Neues Basisregister für Unternehmen verspricht Bürokratieabbau für Wirtschaft und Verwaltung!
Meldung BMWK 05.07.2023
Neues Basisregister für die Wirtschaft - Bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer und Registerverknüpfung entlasten Unternehmen in Zukunft bei Datenmeldungen.
Die Registerlandschaft in Deutschland ist derzeit stark fragmentiert, kaum vernetzt und noch wenig digitalisiert. Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie zum Beispiel das Handelsregister oder das Register der Steuerdaten. Ein Großteil der Unternehmen ist in mehreren dieser Register erfasst und muss dort Stammdaten wie zum Beispiel Name, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig des Unternehmens hinterlegen und pflegen. Oftmals überschneiden sich Datenmeldungen; ein Austausch von Informationen zwischen Registern erfolgt nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer; stattdessen gibt es viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen auf Seiten der Unternehmen und der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie.
Die Schaffung eines Basisregisters für Unternehmen in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer setzt genau hier an: Im Basisregister sollen zukünftig Stammdaten der Unternehmen zusammengeführt, qualitätsgesichert und zentral vorgehalten werden. So müssen Unternehmen sie nicht immer wieder in den verschiedenen Registern eingegeben. Zur eindeutigen Identifikation wird einem Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet, mit der weitere Verwaltungsregister auf diese Unternehmensdaten zugreifen können. Zudem werden angebundene Register direkt über neue Unternehmen und Änderungen an den Stammdaten bestehender Unternehmen informiert. Hierzu zählen unter anderem das Organisationskonto des Portalverbundes, das Unternehmensregister des Bundesanzeigers, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank und das Bundesamt für Justiz.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Seit 2020 arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als zuständiges Ressort an der Umsetzung des Basisregisters. Eine Anschubfinanzierung erfolgte 2021 und 2022 aus Mitteln des Konjunkturpakets. Zum Aufbau des Basisregisters ist im Juli 2021 das Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (Unternehmensbasisdatenregistergesetz, UBRegG) in Kraft getreten. Als Registerbehörde wurde darin das Statistische Bundesamt benannt.
Das Vorhaben Basisregister vereinfacht nicht nur den Umgang von Unternehmen mit der öffentlichen Hand, sondern verbessert gleichzeitig die Qualität der Registerdaten. Das macht auch die Verwaltung effizienter. Dabei finden die hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit Beachtung. Das Vorhaben stellt einen wesentlichen Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung dar und schafft die infrastrukturellen Voraussetzungen zur umfangreichen Umsetzung des Once-Only-Prinzips im Unternehmensbereich.