Integrationskurse erreichen die nächste Stufe der Digitalisierung
Meldung digitale Verwaltung 20.12.2024
Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Digital gestellte Integrationskursanträge des BAMF werden nun in einem durchgängig digitalen Prozess bearbeitet.
Auf Knopfdruck einen Antrag für einen Integrationskurs und über das gleiche Portal einen Zuschuss für Fahrtkosten stellen? Einen Bescheid digital versenden? Das ist bereits seit 2021 möglich. Doch lange Zeit war außer der Antragsstellung nicht viel digital. Die deutsche Verwaltung wird jedoch immer digitaler – und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist mit einem Großprojekt dabei: Die Fachanwendung InGe (Integrations-Geschäftsdatei), welche die Integrationskursanträge verwaltet, und die digitalen Aktendienste des BAMF wurden mittels des neuen Zentralenfachdatenroutings (ZFR) erfolgreich an das Bundesportal angebunden. Damit erreichen die Integrationskurse die dritte von vier möglichen Ausbaustufen der Digitalisierung und setzen bereits einige der Anforderungen des erst kürzlich verabschiedeten OZG-Änderungsgesetzes um.
Win-Win-Situation für Antragstellende und Beschäftigte
Die durchgängige Digitalisierung von Antragsabruf bis zur Bescheidzustellung hat das BAMF bereits abgeschlossen. Die Vorteile sowohl für Antragstellende als auch für Beschäftigte sind dabei unverkennbar. Während für die erste Gruppe vor allem Geschwindigkeit, die direkte Rückmeldung und Bescheidzustellung über das System sowie der Wegfall aufwändiger postalischer Versandvorgänge im Vordergrund stehen, bedeutet die Anbindung für die zweite Gruppe einen weiteren Schritt zur papierlosen Behörde, weniger Medienbrüche und automatisierte Vermerke z. B. des Eingangsdatums.
Entlastung für den operativen Bereich
In dem neuen Prozess werden im Bundesportal gestellte Anträge automatisch abgeholt und in einer Eingangsakte abgelegt. Mitarbeitende im Integrationskursbereich werden über Postkorbeinträge auf die neuen Anträge aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Bearbeitung werden die Anträge durch die Fachanwendung in die korrekte Akte verschoben und der Bescheid mit abgelegt. Dieser kann im Anschluss durch das Anbringen eines Vermerkes über das Bundesportal im Postkorb des Antragsstellers abgelegt werden, worüber dieser per E-Mail informiert wird.