Jetzt erste Leistungen im FIT-Store zur Nachnutzung verfügbar

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Nachnutzung , Datum: 20.10.2021

Der FIT-Store feiert Premiere: Im "Marktplatz der Verwaltung“ sind ab jetzt Leistungen aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für die Nachnutzung durch andere Länder verfügbar.

Ab sofort stehen im FIT-Store die ersten Online-Services zur Nachnutzung für interessierte Bundesländer bereit: Das von Brandenburg entwickelte Leitungsbündel "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen" ist jetzt verfügbar. Darüber hinaus wird der von Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Online-Dienst "Digitaler Bauantrag“ angeboten. Interessierten Bundesländer finden im FIT-Store ausführliche Beschreibungen dieser Online-Services und können bei Interesse einen Nachnutzungsvertrag mit der FITKO (Förderalte IT-Kooperation) abschließen.

Marktplatz der Verwaltung

Der im Auftrag des IT-Planungsrates unter der Federführung der FITKO entwickelte FIT-Store treibt als "Marktplatz der Verwaltung" die Digitalisierung weiter voran. Auf der Online-Plattform können Länder ihre Digital-Lösungen anderen Ländern zur Nachnutzung anbieten. An der Nachnutzung interessierte Länder schließen mit der FITKO einen Nachnutzungsvertrag. Der FIT-Store steht ganz im Zeichen des Prinzips "Einer für Alle" (EfA) , das die ressourcensparende und flächendeckende Nachnutzung von Online-Services bedeutet.

aktuelles Zitat:

"Wir als FITKO schließen mit dem anbietenden Land einen standardisierten SaaS-Einstellungsvertrag, stellen die Leistung in den FIT-Store und übernehmen das Marketing. Interessierte Länder können dann die jeweilige Leistung bei uns einkaufen und nachnutzen. Wir schließen mit ihnen einen ebenfalls standardisierten SaaS-Nachnutzungsvertrag."

Mareike Banaszak, Koordinatorin FIT-Store

Portrait Mareike Banaszak

Nachnutzungsvertrag der FITKO

Mareike Banaszak betreut den FIT-Store bei der FITKO. Als Juristin berät sie Anbieter von Leistungen als auch an der Nachnutzung interessierte Länder hinsichtlich der Verträge und begleitet diese bis zum Vertragsabschluss. Sie erklärt: "Die Bereitstellung der Online-Dienste über den FIT-Store erfolgt aktuell nach dem Modell Software-as-a-Service (SaaS). Das bedeutet, dass die Dienste zentral durch die umsetzenden Länder betrieben und als Dienstleistung in Anspruch genommen werden können".
Die FITKO kauft von umsetzenden Ländern Leistungen ein, vermarktet sie und verkauft diese weiter: "Wir als FITKO schließen mit dem anbietenden Land einen standardisierten SaaS-Einstellungsvertrag, stellen die Leistung in den FIT-Store und übernehmen das Marketing. Interessierte Länder können dann die jeweilige Leistung bei uns einkaufen und nachnutzen. Wir schließen mit ihnen einen ebenfalls standardisierten SaaS-Nachnutzungsvertrag", erklärt Banaszak.

Interessierte Länder finden zu den verfügbaren Leistungen detaillierte Leistungsbeschreibungen sowie weiterführende Informationen zum Nachnutzungsvertrag ab sofort im FIT-Store.