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Typ: Artikel

Wichtige Begriffe kurz erläutert

Das Lexikon erklärt die wichtigsten Glossar-Begriffe rund um das Thema Digitale Verwaltung

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Rechtsexpertin / Rechtsexperte

Rechtsexpertinnen und -experten bewerten die fachlichen Inhalte für die Planung und Implementierung der neuen digitalen Leistungen aus juristischer Perspektive. Sie halten fest, was das geltende Recht in Bezug auf Digitalisierungsvorhaben bereits zulässt und leiten den Prozess für notwendige Rechtsänderungen ein.

Referenzimplementierung

Referenzimplementierung bedeutet, die OZG-Leistung nach der Konzeptionsphase digital umzusetzen, sodass sie von Bürgerinnen und Bürgern und/oder Unternehmen genutzt werden kann und die Merkmale einer Referenzimplementierung erfüllt sind. Die Referenzimplementierung schließt an die Phase der Leistungskonzeption an, in der die Referenzprozesse für die Leistung entwickelt werden.

Die Referenzimplementierung gilt als abgeschlossen, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

  • der Onlinedienst im federführenden oder im erstumsetzenden Land für Anwenderinnen und Anwender verfügbar ist und die in Frage kommenden Behörden oder Kommunen im federführenden Land die Möglichkeit der Nachnutzung haben (Territorial)
  • der Onlinedienst mindestens Stufe drei des Reifegradmodells erfüllt (Funktional)
  • der Onlinedienst die relevanten LeiKa-Leistungen und -Verrichtungen beziehungsweise die gängigen Geschäftsvorfälle abdeckt (Leistungsbreite)
  • (alle FIM-Stamminformationen und OZG-Referenzinformationen in den jeweiligen Repositories zur Nachnutzung eingestellt sind (Nachnutzbarkeit)

Die Federführer sind dafür verantwortlich, dass alle umzusetzenden Leistungen im Themenfeld referenzimplementiert werden. Dies beinhaltet Leistungen höchster (Laborleistungen), hoher (Laborkandidaten) und mittlerer Priorität, jedoch nicht depriorisierte Leistungen.

Referenzprozess

In Digitalisierungslaboren werden unter Einbeziehung von fachlichen und technischen Vollzugsexperten mit der Hilfe von User Experience Designern und regelmäßig erhobenem Nutzerfeedback in iterativer Arbeitsweise idealtypische Soll-Prozesse für die wichtigsten Leistungen im Themenfeld entwickelt und als Referenzprozesse dokumentiert.

Siehe auch "Digitalisierungslabor", User Experience", "OZG-Leistung", "Referenzimplementierung".

Register

Der Normenkontrollrat definiert Register als „Datenbestände der öffentlichen Verwaltung […], die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • enthält Informationen, die für das Erbringen einer Verwaltungsleistung erforderlich sind,
  • kann zur Unterstützung von administrativen und politischen Entscheidungen sowie für die amtliche Statistik genutzt werden".

Stellungnahme Nationaler Normenkontrollrat

registerführende Stelle

Die registerführende Stelle ist die Behörde, die rechtlich zur Führung eines Registers berechtigt oder verpflichtet ist.

Registerlandkarte (RLK)

Die Registerlandkarte ist eine umfassende Übersicht aller bestehenden Register, sie gibt Auskunft über deren Anschlussfähigkeit und deren Entwicklung sowie zur Datenspeicherung. Zu den Daten, die die Einträge in der Registerlandkarte beinhalten wird, gehören u.a.: Name des jeweiligen Registers, Beschreibung, Kategorisierung, Größe/Umfang, Verwaltungsebene, Gesetzesgrundlage, enthaltene Metadaten, Nachweiseübersicht, Schnittstellen, OZG-Dienste, Fachstandards. 

Registermodernisierung

Das Ziel der Registermodernisierung ist eine Registerlandschaft, die logisch miteinander verknüpft sowie technisch, rechtlich und organisatorisch funktional ist. Nur so sind eine hohe Datenqualität und -aktualität sowie ein effektiver Datenaustausch gewährleistet. Konkret ist die Registermodernisierung auf drei Anwendungsfälle zugeschnitten:

  • Umsetzung des Once-Only-Prinzips für Verwaltungsleistungen
  • Registerbasierte Durchführung des Zensus
  • Automatisierter, innerbehördlicher Datenaustausch

Registermodernisierungsgesetz

Schafft die Voraussetzungen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen. Damit die Daten aus verschiedenen Registern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der richtigen Person zugeordnet werden können, soll für den Datenaustausch die Steuer-Identifikationsnummer verwendet werden.

RegMo-Koordinatorin /RegMo-Koordinator

Für eine erfolgreiche flächendeckende Umsetzung der Registermodernisierung werden RegMo-Koordinatorinnen und Koordinatoren in allen Bundesländern und dem Bund etabliert. Die RegMo-Koordinatorinnen und Koordinatoren übernehmen folgende Aufgaben:
1. Sie stehen im kontinuierlichen Austausch mit der Gesamtsteuerung Registermodernisierung und stellen die Kommunikation mit den jeweiligen Ressorts im eigenen Land oder dem Bund sowie den Kommunen des eigenen Landes sicher.
2. Sie überblicken die notwendigen Maßnahmen, um die Registermodernisierung im Bund, den Bundesländern und Kommunen umsetzen zu können und kommunizieren diese an die hierfür zuständigen Stellen.
3. Sie weisen auf die notwendige Haushaltsvorsorge in Bund, dem jeweiligen Land und den Kommunen hin.

Reifegradcheck

Der Reifegrad-Check dient zur schnellen Bewertung des Reifegrades eines Onlineservices anhand der vier Stufen des Reifegradmodells.

Reifegradmodell

Das Reifegradmodell basiert auf einem Modell der Europäischen Kommission zur Messung der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen. Damit lässt sich der digitale Entwicklungsstand einzelner Leistungen bewerten. Das Reifegradmodell dient den Behörden als verlässliche Grundlage bei der Bewertung der OZG-Konformität ihrer bestehenden und geplanten Online-Verwaltungsleistungen und gibt die einheitliche Auffassung der Ressorts wieder. Das Modell misst die Online-Verfügbarkeit auf einer Skala von 0 (die Leistung ist nur offline verfügbar) bis 4 (die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden.) 

Mehr zum Reifegradmodell lesen Sie hier.

Reifegradmodell Nachweisabruf

Modell zur Beschreibung von möglichen Reifegraden, in denen ein Nachweis in den Registern der deutschen Verwaltung vorliegen kann. Das Modell umfasst die Stufe A (Offline), die Stufe B (Elektronisch übermittelte Nachweise), die Stufe C (Elektronisch auswertbare Nachweise) und die Stufe D (bedarfsgerecht übermittelte Informationen).

Rückkanal

Die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren im Sinne von § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Onlinezugangsgesetz (OZG) umfasst grundsätzlich die Digitalisierung des Rückkanals. Über den Rückkanal erhalten Antragsstellende elektronische Post der Behörde. Medienbrüche gilt es zu vermeiden. Daher sollen Bescheide oder Informationen der Behörde zum Antragsverfahren nicht mehr per Post, sondern elektronisch zugestellt werden. Dieser "Rückkanal" ist in der Regel ein Postfach, welches im Nutzerkonto des jeweiligen Onlineservices angeschlossen ist. Voraussetzung für die Nutzung der vom Gesetzgeber ermöglichten Formen der digitalen Kommunikation ist eine Zugangseröffnung durch den Nutzer oder die Nutzerin auf dem jeweils erforderlichen Sicherheitsniveau .