Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes und begleitende Eckpunkte
Meldung digitale Verwaltung 24.05.2023
Mit dem beschlossenen Entwurf zum OZG-Änderungsgesetz treibt die Bundesregierung die digitale Transformation voran. Das politische Begleitpapier ergänzt wesentliche Richtungsentscheidungen für mehr Priorisierung und Standardisierung sowie für eine enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten, wie der Registermodernisierung und den Digitalen Identitäten.
Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2023 im Kabinett einen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschlossen.
Der Gesetzentwurf schafft den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung und ist die zentrale Voraussetzung für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verwaltungsverfahren. Ein politisches Eckpunktepapier begleitet den Gesetzentwurf. Ein breites digitales Onlineangebot bleibt Ziel der Bundesregierung. In 2023 und 2024 unterstützt die Bundesregierung die Länder und ihre Kommunen besonders bei der Umsetzung von 15 Leistungen mit dem Ziel, diese möglichst flächendeckend und vollständig digital (Ende-zu-Ende) anzubieten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Mit unserem Paket für die digitale Verwaltung gehen wir heute einen weiteren großen Schritt, um unser Land moderner, bürgernäher und digitaler zu machen. Wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden.
Zukünftig können digitale Anträge deutschlandweit über die BundID als zentrales Bürgerkonto gestellt werden. Für Unternehmen wird es in Zukunft nur noch digitale Anträge geben. Besonders begrüße ich, dass wir uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen jetzt auf 15 besonders wichtige Leistungen fokussieren. Spätestens 2024 werden dadurch zum Beispiel die Kfz- oder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat."
Diese Maßnahmen des Paketes kommen Bürgerinnen und Bürgern direkt zugute:
- Ein zentrales Bürgerkonto für alle: Der Bund stellt zentrale Basisdienste wie das digitale Nutzerkonto BundID. Bürgerinnen und Bürger können sich deutschlandweit damit zukünftig identifizieren und Anträge stellen. Über ein digitales Postfach können Bürgerinnen und Bürger mit den Ämtern kommunizieren und Bescheide empfangen.
- Die "Zettelwirtschaft" hat durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips ein Ende. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis der antragstellenden Person abgerufen werden.
- Abschaffung der Schriftform: Durch die Gesetzesänderung können zukünftig alle Leistungen rechtssicher und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden. Es ist keine händische Unterschrift mehr notwendig.
- Bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Behördenrufnummer 115: Die 115 ist heute in fast allen Bundesländern verfügbar und stellt zukünftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereit. Dafür werden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.
- Flächendeckend digitale Anträge für relevante Verwaltungsleistungen: Bund, Länder und Kommunen können sich 2023 und 2024 auf die flächendeckende, medienbruchfreie Ende zu Ende Digitalisierung von 15 besonders wichtigen Verwaltungsleistungen konzentrieren.
Diese Inhalte sind für Unternehmen und juristische Personen nützlich:
- Ein Konto für alle: Die Verwendung des Organisationskontos wird verpflichtend für alle öffentlichen Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten. Damit können Unternehmen zukünftig alle Anträge über ihr zentrales Organisationskonto stellen.
- Unternehmensleistungen werden "digital only": Nach spätestens fünf Jahren müssen alle unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen ausschließlich elektronisch angeboten werden. Das gilt insofern sie der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen.
Mit der Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes und dem politischen Begleitpapier folgt die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziel zur Modernisierung der deutschen Verwaltung. Sie untermauert zudem ihren Willen zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich.