Digitale Dachmarke – ein übergeordnetes Kennzeichnungssystem staatlicher Angebote im Internet
Artikel digitale Verwaltung
Die Digitale Dachmarke für Deutschland: Bessere Erkennbarkeit staatlicher Angebote von Bund, Ländern, Kommunen im Internet durch einheitliche Vertrauensanker
Eine digitale Dachmarke für übergreifende Angebote von Bund, Ländern und Kommunen – dafür legte die Ministerpräsidentenkonferenz den Grundstein, als sie im Juli 2023 Bund und Länder mit der Entwicklung eines Konzepts beauftragten. Fast ein Jahr lang arbeitete eine Arbeitsgruppe des IT-Planungsrats an einem solchen Konzept für ganz Deutschland. Bei seiner 43. Sitzung am 20. März 2024 beschloss der IT-Planungsrat dieses Konzept mit 13 Zustimmungen. Mit dem Beschluss des Konzepts der digitalen Dachmarke wurde ein freiwilliges Angebot von Kennzeichnungselementen geschaffen, welches überall dort eingesetzt werden kann, wo bisher keine staatliche Kennzeichnung als Vertrauensanker vorliegt. Angewendet werden kann die Dachmarke von Bund, Ländern und Kommunen. Eine Pilotierung mit ersten "Go-Lives" startet am 5. Dezember 2024.
Bedarf: Eine übergeordnete staatliche Dachmarke schließt Lücken und schützt vor Desinformation
Bisher fehlte es an einem einheitlichen "Look & Feel", wenn Bund, Länder und Kommunen übergreifende Angebote für Bürgerinnen und Bürger entwickelt haben. Es zeigte sich zum Beispiel bei übergreifenden Vorhaben wie dem Deutschlandticket oder bei digitalisierten Verwaltungsleistungen (BaföG, Elterngeld etc.), dass für diese Angebote jeweils eigene gestalterische Lösungen gefunden werden mussten – aus wirtschaftlicher und ressourcentechnischer Sicht keine optimale Lösung.
Für Bürgerinnen und Bürger, die diese Angebote nutzen, gab es bisher keine erkennbare, vertrauenswürdige Systematik. Dies lockte, wie zuletzt bei der Energiepreispauschale für Studierende, Trittbrettfahrer auf den Plan, die diese Lücke ausnutzten. Dieser Aspekt ist besonders unter dem Gesichtspunkt der steigenden Gefahren durch Desinformationen, Manipulationen und Fake News relevant. So zeigt zum Beispiel der aktuelle D21-Digital-Index 2023/2024 der Initiative D21 einen akuten Handlungsbedarf: 62% der Bürgerinnen und Bürger seien demnach bereits in Berührung mit Desinformationen im Internet gekommen.
Das Kennzeichnungssystem der digitalen Dachmarke bietet Bund, Ländern und Kommunen ein flexibles Angebot, leicht wiedererkennbare Elemente in ihre Web-Angebote zu integrieren und somit einen Vertrauensanker und eine Art Sicherheitssiegel für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Ein modulares Kennzeichnungssystem mit vier Elementen
Das Konzept der digitalen Dachmarke sieht ein Kennzeichnungssystem bestehend aus vier Elementen vor, die modular und freiwillig eingesetzt werden können. Mit der obersten Prämisse Nutzerorientierung, wurde das Konzept der digitalen Dachmarke von Anbeginn durch Fokusgruppendiskussionen und eine deutschlandweite Online-Befragung begleitet, deren Ergebnisse die Konzeption maßgeblich bestimmt haben.
Das Konzept umfasst die vier Kennzeichnungselemente Kopfzeile, Domain-Name, Bildzeichen und Designsystem.
1. Kopfzeile
Mit der Kopfzeile wird ein Vertrauensanker geschaffen, der in Anlehnung an die Kopfzeile der EU-Websites gestaltet wird. Es handelt sich dabei um ein schmales Banner, das im Kopfbereich der digitalen Auftritte von Behörden, Online-Diensten, Serviceportalen etc. eingesetzt wird und diese auf den ersten Blick und eindeutig für die Bürgerinnen und Bürger als offizielles Angebot kennzeichnet. Die Kopfzeile ist bereits entwickelt und wird derzeit in erste Pilotprojekte und Plattformen integriert.
2. Domain-Name
Für staatliche Angebote im Internet steht der einheitliche Domain-Name gov.de zur Verfügung, der eine eindeutige Zuordnung von Web-Angeboten zu öffentlichen Stellen in Deutschland gewährleistet. Angelehnt ist diese Lösung an die überwiegende Mehrheit europäischer Staaten, die bereits eine klar erkennbare Domain-Endung für Angebote der öffentlichen Verwaltung eingeführt haben (z. B. gov.uk in Großbritannien, gouv.fr in Frankreich oder gv.at in Österreich)
3. Bildzeichen
Das Bildzeichen, eine moderne Interpretation des Bundesadlers, hat die Funktion eines "Qualitätssiegels" und kann als wiedererkennbare Absenderkennzeichnung bei übergreifenden Angeboten genutzt werden. Die Entwicklung des Bildzeichens wurde in mehreren Schritten durch Nutzerberfragungen begleitet, deren Ergebnisse die Konzeption maßgeblich bestimmt haben. In seiner schwarz-rot-goldenen Farbgebung und der hoheitlichen Anmutung verkörpert das Bildzeichen zweifelsfrei den deutschen Staat und ist ein unverkennbares Symbol. Es ist aus 16 einzelnen Elementen zusammengesetzt und unterstreicht so den föderalen Aspekt des Vorhabens.
Quelle: Bundesregierung
4. Designsystem
Das Designsystem KERN bietet einen modularen Baukasten bestehend aus:
- Komponenten (z. B. Buttons, Eingabefelder, Menüleisten, etc.),
- Styleguides (z. B. Farben, Schriftarten, etc.) und
- Anwendungsbeispielen.
Die Bausteine werden Open Source als UI-Kit (User-Interface-Bausatz) für Designer und als Komponentenbibliothek (Webcomponents) für die Entwicklung angeboten. Sie sind aus konkreten Anwendungsfällen (EfA-Online-Dienste, Serviceportale, etc.) abgeleitet und der Katalog wird kontinuierlich erweitert. Um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung zu gewährleisten, arbeitet KERN mit einer großen Community aus dem Verwaltungsbereich zusammen. Derzeit wird das Designsystem in ersten Anwendungsfällen und Frameworks pilotiert.
Freiwilligkeit der Angebote
Die Anwendung der einzelnen Kennzeichnungselemente ist freiwillig und berührt die gestalterische Identität von Bund, Ländern und Kommunen nicht. Bei der Idee einer übergreifenden Marke geht es nicht darum, einzelne Auftritte aufzulösen, sondern ein ergänzendes Angebot zu schaffen - eine visuelle Basis für den gemeinsamen Auftritt mehrerer staatlicher Institutionen. Damit wird eine aktuell bestehende Lücke geschlossen.