IT-Planungsrat beschließt Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: IT-Planungsrat , Datum: 02.05.2023

Der IT-Planungsrat beschließt die Anwendung der Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services als Richtlinienempfehlung. Die 115 soll dabei als First Level Support etabliert werden.

Am 23. März 2023 tagte der IT-Planungsrat zum 40. Mal. Inhaltlich ging es dabei unter anderem um die durch die “Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen Betrieb - Einer für Alle“ (AG RaBe -EfA) erarbeiteten Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“ (EFA)-Leistungen.

Dazu beschloss der IT-Planungsrat ein Dokument als Richtlinienempfehlung. Diese Mindestanforderungen an den Betrieb von "Einer für Alle"-Services beschreiben die Anforderungen, die jeder Betrieb von EfA-Onlinediensten mindestens erfüllen muss. Ferner helfen die entwickelten Mindestanforderungen dabei, Aufgaben und Verantwortlichkeiten für betreibende und mitnutzende Länder besser voneinander abzugrenzen. Durch die Erklärung verpflichten sich die Länder untereinander den Betrieb von EfA-Services nach den vereinbarten Mindestanforderungen umzusetzen. Damit soll eine Verlässlichkeit für einen nutzerfreundlichen und wirtschaftlichen Betrieb sowie eine effiziente Mitnutzung von EfA-Services unter den Ländern sichergestellt werden. Die 115 nimmt innerhalb des Betriebs eine Schlüsselfunktion ein und soll als First Level Support etabliert werden.

Das Dokument soll als Startpunkt dienen, um die Regelungen zum Betrieb von EfA-Services und anderen Onlinediensten festzulegen. Es verfolgt dabei den Anspruch, kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt zu werden.