Jetzt digital: Waffenbesitzkarte und weitere waffenrechtliche Erlaubnisse

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Engagement & Hobby , Datum: 28.09.2022

Pilotierung und Rollout: Der digitale Antrag auf eine Waffenbesitzkarte und auf weitere waffenrechtliche Erlaubnisse ist bald in den nachnutzenden Bundesländern online möglich.

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nimmt weiter Fahrt auf: Seit Mitte September können in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Regensburg in Bayern Anträge für die grüne, gelbe oder rote Waffenbesitzkarte (WBK) statt mit einem klassischen Behördengang auch online beantragt werden. Der neue Onlineantrag ermöglicht den Antragstellenden eine sichere Datenübermittlung und den Behörden eine moderne und effiziente Prüfung der eingereichten Daten. Damit wird die Durchsetzung des Waffenrechts mit seinen hohen Sicherheitsstandards unterstützt.

Das EfA-Projekt w@ffenrechtliche Erlaubnisse

Wer in Deutschland eine Waffe erwerben oder besitzen möchte, benötigt eine waffenrechtliche Erlaubnis. Diese wird auf Antrag erteilt, wenn die waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehören neben der Vollendung des 18. Lebensjahres die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die nachgewiesene Sachkunde sowie ein waffenrechtliches Bedürfnis (z. B. als Jäger oder Sportschütze). Die waffenrechtliche Erlaubnis wird in Form der Waffenbesitzkarte erteilt.

Die Beantragung der grünen, gelben, roten Waffenbesitzkarte, die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen und weitere Leistungen sollen bis Ende des Jahres 2022 online möglich sein.

Nach erfolgreicher Pilotierung wird der Onlinedienst – wie im EfA-Prinzip vorgesehen – den Waffenbehörden aller nachnutzungsinteressierten Länder zur Verfügung stehen. Das EfA-Prinzip ist besonders auf Standardisierung, Dauerhaftigkeit, Qualität und Kostenreduktion bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ausgerichtet. Je mehr Länder und kommunale Waffenbehörden den Onlinedienst nachnutzen, desto günstiger und attraktiver wird dieser für alle Beteiligten.

aktuelles Zitat:

"Mit den digitalen waffenrechtlichen Erlaubnissen, bei dem der Freistaat Bayern die Federführung übernommen hat, machen wir eine sichere Online-Antragstellung möglich und etablieren eine moderne und effiziente Prüfung"

Judith Gerlach, Bayerische Staatsministerin für Digitales

"Mit den digitalen waffenrechtlichen Erlaubnissen, bei dem der Freistaat Bayern die Federführung übernommen hat, machen wir eine sichere Online-Antragstellung möglich und etablieren eine moderne und effiziente Prüfung. Die Daten werden in sich stimmig und vollständig eingereicht. Damit wird die Durchsetzung des Waffenrechts mit seinen hohen Sicherheitsstandards unterstützt. Es war uns dabei auch wichtig, sicherzustellen, dass die Perspektive der Waffenbehörden von Anfang an im Zentrum der Entwicklung steht. Mit diesem Angebot gehen die Behörden den nächsten wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Verwaltung," so Judith Gerlach, bayerische Staatsministerin für Digitales.

Im Bereich Waffenrecht hat der Freistaat Bayern die Federführung des Projekts "W@ffenrechtliche Erlaubnisse" übernommen, in Co-Federführung mit dem Saarland und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie den Kommunalen Spitzenverbänden. Die Gesamtprojektleitung für dieses Umsetzungsprojekt liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Digitales, mit der Umsetzung beauftragt ist die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). "W@ffenrechtliche Erlaubnisse" ist eines von 14 Umsetzungsprojekten im Themenfeld "Engagement & Hobby".

Der digitale Antrag

Im Vordergrund des Antrags steht die nutzerzentrierte und durchgehende, medienbruchfreie Digitalisierung des Antrages, beginnend von der sicheren Anmeldung und Authentifikation mit einem Nutzerkonto (z. B. BayernID oder Nutzerkonto Bund) und dem geführten Ausfüllen des kompletten Onlineantrags bis in das kommunale Fachverfahren (Back-End). Die notwendige Sicherheit wird durch die Authentifikation mit BayernID bzw. BundID sowie durch die verschlüsselte Übermittlung der Antragsdaten an die Waffenbehörde gewährleistet. Per QR-Code lassen sich einfach und sicher mit dem Smartphone Dokumente in den Antrag einbinden.

Onlineantrag "Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person" Onlineantrag "Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person"

Insbesondere sollen die Prozesse für alle Nutzenden modernisiert und beschleunigt werden, Formulare dabei waffenrechtlich korrekt und aktuell sein und die Qualität der Datenerfassung erheblich erhöht werden. Darüber hinaus gilt es, Synergien zwischen Onlinediensten und der weiteren Modernisierung der Waffenverwaltung bei der Gestaltung geschlossener Prozessketten bis hin zum Nationalen Waffenregister zu erschließen. Mit diesem Angebot können die Waffenbehörden einen wesentlichen Schritt in die digitale Zukunft gehen.

Verwaltungsleistungen bis 2022 digital

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Es ist unbestritten, dass ein solches Mammutvorhaben nur arbeitsteilig gelingen kann. Daher wurde als umfassende Form der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit Themenfelder gebildet sowie das "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip etabliert. Das Konzept der EfA-Onlinedienste einfach: Nutzerinnen und Nutzer können bundesweit mit einem einzigen Onlinedienst ihr Verwaltungsanliegen erledigen – beispielsweise ihre grüne WBK digital beantragen.

Zum Thema