Harmonisierung der IT von Bund und Ländern: IT-Planungsrat beschließt Föderale IT-Architekturrichtlinie

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz , Datum: 07.04.2025

Der IT-Planungsrat hat in seiner letzten Sitzung empfohlen, die neue Nationale IT-Architekturrichtlinie in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden. Auf Basis dieser wurde nun auch die Föderale IT-Architekturrichtlinie fortgeschrieben und nun beschlossen - ein Meilenstein für die weitere Harmonisierung der IT-Landschaft der öffentlichen Verwaltung.

Der IT-Planungsrat hat in seiner 46. Sitzung am 26. März 2025 die neue “Föderale IT-Architekturrichtlinie“ in der Version 1.9 beschlossen. Die neue Version löst die bisher geltende Version 1.0 für neue Vorhaben ab.

Notwendigkeit einer harmonisierten Verwaltungs-IT

Die IT-Landschaft der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen ist sehr heterogen – geringe Interoperabilität und die damit einhergehende mangelnde Automatisierung und Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsprozessen über die Grenzen der Länder und Kommunen hinweg sind die Folge.

Gemeinsame Architekturvorgaben für alle föderalen Ebenen sollen jetzt Abhilfe schaffen und zur Harmonisierung der IT-Landschaft führen. Mit der neuen Föderalen IT-Architekturrichtlinie V1.9 wurden die Architekturvorgaben nun fortgeschrieben und aktualisiert.

Visualisierung des Prozesses im folgenden Absatz. Quelle: BMI Visualisierung des Prozesses im folgenden Absatz.

Neuer Kern: Die Nationale IT-Architekturrichtlinie

Mit der neuen “Nationalen IT-Architekturrichtlinie“ wurde ein gemeinsamer Kern für alle IT-Architekturrichtlinien von Bund und Ländern erarbeitet. Die Vorgaben der „Föderalen IT-Architekturrichtlinie“ sowie der „IT-Architekturrichtlinie Bund“ wurden in der neuen „Nationalen IT-Architekturrichtlinie“ vereint, welche in Zukunft als gemeinsame Basis dient. Vorgaben, die nur für die Zusammenarbeit von Bund und Länder gelten, werden in der Föderalen IT-Architekturrichtlinie als „föderalspezifische Ableitung“ niedergelegt. Vorgaben, die nur die IT des Bundes betreffen, werden in der „IT-Architekturrichtlinie Bund“ als „bundesspezifische Ableitung“ festgelegt.“

Verbindlichkeit durch geplante OZG-Standardverordnung

Die neue Föderale IT-Architekturrichtline bildet die fachliche Grundlage der Architekturvorgaben, die das BMI per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 OZG festlegen will.

Mit der neuen DIN SPEC 66336 wurde kürzlich zudem die fachliche Grundlage für die Qualitätsanforderungen, die das BMI nach § 6 OZG ebenfalls vorgeben will, veröffentlicht.

Der Entwurf der OZG-Standardverordnung wird aktuell mit allen Beteiligten in Bund und Ländern abgestimmt, das Einvernehmen im IT-Planungsrat soll in der Sommersitzung hergestellt werden.

Und was sagen die Länder dazu?

Der IT-Planungsrat hat empfohlen, die Nationale IT-Architekturrichtlinie für alle IT-Projekte und -Produkte der deutschen öffentlichen Verwaltung anzuwenden und diese bei der Erstellung eigener landes- oder bereichsspezifischer IT-Architekturrichtlinien zugrunde zu legen.

Sachsen-Anhalt empfiehlt bereits seit Februar die Anwendung der Föderalen IT-Architekturrichtlinie auch für landesinterne Projekte. Die Verabschiedung durch den IT-Planungsrat ist ein richtiger Schritt, um die Verwaltung in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Damit setzen wir einen wichtigen Impuls für die Standardisierung und Effizienzsteigerung der IT-Architekturen. Doch der Erfolg dieser Arbeit wird nur dann greifbar, wenn alle Beteiligten die Norm aktiv umsetzen. Nur so kann die digitale Transformation in unserem Land erfolgreich voranschreiten und wir die Resilienz unserer digitalen Infrastruktur nachhaltig sichern. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen – auch aus Sachsen-Anhalt – die maßgeblich an der Entwicklung dieser wichtigen Norm mitgewirkt haben“, ruft Bernd Schlömer, CIO des Landes Sachsen-Anhalt, auf.

„Wir beabsichtigen, Vorgaben und Standards angelehnt an die Nationale Architekturrichtlinie festzulegen und konsequenter und einheitlicher bei den Digitalvorhaben in Brandenburg umzusetzen."

Ernst Bürger, CIO des Landes Brandenburg

Auf dem Bild sehen Sie Ernst Bürger, Abteilungsleiter "Digitale Verwaltung.

Das Land Brandenburg plant ebenfalls, die Nationale IT-Architekturrichtlinie zeitnah anzuwenden. Ernst Bürger, CIO des Landes Brandenburg und ehemaliger Abteilungsleiter „Digitale Verwaltung“ im BMI, bestätigt: Wir beabsichtigen, Vorgaben und Standards angelehnt an die nationale Architekturrichtlinie festzulegen und konsequenter und einheitlicher bei den Digitalvorhaben in Brandenburg umzusetzen. Mit unserem neu geschaffenen Digitalbudget steht uns dafür ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung.“

Fortschreibung im Einklang mit Föderaler Digitalstrategie

Der IT-Planungsrat hat das Föderale IT-Architekturboard beauftragt, die Föderale IT-Architekturrichtlinie permanent fortzuschreiben und insbesondere dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Zudem hat er den Bund gebeten, zusammen mit dem Föderalen IT-Architekturboard die Nationale IT-Architekturrichtlinie permanent fortzuschreiben und auch dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.

Die Fortschreibung der Architekturrichtlinien wird in Zukunft für weitere Teilnehmer transparent auf openCode geöffnet und dokumentiert.

Ina-Maria Ulbrich, die Vorsitzende des IT-Planungsrats, hat die gemeinsame Fortschreibung als wichtiges Vorhaben hin zu der in der Föderalen Digitalstrategie skizzierten Deutschland-Architektur identifiziert:

aktuelles Zitat:

"Die Fortschreibung der Föderalen Architekturrichtlinien war ein wichtiger erster Schritt. Jetzt muss es darum gehen, diese schnell weiterzuentwickeln und so auszugestalten, dass die Richtlinien breite Akzeptanz finden und nachhaltig Wirkung entfalten.“

Ina-Maria Ulbrich, die Vorsitzende des IT-Planungsrats

Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich

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