OZG-Projekt "Aufenthalt" erreicht alle Meilensteine aus Verwaltungsabkommen
Meldung Onlinezugangsgesetz 24.01.2025
Das OZG-Projekt "Aufenthalt" hat alle Meilensteine und 30 Steuerungsindikatoren aus dem Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ("Konjunkturpaket") erfüllt.
Einen großen Erfolg konnte das OZG-Projekt "Aufenthalt", in welchem die OZG-Leistungen "Aufenthaltstitel", Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ sowie "Beschäftigungserlaubnis (b. Aufenthaltsgestattung/Duldung)" zusammenfasst sind, verzeichnen: Es hat alle Meilensteine und 30 Steuerungsindikatoren aus dem Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ("Konjunkturpaket") erfüllt.
Als dreißigsten und letzten Steuerungsindikator und Abschluss des Meilensteins 3 waren über die Hälfte der Ausländerbehörden in mindestens 9 Bundesländern anzuschließen. Dies gelang. Mit über 270 Ausländerbehörden nutzen mittlerweile mehr als die Hälfte aller Ausländerbehörden in Deutschland die Onlinedienste nach.
Zuvor waren im Dezember 2020 die ersten Ausländerbehörden in Brandenburg online gegangen. Im Mai 2021 begann der bundesweite Rollout, nachdem zuvor die Anbindung erster Fachverfahren über den XAusländer-Standard gelang. Im Oktober 2021 wurde die Leistungen in den FIT-Store eingestellt und in 2022 erste Nachnutzungsverträge gezeichnet.
Mit der Erfüllung der Meilensteine ist das Projekt aber nicht beendet: (Weiter-)Entwicklungsbedarfe, die das Projekt erreichen, werden kontinuierlich aufgenommen, fachlich wie technisch geprüft und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt.
Die Onlinedienste werden als (EfA)-Lösung von Brandenburg angeboten. Insgesamt haben 14 Bundesländer Nachnutzungsverträge gezeichnet. Neben den über 270 Ausländerbehörden, welche die Onlinedienste bereits im Live-Betrieb nutzen, befinden sich aktuell über 170 weitere Ausländerbehörden inmitten des Rollout-Prozesses.
Hintergrund
Die Digitalisierung der Ausländerbehörden rückt aufgrund konstant hoher Antragszahlen im Ausländerwesen und der dringend benötigten Fachkräfteeinwanderung immer wieder in den politischen Fokus und war Gegenstand mehrerer Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Zugleich ist die OZG-Umsetzung im Themenfeld "Ein- und Auswanderung" durch regelmäßige Gesetzesänderungen – 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2023 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – permanent gefordert. Auch deshalb werden die Onlinedienste mit hohen Aufwänden permanent fachlich und funktionell weiterentwickelt.