Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung: Hamburg setzt bei der OZG-Umsetzung voll auf das EfA-Prinzip
Meldung Unternehmensführung & -entwicklung 24.06.2021
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Einzelvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im März dieses Jahres nehmen die EfA-Umsetzungsprojekte aus der Hansestadt Fahrt auf.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Federführung im Themenfeld Unternehmensführung und –entwicklung (UfE) . Darin verantwortet sie sieben Umsetzungsprojekte, die insgesamt dreizehn OZG-Leistungen umfassen. Dabei geht es um Verwaltungsdienstleistungen, z. B. rund um Arbeitgeberpflichten und Sondernutzung von Straßen und Veranstaltungen. Hamburg orientiert sich dabei am bundesweit vereinbarten Kooperationsmodell "Einer für Alle" (EfA): Die zentral mit einem IT-Dienstleister entwickelten und betriebenen digitalen Lösungen stehen den sich anschließenden Ländern zur Mitnutzung zur Verfügung.
Umsetzungshäuser – agil unter einem Dach
Für die Umsetzung der Projekte hat Hamburg sogenannte Umsetzungshäuser organisiert. Ein Kernteam aus Leistungsverantwortlichen, Projektleitung, IT-Architekt- und Service-Design-Spezialistinnen und -Spezialisten und einem Projekt Management Office (PMO) arbeiten dabei eng zusammen – wie Puzzleteile, die richtig kombiniert ein fertiges Bild ergeben. Ergänzt wird das Kernteam von einem Entwicklungsteam, das den technischen Aspekt der Konzeption verantwortet und die Onlinedienste insbesondere mit dem Fokus der technischen Nachnutzbarkeit umsetzt.
Um die Transparenz und Geschwindigkeit der Umsetzung zu erhöhen, arbeiten die Umsetzungshäuser mit agilen Methoden . Dabei sollen möglichst schnell ausführbare Onlinedienste entstehen, die auf der Basis von Nutzeranforderungen schrittweise erweitert werden. Die inkrementelle und iterative Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Herausforderungen frühzeitig identifiziert und flexibel bearbeitet werden können.
Quelle: HH
Konzeptionsphase der sieben Umsetzungsprojekte gestartet
Die Hamburger Umsetzungsprojekte des Themenfelds UfE befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase. Es werden Stamminformationen für das Föderale Informationsmanagement (FIM) erstellt, ein Minimal Viable Product (MVP) definiert und Anforderungen an den geplanten Onlinedienst erarbeitet.
Für den Erfolg ist eine frühzeitige Einbindung interessierter Partnerländer essenziell. Die ersten Gespräche laufen bereits. Der Austausch von Wissen und Erfahrung beschleunigt die flächendeckende OZG-Umsetzung und erhöht langfristig auch die Qualität der digitalen Lösungen.
Hamburgs Ziel bei der Umsetzung ist dabei klar definiert: attraktiv sein, sowohl für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen als auch für Partnerländer und Kommunen. Damit das gelingt, setzt Hamburg auf intuitive und einfach zu bedienende Online-Services und nutzt innovative und smarte Technologien, die den Anschluss für andere Bundesländer erleichtern.
Vernetzung über den Marktplatz der Nachnutzung
Alle interessierten Bundesländer finden über den Marktplatz der Nachnutzung auf der OZG-Informationsplattform ab sofort weiterführende Informationen über die einzelnen Hamburger Umsetzungsprojekte.
Neben einer Projektbeschreibung und einer Liste der umzusetzenden OZG- bzw. LeiKa-Leistungen sind dort Ansprechpersonen aufgeführt, die für weitere Informationen zur Verfügung stehen. Hamburg freut sich über zahlreiche Interessenbekundungen, um das Onlinezugangsgesetz zu einer großen Erfolgsgeschichte zu machen – frei nach dem EfA-Motto: "Hamburg für Alle, Alle für Hamburg."
Hintergrund Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Das Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung ist mit 75 Leistungen und weit über 1.000 einzelnen Verwaltungsleistungen eines der größten Themenfelder bei der OZG-Umsetzung. Es umfasst insgesamt acht Unternehmenslagen, die sich am Lebenszyklus eines Unternehmens orientieren. Die Federführung liegt beim BMWi und der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere wichtige Projektpartner sind das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bremen.