Bund nimmt als einer der ersten Piloten am einheitlichen Unternehmenskonto teil
Meldung Nutzerkonto Bund 11.05.2021
Das einheitliche Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis wird in Kürze bereitgestellt und mit Inbetriebnahme das Organisationskonto des Nutzerkontos Bund ablösen.
Im Februar 2020 hat der IT-Planungsrat beschlossen, ein einheitliches Nutzerkonto für Organisationen, insbesondere für Unternehmen, auf Basis der in der Steuer bewährten ELSTER-Technologie zu entwickeln. Damit wurde der Forderung der Unternehmensverbände nach einem "einzigen Zugang zu digitalen Dienstleistungen der Verwaltung ("Single Point of Contact")" Rechnung getragen. Die Bundesländer Bayern und Bremen wurden mit einer zeitnahen Umsetzung beauftragt. In einer ersten Version wird das zentrale Unternehmenskonto noch in der ersten Jahreshälfte 2021 bereitstehen.
Das neue einheitliche Unternehmenskonto besteht aus einem Bausteinprinzip: Bayern schafft die technischen und praktischen Voraussetzungen für die Umsetzung auf ELSTER-Basis. Bremen konzipiert die Komponenten eines erweiterten Funktionspostfachs und einer Autorisierung als eigenständig nutzbare Komfortfunktionen im Unternehmenskonto in Abstimmung mit Bayern.
Mit seiner Inbetriebnahme wird das einheitliche Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER das Nutzerkonto Bund-Organisationskonto ablösen und seine Aufgaben übernehmen. Der Organisationskonto-Teil des Nutzerkontos Bund wurde bereits im April eingestellt. Der Bund wird als Pilot am einheitlichen Unternehmenskonto teilnehmen. Die Pilotphase startet bereits im Juni dieses Jahres.
Das Nutzerkonto Bund für Bürgerinnen und Bürger bleibt produktiv und weiterhin nutzbar. Das ist durchführbar, da das Bürgerkonto und das Organisationskonto des Nutzerkontos Bund getrennte Nutzerkonten darstellen.
Eine Anmeldung im neuen zentralen Unternehmenskonto kann nach Produktivsetzung unter www.meinUP.de erfolgen. Unternehmen sollten hierfür bereits vorhandene ELSTER-Zertifikate nutzen können. Die Vorteile durch Nutzung des Unternehmenskontos auf ELSTER-Basis sind auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Digitales unter https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-unternehmenskonto/ aufgelistet.
Eine Migration der Unternehmenskonten und der anhängigen Daten ist nicht notwendig, da sich keine Fachdaten in den aktuellen Organisationskonto-Postfächern des Nutzerkontos Bund befinden. Es handelt sich lediglich um Systemmitteilungen des Nutzerkontos Bund. Das Nutzerkonto Bund hat in 2021 bewusst keine Fachverfahren mehr für Unternehmen unterstützt und bereits auf ELSTER verwiesen.
Alle personenbezogenen Daten administrierender und vertretender Personen sowie deren Einwilligung für das Bürgerkonto sind im Bürgerkonto des Nutzerkontos Bund gespeichert und bleiben dort erhalten. Diese Daten sind nicht von der Löschung des Organisationskontos betroffen. Gelöscht werden nur Nutzerkonto Bund-Organisationskonten und deren Postfächer sowie die Verknüpfungen der Organisationskonten mit den Bürgerkonten der administrierenden und vertretenden Person. Die Nutzerkonten für natürliche Personen bleiben demnach unberührt.