sie sind Mitarbeiterin oder Mitarbeiter auf Landes- oder Bundesebene und wollen Wissenswertes über die Registermodernisierung (RegMo) erfahren? Im Seitenbereich Registermodernisierung erhalten Sie Informationen zur RegMo in den Ländern.
Dashboard Digitale Verwaltung
Das Dashboard "Digitale Verwaltung" eröffnet einen Blick auf den Digitalisierungsstatus der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Neben dem Umsetzungsfortschritt und Verfügbarkeiten werden Nutzungsdaten und Nutzerzufriedenheit einzelner Leistungen und Dienste dargestellt.
Die OZG-Informationsplattform ist eine Webanwendung und enthält den OZG-Umsetzungskatalog. Die Plattform ist das Arbeitswerkzeug der Themenfelder – dort pflegen die Projekte den aktuellen Stand der Umsetzung.
OZG-Leitfaden
Der OZG-Leitfaden ist die offizielle Handreichung des OZG-Programmmanagements zur strukturierten Konzeption und Durchführung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen. Der Leitfaden enthält praxisnahe Hinweise und Handlungsempfehlungen zur nutzungsfreundlichen und effizienten Umsetzung von Online-Anwendungen. Im Kapitel ”Arbeitshilfen“ werden zudem unterstützende Tools, Vorlagen und Best-Practice-Beispiele bereitgestellt.
Servicestandard
Der Servicestandard definiert ganzheitliche Qualitätsprinzipien inklusive Handlungsempfehlungen, Checklisten und Linksammlungen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Die Leitlinien sind gegliedert nach den Kategorien: Nutzerzentrierung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Offenheit, Technischer Betrieb und Wirkungscontrolling.
Digitalcheck
Seit dem 1. Januar 2023 unterstützt der Digitalcheck Legistinnen und Legisten bei der Erarbeitung digitaltauglicher Regelungen und bietet eine methodische Prozessbegleitung, fachliche Hinweisen und Methoden-Anleitungen. Damit formuliert der Digitalcheck Anforderungen für eine digitaltaugliche Gesetzgebung. Der Digitalcheck gilt für alle neuen Regelungsvorhaben (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) und wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) kontinuierlich weiterentwickelt.
Organisationshandbuch
Das Organisationshandbuch der Bundesverwaltung ist ein Nachschlagewerk für organisatorische Fragestellungen und hilft, die Organisations- und Managementpraxis kontinuierlich zu verbessern.
Infrastruktur
Rahmenarchitektur
In einem Plattform-Ökosystem sind verbindliche Standards, einheitliche Schnittstellen und zentrale Basisdienste essenziell. Mit der Einführung einer übergreifenden, modularen OZG-Rahmenarchitektur schafft das BMI die Grundlage für eine effiziente, vertrauenswürdige und digital souveräne Verwaltung.
Standardisierung bei der Digitalisierung der Verwaltung
Verbindliche Standards setzen einen Rahmen für modulare, interoperable Plattformsysteme und sichere, barrierefreie und nutzerfreundliche digitale Services.
Funktionsbausteine / Basiskomponenten
Für eine effiziente, nutzerfreundliche und digital souveräne Verwaltung sind neben verbindlichen Standards und Schnittstellen auch Funktionsbausteine mit zentralen Basiskomponenten essenziell.
Nutzerkonten
Nutzerkonten dienen der sicheren Authentifizierung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen bei der Inanspruchnahme von digitalen Verwaltungsleistungen. Hier finden sich weitere Informationen zum Nutzerkonto des Bundes, der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sowie dem einheitlichen Nutzerkonto für Organisationen.
FIM
Das FIM-Portal liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen.
FIT-Connect
FIT-Connect fördert die Vernetzung und Integration von IT-Systemen und die Entstehung eines offenen digitalen ”Ökosystems“ in der deutschen Verwaltung durch einen Plattformansatz. FIT-Connect besteht dabei aus zwei Teilprojekten: dem Föderalen Entwicklungsportal und der Infrastruktur zur Übermittlung von Antragsdaten.
Förderales IT-Architekturboard
Das Föderale IT-Architekturboard (FIT-AB) unterstützt und berät den IT-Planungsrat in strategischen Fragen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der IT-Architektur. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung der Föderalen IT-Architekturrichtlinien und die Initiierung von Architekturvorhaben.
Föderales IT-Standardisierungsboard
Das Föderale IT-Standardisierungsboard (FIT-SB) unterstützt den IT-Planungsrat bei allen Aktivitäten zum Einsatz föderaler IT-Standards im Rahmen der Standardisierungsagenda. Dessen Aufgaben sind z. B. die Identifikation von Standardisierungsbedarfen sowie die Sicherstellung von Transparenz, Verbindlichkeit und Offenheit bei Standardisierungsvorhaben.