EfA-Nachnutzung in den Ländern

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Einer für Alle

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die jeweilig geltenden Regeln und Bedingungen zur Nachnutzung von Onlinediensten der einzelnen Bundesländer.

Das "Einer für Alle"-Prinzip spart Zeit, Ressourcen und Kosten bei der Verwaltungsdigitalisierung. Denn nach diesem Prinzip übernimmt ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern die zentrale Entwicklung und den Betrieb einer Leistung. Andere Länder und Kommunen können den Dienst dann mittels standardisierter Schnittstellen anbinden und somit mitnutzen, zum Beispiel über den FIT-Store.

Fragebogen mit Informationen zur EfA-Nachnutzung

Die Regeln zur Nachnutzung von EfA-Lösungen werden von jedem Bundesland selbst festgelegt. Hier erfahren Sie, welche Schritte Ihre Kommune gehen muss, um digitalisierte Verwaltungsleistungen einzubinden.

Die nachfolgenden Informationen wurden mittels Befragung der KGSt von den OZG-Koordinatorinnen und OZG-Koordinatoren der Länder zur Verfügung gestellt. Derzeit noch fehlende Informationen zur EfA-Nachnutzung werden in Kürze ergänzt.

Baden-Württemberg

Informationen zur EfA-Nachnutzung sind noch nicht verfügbar.

Bayern

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Berlin

Informationen zur EfA-Nachnutzung sind noch nicht verfügbar.

Brandenburg

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Bremen

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Hamburg

Als Stadtstaat ohne Relevanz. Kontakt: ozg@sk.hamburg.de

Hessen

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Mecklenburg-Vorpommern

Informationen zur EfA-Nachnutzung sind noch nicht verfügbar.

Niedersachsen

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Nordrhein-Westfalen

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Rheinland-Pfalz

Informationen zur EfA-Nachnutzung in Rheinland-Pfalz

Saarland

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Sachsen

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Sachsen-Anhalt

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Schleswig-Holstein

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Thüringen

Informationen zur EfA-Nachnutzung

Finanzierungsmodalitäten

Baden-Württemberg

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten

Bayern

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten

Berlin

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

Brandenburg

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten

Bremen

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten

Hamburg

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten

Hessen

Veröffentlichung der Finanzierungsmodalitäten der Nachnutzung


Das Land Hessen unterstützt die hessischen Kommunen bei der OZG-Umsetzung in vielfältiger Weise. Bereits im Jahr 2019 wurde mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung zur Unterstützung der Kommunen bei der OZG-Umsetzung in Höhe von fast 17 Mio Euro geschlossen. Darin abgedeckt sind neben der Entwicklung von Standard-Onlineformularen, Digitalisierungsberatungen für alle Kommunen, Förderung von OZG-Modellkommunen und die kostenlose Bereitstellung der Digitalisierungsplattform „civento“.

Um die Nutzung der EfA-Verfahren in den hessischen Kommunen voranzutreiben und die Kommunen weiter zu entlasten, hat das Land beschlossen, die Betriebskosten von kommunalen EfA-Verfahren aus anderen Ländern für die Jahre 2023 und 2024 bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 3,9 Mio. Euro pro Jahr aus Mitteln des Landes zu übernehmen, sofern diese nicht aus anderen Quellen, zum Beispiel aus den Themenfeldern über Mittel des Bundes erfolgt.

Mecklenburg-Vorpommern

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

Niedersachsen

Onlinedienste, die nach dem EfA-Prinzip in Niedersachsen nachgenutzt werden können, werden wie nachfolgend dargestellt finanziert.

Ressorts (unmittelbare Landesverwaltung):

Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr werden bis Ende 2023 durch das Programm Föderal des Bundes finanziert.
Die Betriebskosten inkl. Wartung, Pflege und Erstkonfiguration (im 1. Betriebsjahr sofern nicht schon durch das Programm Föderal finanziert) werden zentral durch MI finanziert.
Die Kosten der fachlichen Weiterentwicklung müssen die zuständigen Ressorts tragen (Personalkosten für die fachliche Weiterentwicklung; die technische Umsetzung ist Teil der Betriebskosten).

