Erfolgreiche Umsetzung des Once-Only-Prinzips für grenzüberschreitende Gewerbeanmeldung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Registermodernisierung , Datum: 20.12.2023

In einem Pilotprojekt wurde die erste produktive grenzüberschreitende Nachweisübermittlung im Bereich Wirtschaft realisiert, was einen wesentlichen Beitrag zur SDG-konformen Umsetzung des Once-Only-Prinzips darstellt.

Im Einklang mit der letzten Umsetzungsfrist der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-Verordnung) wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass niederländische Einzelunternehmen in Deutschland vollständig digital angemeldet werden können. Für die Gewerbeanmeldung in Düsseldorf wurden Daten aus dem niederländischen Handelsregister digital abgerufen, wodurch die Nutzenden von der Einreichung zusätzlicher Nachweise befreit waren.

Diese Initiative erfolgte im Rahmen der Gesamtsteuerung Registermodernisierung in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Dieses Pilotprojekt ist Teil eines trilateralen Vorhabens zwischen Deutschland, den Niederlanden und Österreich, das darauf abzielt, medienbruchfreie Gewerbeanmeldungen über Grenzen hinweg zu ermöglichen. Es ist ein entscheidender Schritt zur Implementierung des grenzüberschreitenden Once-Only-Prinzips gemäß den Anforderungen der SDG-Verordnung.

Dr. Markus Richter, CIO des Bundes, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, kommentiert: "Die Einführung des Once-Only-Prinzips in der grenzüberschreitenden Gewerbeanmeldung durch dieses Pilotprojekt ist ein Meilenstein in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Sie zeigt, wie digitale Vernetzung und Kooperation innerhalb der EU die Effizienz steigern können. Diese Entwicklung stärkt den europäischen Binnenmarkt. Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit unseren Partnern in den Niederlanden und Österreich an der Spitze dieser richtungsweisenden Entwicklung zu stehen."

Christian Pfromm, CDO der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzender des Lenkungskreises der Gesamtsteuerung Registermodernisierung, fügt hinzu: "Mit der grenzüberschreitenden Gewerbeanmeldung haben wir einen konkreten Anwendungsfall erfolgreich pilotiert. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Registermodernisierung, das größte Transformationsprojekt der Verwaltungsdigitalisierung von Bund und Ländern. Davon profitieren alle – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltung selbst."

Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: "Menschen, Waren und Dienstleistungen machen in Europa nicht an Grenzen halt. Das ist eines der zentralen Erfolgsrezepte der Europäischen Union, das wir in Nordrhein-Westfalen besonders intensiv zu unseren niederländischen Nachbarn mit Leben füllen. Das gilt für den Alltag der Menschen, die Unternehmen aber auch für viele Kooperationsprojekte der Verwaltungen. Ich freue mich sehr, dass nun unter Federführung von Nordrhein-Westfalen auch die grenzüberschreitende Gewerbeanmeldung pilotiert wurde, mit der wir Behördengänge reduzieren und Unternehmen entlasten. Dies ist ein bedeutender Erfolg für die Verwaltungsdigitalisierung und wir werden auch im nächsten Jahr daran arbeiten, diese weiter voranzutreiben."

Ausblick

Für das Jahr 2024 ist zunächst der sogenannte Vice Versa Case und die produktive Durchführung mit Österreich geplant. Daneben soll das Projekt um weitere Mitgliedstaaten erweitert werden. Dies unterstreicht das Engagement Deutschlands für eine kontinuierliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auch auf europäischer Ebene.

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