Arbeitsagentur erfüllt als erste Großbehörde mit rund 70 digitalen Verwaltungsleistungen OZG-Vorgaben
Meldung BMAS 11.05.2023
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag und erweitert ihre digitalen Angebote und Services nach den Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG).
Als erste deutsche Großbehörde hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) fristgerecht zum Ende des Jahres 2022 die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes erfüllt und bietet nun rund 70 elektronische Dienstleistungen nutzerfreundlich an. Unternehmen können bequem auf elektronischem Weg Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld online beantragen. Selbständige können einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung elektronisch stellen. Jugendliche können Unterlagen zur Berufseinstiegsbegleitung online hochladen, sich online arbeitssuchend melden, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beantragen - diese Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als elektronische Services nutzen.
Benötigt wird dafür nicht immer ein PC. Das digitale Angebot ist so gestaltet, dass es auch mit einem Smartphone oder einem Tablet aufgerufen werden kann.
Die Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist jetzt noch schneller und rund um die Uhr möglich. Neue Chatbots bieten Hilfe beim Ausfüllen von Online-Formularen, indem sie Fragen in Themenbereichen des Arbeitslosengeldbezugs, Kindergeldes, Kinderzuschlages und Kurzarbeitergeldes beantworten. Mit der Videokommunikation hat die Arbeitsagentur während der Pandemiezeit ein weiteres wichtiges Interaktionsformat geschaffen. Kundinnen und Kunden können im Videotermin beispielsweise Fragen rund um eine Aus- und Weiterbildung oder Rehabilitationsbedarfe mit ihrer Arbeitsvermittlerin oder ihrem Arbeitsvermittler besprechen.
Quelle: www.arbeitsagentur.de