Körperschaften, Anstalten, Stiftungen (mittelbare Landesverwaltung):

Aktuell geht Niedersachsen davon aus, dass Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr noch bis Ende 2023 weitgehend durch das Programm Föderal des Bundes finanziert werden.
Die Betriebskosten inkl. Wartung, Pflege und Erstkonfiguration (im 1. Betriebsjahr sofern nicht schon durch das Programm Föderal finanziert) müssen selbst finanziert werden.
Ausnahme: Im Bereich von Onlinedienste der EU-DLR sowie der BQRL erfolgt eine zentrale Finanzierung der Betriebskosten inkl. Pflege und Erstkonfiguration zentral durch das MI (z.B. Gewerbeanmeldung oder -abmeldung).
Die Kosten der fachlichen Weiterentwicklung müssen die zuständigen Verwaltungen selber tragen (Personalkosten für die fachliche Weiterentwicklung; die technische Umsetzung ist Teil der Betriebskosten).
Für die Jahre 2023/2024 strebt das Land aktuell eine vollständige Kostenübernahme der nicht durch das Programm Föderal finanzierten Betriebskosten an. Dies ist allerdings bisher nicht sichergestellt. 

Kommunen (mittelbare Landesverwaltung):

Aktuell geht Niedersachsen davon aus, dass Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr bis Ende 2023 weitgehend durch das Programm Föderal des Bundes finanziert werden.
Die Betriebskosten inkl. Wartung, Pflege und Erstkonfiguration (im 1. Betriebsjahr sofern nicht schon durch das Programm Föderal finanziert) müssen selbst finanziert werden.
Ausnahme: Im Bereich von Onlinedienste der EU-DLR sowie der BQRL erfolgt eine zentrale Finanzierung der Betriebskosten inkl. Pflege und Erstkonfiguration zentral durch das MI (z.B. Gewerbeanmeldung oder -abmeldung).
Die Kosten der fachlichen Weiterentwicklung müssen die zuständigen Kommunen selber tragen (Personalkosten für die fachliche Weiterentwicklung; die technische Umsetzung ist Teil der Betriebskosten).
Für die Jahre 2023/2024 strebt das Land aktuell eine Kostenübernahme der nicht durch das Programm Föderal finanzierten Betriebskosten an. Dies ist allerdings bisher nicht sichergestellt.

Nordrhein-Westfalen

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

Rheinland-Pfalz

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

Saarland

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

Sachsen

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

Sachsen-Anhalt

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

Schleswig-Holstein

Im Rahmen eines strukturierten Vorgehensmodells, in dem mehrere Projekt- und Linienstrukturen miteinander interagieren, entwickelt das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit IT Verbund SH (ITVSH) Onlinedienste für die Kommunalverwaltungen. Hierdurch erfolgt ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen, um die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes möglichst effizient und an sinnvollen Bedarfen entlang umzusetzen. Das beschriebene Vorgehen ist auch finanziell unterlegt. Nach aktuellem Vereinbarungsstand finanziert das Land den Kommunen Referenzimplementierungen für alle Verwaltungsleistungen, die in kommunaler Ausführung liegen, unabhängig davon, welche föderale Ebene rechtssetzend ist. Für Verwaltungsleistungen, die Ihren rechtlichen Ursprung auf Bundes- und Landesebene haben, aber auf kommunaler Ebene durchgeführt werden, übernimmt das Land auch die Kosten für Wartung, Pflege, Betrieb und Weiterentwicklung. Sofern fachlich geeignete EfA-Dienste zur Verfügung stehen, werden diese von SH übernommen und ebenfalls als Referenzimplementierung bereit gestellt. Die Referenzimplementierungen werden den Kommunen über den Onlinedienste-Shop zur Nachnutzung angeboten. Für den kommunalen Roll-Out ist der ITVSH zuständig.

Das Land stellt den Kommunen derzeit außerdem kostenfrei OZG-Infrastrukturen zur Nutzung zur Verfügung. Dazu gehören neben den Onlinediensten auch Basisdienste wie das Servicekonto, der Zuständigkeitsfinder oder das Kommunale OSI-Plugin, ein Bearbeitungstool für Anträge. (Stand: November 2022)

Thüringen

Informationen zu Finanzierungsmodalitäten

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