Weiterer Meilenstein im Gesetzgebungsprozess zur Änderung des Onlinezugangsgesetz erreicht
Meldung Onlinezugangsgesetz 23.08.2023
Am 23. August 2023 hat die Bundesregierung die Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes beschlossen. Der Bundesrat unterstützt die grundlegende Zielsetzung sowie insbesondere wichtige Kernpunkte des Gesetzentwurfs.
Der am 24. Mai 2023 vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) soll den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung vorgeben und die im Rahmen der bisherigen Umsetzung des OZG bewährten Strukturen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern verstetigen.
Mit Beschluss vom 7. Juli 2023 hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf des OZGÄndG Stellung genommen. Der Bundesrat unterstützt die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzentwurfs und begrüßt insbesondere die wichtigsten Kernpunkte. Gleichzeitig wurden Änderungs- und Prüfbedarfe geäußert. Das Bundeskabinett hat am 23. August 2023 die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates beschlossen.
Die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates verdeutlicht, dass auch die Länder ein großes Interesse an einer umfänglichen und nutzerfreundlichen Ausgestaltung der Verwaltungsdigitalisierung haben und insbesondere auch das Ziel einer effizienten Ende-zu-Ende- Digitalisierung von Verwaltungsprozessen teilen.
Alle Länderanträge wurden intensiv geprüft und zwischen den Bundesressorts abgestimmt. Den Vorschlägen konnte zugestimmt werden, soweit sie den Gesetzentwurf sinnvoll konkretisieren und ergänzen und dem Regelungszweck nicht entgegenstehen. An den grundlegenden Kernpfeilern des Gesetzentwurfs wird festgehalten. Dies gilt insbesondere für den Ansatz eines einheitlichen Einsatzes von Identifizierungsmitteln auf hohem Vertrauensniveau. Die Bundesregierung stimmt jedoch dem Vorschlag zur Aufnahme einer Verordnungsermächtigung zur Verlängerung des befristeten Einsatzes von ELSTER als Identifizierungsmittel im Organisationskonto zu. Ein entsprechender Vorschlag wird zudem für das Bürgerkonto vorbereitet.
Weiteren wesentlichen Forderungen, insbesondere nach einer verstärkten Beteiligung der Länder z. B. bei Verordnungsermächtigungen zur Festlegung von IT-Komponenten und Standards oder im Rahmen des OZG-Monitorings und der Evaluierung der gesetzlichen Regelungen sowie einer weiteren Finanzierung durch den Bund im Rahmen der Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen, konnte nicht zugestimmt werden.
Einige der Bundesratsvorschläge erfordern weitere Prüfungen und Abstimmungen und sind im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zu klären.
Soweit der Bundesrat eine detailliertere gesetzliche Regelung von Prozessen fordert, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das OZGÄndG lediglich einen gesetzlichen Rahmen schaffen und Leitplanken für die weitere OZG-Umsetzung setzen kann, Umsetzungsfragen aber nur im Rahmen der OZG-Umsetzung in sinnvoller und praxistauglicher Weise gelöst werden können. Die Modernisierung des Staates ist eine Daueraufgabe und muss ebenenübergreifend und gemeinsam erfolgen.
Die erste Lesung im Bundestag ist für September geplant.