Positive Bilanz im Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Meldung Einer für Alle 21.04.2023
Von der digitalen Veranstaltungserlaubnis zur Mutterschutzmeldung für Unternehmen: Hamburg stellt 22 Onlinedienste für die Nachnutzung nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) bereit.
Das Jahr 2023 steht im Zeichen des Rollouts – der flächendeckenden Nachnutzung von Onlinediensten. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Freien Hansestadt Bremen und Nordrhein-Westfalen hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg als Federführer und umsetzendes Land des Themenfelds Unternehmensführung & -entwicklung auf die Fahnen geschrieben, den häufigen und wiederkehrenden Verwaltungskontakt von Unternehmen zu digitalisieren. Mit insgesamt sieben Umsetzungsprojekten und 25 Onlinediensten hat sich Hamburg zu Beginn der OZG-Umsetzung im Themenfeld große Ziele gesteckt und umgesetzt. Sechs der sieben Umsetzungsprojekte und somit 22 Onlinedienste befinden sich aktuell in der Rollout-Phase. Bis Ende des Sommers 2023 soll der flächendeckende Rollout für alle Onlinedienste nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) abgeschlossen sein.
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg
Erleichterung für Unternehmen
Für viele Gewerbetreibende sind zeitintensive und komplexe Behördengänge an der Tagesordnung. Denn aktuell haben Unternehmen in vielen Bundesländern noch nicht die Möglichkeit, die für sie verpflichtenden Verwaltungsleistungen online zu beantragen. Einen ersten großen Schritt in diese Richtung geht die Freie und Hansestadt Hamburg. Seit Anfang dieses Jahres können Unternehmen in Hamburger schwangere Arbeitnehmerinnen online bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde melden, abweichende Arbeitszeiten digital beantragen und viele weitere arbeitsschutzrechtliche Vorgaben über das Internet regeln. Auch andere unternehmensbezogene Leistungen stehen bereits seit Herbst 2022 in Hamburg online zur Verfügung. Dazu gehören Genehmigungen zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, Veranstaltungserlaubnisse oder die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personal im Rahmen von Tätigkeiten für nicht allgemein zugängliche Bereiche.
Die Nutzung von Standards ist mitgedacht
Hamburg fokussiert bei vielen unternehmensbezogenen Leistungen neben der Digitalisierung der Antragstellung (dem sogenannten "Frontend") auch die automatisierte Antragsbearbeitung durch die Verwaltung (das "Backend"). Grundlage dafür ist der von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betriebene Standardisierungsvorhaben "XUnternehmen". Dieser stellt sowohl übergreifende Vorgaben zur Umsetzung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen als auch eine Reihe von leistungsspezifischen XÖV-Fachmodulen bereit. Der Standards vereinfachten die Anbindung von Fachverfahren und ermöglicht eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung unternehmensbezogener Verwaltungsleistungen.
Informationen zum Rollout der Dienste
Der flächendeckende Rollout wird von Hamburg intensiv begleitet. Ein neu formiertes Team aus Projektexpertinnen und -experten steht für Fragen anschlusswilliger Länder und Kommunen zur Verfügung und räumt eventuell existierende Hürden und Unsicherheiten aus dem Weg. Um die Nach- und Mitnutzung der bereitgestellten Onlinedienste so einfach wie möglich zu gestalten, stehen diese bereits heute auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen von GovDigital zur Verfügung. Interessierte Länder finden dort alle relevanten Informationen, die für einen unkomplizierten Anschluss an die Hamburger EfA-Dienste notwendig sind. Begleitende Informationen sind auch über die OZG-Informationsplattform abrufbar.
Die OZG-Umsetzung hat nicht nur die Notwendigkeit einer digitalen Verwaltung offengelegt, sie hat auch Bundesländer und Kommunen über Landesgrenzen hinweg näher zusammengebracht. Die enge, bundesweite Vernetzung ist aus Hamburger Sicht eine große Chance, noch enger zusammenzurücken und das Jahr 2023 gewinnbringend für einen flächendeckenden Rollout zu nutzen.