EfA-Nachnutzung in den Ländern
Artikel Einer für Alle
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die jeweilig geltenden Regeln und Bedingungen zur Nachnutzung von Onlinediensten der einzelnen Bundesländer.
Das "Einer für Alle"-Prinzip spart Zeit, Ressourcen und Kosten bei der Verwaltungsdigitalisierung. Denn nach diesem Prinzip übernimmt ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern die zentrale Entwicklung und den Betrieb einer Leistung. Andere Länder und Kommunen können den Dienst dann mittels standardisierter Schnittstellen anbinden und somit mitnutzen, zum Beispiel über den FIT-Store.
Fragebogen mit Informationen zur EfA-Nachnutzung
Die Regeln zur Nachnutzung von EfA-Lösungen werden von jedem Bundesland selbst festgelegt. Hier erfahren Sie, welche Schritte Ihre Kommune gehen muss, um digitalisierte Verwaltungsleistungen einzubinden.
Die nachfolgenden Informationen wurden mittels Befragung der KGSt von den OZG-Koordinatorinnen und OZG-Koordinatoren der Länder zur Verfügung gestellt. Derzeit noch fehlende Informationen zur EfA-Nachnutzung werden in Kürze ergänzt.
Baden-WürttembergInformationen zur EfA-Nachnutzung sind noch nicht verfügbar. |
Bayern |
BerlinInformationen zur EfA-Nachnutzung sind noch nicht verfügbar. |
Brandenburg |
Bremen |
HamburgAls Stadtstaat ohne Relevanz. Kontakt: ozg@sk.hamburg.de |
Hessen |
Mecklenburg-VorpommernInformationen zur EfA-Nachnutzung sind noch nicht verfügbar. |
Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz |
Saarland |
Sachsen |
Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein |
Thüringen |
Finanzierungsmodalitäten
Baden-Württemberg |
Bayern |
BerlinInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar. |
Brandenburg |
Bremen |
Hamburg |
HessenVeröffentlichung der Finanzierungsmodalitäten der Nachnutzung
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Mecklenburg-VorpommernInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar. |
NiedersachsenOnlinedienste, die nach dem EfA-Prinzip in Niedersachsen nachgenutzt werden können, werden wie nachfolgend dargestellt finanziert. Ressorts (unmittelbare Landesverwaltung):Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr werden bis Ende 2023 durch das Programm Föderal des Bundes finanziert. Körperschaften, Anstalten, Stiftungen (mittelbare Landesverwaltung):Aktuell geht Niedersachsen davon aus, dass Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr noch bis Ende 2023 weitgehend durch das Programm Föderal des Bundes finanziert werden. Kommunen (mittelbare Landesverwaltung):Aktuell geht Niedersachsen davon aus, dass Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr bis Ende 2023 weitgehend durch das Programm Föderal des Bundes finanziert werden. |
Nordrhein-WestfalenInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar. |
Rheinland-PfalzInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar. |
SaarlandInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar. |
SachsenInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar. |
Sachsen-AnhaltInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar. |
Schleswig-HolsteinIm Rahmen eines strukturierten Vorgehensmodells, in dem mehrere Projekt- und Linienstrukturen miteinander interagieren, entwickelt das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit IT Verbund SH (ITVSH) Onlinedienste für die Kommunalverwaltungen. Hierdurch erfolgt ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen, um die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes möglichst effizient und an sinnvollen Bedarfen entlang umzusetzen. Das beschriebene Vorgehen ist auch finanziell unterlegt. Nach aktuellem Vereinbarungsstand finanziert das Land den Kommunen Referenzimplementierungen für alle Verwaltungsleistungen, die in kommunaler Ausführung liegen, unabhängig davon, welche föderale Ebene rechtssetzend ist. Für Verwaltungsleistungen, die Ihren rechtlichen Ursprung auf Bundes- und Landesebene haben, aber auf kommunaler Ebene durchgeführt werden, übernimmt das Land auch die Kosten für Wartung, Pflege, Betrieb und Weiterentwicklung. Sofern fachlich geeignete EfA-Dienste zur Verfügung stehen, werden diese von SH übernommen und ebenfalls als Referenzimplementierung bereit gestellt. Die Referenzimplementierungen werden den Kommunen über den Onlinedienste-Shop zur Nachnutzung angeboten. Für den kommunalen Roll-Out ist der ITVSH zuständig. Das Land stellt den Kommunen derzeit außerdem kostenfrei OZG-Infrastrukturen zur Nutzung zur Verfügung. Dazu gehören neben den Onlinediensten auch Basisdienste wie das Servicekonto, der Zuständigkeitsfinder oder das Kommunale OSI-Plugin, ein Bearbeitungstool für Anträge. (Stand: November 2022) |
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