BSI veröffentlicht Technische Richtlinie "Portalverbund"
Meldung Onlinezugangsgesetz 11.02.2025
Das BSI hat erste Dokumente der Technischen Richtlinie TR-03172 "Portalverbund" veröffentlicht. Das Rahmendokument der Technischen Richtlinie sowie die Teile 3 "Onlinedienst" sowie 4 "Antragsrouting" stehen ab sofort in der Version 1.0 bereit.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die ersten Dokumente der Technischen Richtlinie TR-03172 "Portalverbund" veröffentlicht. Das Rahmendokument der Technischen Richtlinie sowie die Teile 3 "Onlinedienst" und 4 "Antragsrouting" stehen ab sofort in der Version 1.0 bereit.
Bei dem nach Onlinezugangsgesetz (OZG) definierten Portalverbund handelt es sich um die technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern. Der Portalverbund soll Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen und Organisationen den elektronischen Zugang zu den Leistungen der öffentlichen Verwaltung ermöglichen.
Der Portalverbund stellt die technische Plattform zur Verfügung, auf der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen jede Verwaltungsleistung – unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal in Deutschland sie die Suche nach der Verwaltungsleistung beginnen – einfach und schnell erreichen können. Dafür werden die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen verknüpft.
Die Technische Richtlinie TR-03172 Portalverbund richtet sich an die Verantwortlichen für die Umsetzung von Bestandteilen des Portalverbunds. Sie formuliert Anforderungen zur Gestaltung der Informationssicherheit im Portalverbund und angeschlossener Komponenten. Die Technische Richtlinie wurde zusammen mit den Ländern erarbeitet und liegt nun nach zwei öffentlichen Kommentierungsrunden in der Version 1.0 vor. Weitere Teile sind in Vorbereitung.
Hintergrund
Am 18. August 2017 trat das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, auch Onlinezugangsgesetz (OZG) genannt, in Kraft. Es wurde zuletzt durch das OZG-Änderungsgesetz am 19. Juli 2024 geändert. Das OZG verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale verfügbar zu machen. Diese Verwaltungsportale sollen zusätzlich zu einem interoperablen Portalverbund verknüpft werden, der es Nutzenden ermöglicht, von einem beliebigen Portal aus jede gewünschte elektronische Verwaltungsleistung zu erreichen und barrierefrei, medienbruchfrei und sicher in Anspruch zu nehmen.
Die Zuständigkeiten für die Verwaltungsleistungen überdecken sämtliche föderale Ebenen: Bund, Länder und Kommunen. Um einen unnötigen Mehrfachaufwand durch eine parallele Digitalisierung derselben Verwaltungsleistung in mehreren Behörden zu vermeiden, werden im sogenannten "Einer für-Alle" Prinzip (EfA) viele der Leistungen von Behörden mit der Möglichkeit zur Nachnutzung durch andere Behörden entwickelt und bereitgestellt. Damit diese vielfältige Landschaft an Lösungen interoperabel zusammenwirken kann, werden zentral bereitgestellte Komponenten und damit verbunden gemeinsame Standards und Schnittstellen genutzt.