9-Punkte-Plan: Einblick in die Umsetzung
Meldung digitale Verwaltung 27.05.2021
Vor einem Jahr wurde Dr. Markus Richter CIO des Bundes. Wir nehmen das zum Anlass, seinen 9-Punkte-Plan genauer unter die Lupe zu nehmen. Welche Projekte sind abgeschlossen? Und welche Baustellen sind noch offen?
Als Dr. Markus Richter im Mai 2020 Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik wurde, erlebte Deutschland im Bereich der Digitalisierung einen unfreiwilligen Schub. Durch die Corona-Pandemie blieben viele Ämter geschlossen, tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung arbeiteten plötzlich von zuhause, digitale Prozesse spielten eine wichtige Rolle dabei, das Land am Laufen zu halten.
Mit dem 9-Punkte-Plan will Dr. Markus Richter dazu beitragen, Defizite bei der Digitalisierung zu beseitigen. Der Plan priorisiert Projekte, die für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rasch spürbare Ergebnisse bringen. Er wurde im Juli 2020 erstmals präsentiert. Wir schauen auf seine Umsetzung und stellen in den nächsten drei Monaten die wichtigsten Projekte und ihren Umsetzungsgrad vor.
Dazu sagt Dr. Markus Richter: "Wenn wir den technischen Fortschritt zum Wohle aller nutzen wollen, müssen wir uns kontinuierlich fragen: Wie können digitale Werkzeuge und Prozesse unser Leben verbessern? Der 9-Punkte-Plan ist nur ein kleiner Ausschnitt dieser Daueraufgabe. Mir ist Transparenz wichtig, deswegen gebe ich gern Einblick in seine Umsetzung."
Punkt 1: Datenpolitik wirksam gestalten
Fünf Projekte widmen sich dem Aufbau eines Daten-Ökosystems und der Förderung von digitaler Teilhabe:
Dashboard Deutschland
Seit Dezember 2020 macht das Dashboard Deutschland aktuelle Informationen über die Corona-Pandemie und die aktuelle wirtschaftliche Lage zugänglich. Mehr als 100 aussagekräftige Indikatoren zu Gesundheit, Wirtschaft, Mobilität und Finanzen werden verständlich aufbereitet. Werfen Sie hier einen Blick auf alle Zahlen.
Zweites Open Data-Gesetz
Am 10. Februar 2021 hat die Bundesregierung das zweite Open Data Gesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf soll das Bereitstellen und Nutzen staatlicher Daten vereinfachen und damit sowohl neue Geschäftsmodelle fördern als auch die Verwaltungstransparenz erhöhen. Derzeit finden die Ausschussberatungen im Deutschen Bundestag statt. Der Gesetzentwurf soll in der 23. KW erneut im Plenum behandelt werden.
Kurz vor dem Abschluss der Ressortabstimmung steht die Open Data-Strategie der Bundesregierung. Im Sommer 2021 soll die dort als Maßnahme gemeldete Verwaltungsdaten-Informationsplattform online gehen – eine webbasierte Datenbank, die erstmals einen Überblick über die in der Verwaltung gehaltenen Datenbestände schafft.
Ein Projekt zur Förderung der Digitalen Teilhabe wird Ende 2021 erste Ergebnisse präsentieren.
Punkt 2: Zusammenarbeit auf EU-Ebene verstärken
Digitalisierung geht einher mit Standardisierung. Auch auf europäischer Ebene werden dabei Weichen für die Zukunft gestellt. Folgende Projekte widmen sich der Digitalisierung Europas.
Berliner Erklärung zur Digitalen Gesellschaft und wertebasierten digitalen Verwaltung
Die Berliner Erklärung ist eine Initiative des BMI und wurde unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im Dezember 2020 von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Die Erklärung befasst sich mit der Vorreiterrolle der öffentlichen Verwaltung für eine wertebasierte digitale Transformation auf Basis demokratischer Grundwerte, ethischer Prinzipien und aktiver Einbindung der Zivilgesellschaft. Die unterzeichnenden Staaten haben sich auf konkrete Maßnahmen bis zum Jahr 2024 zur Umsetzung der Ziele verständigt.
Cybersicherheit von vernetzten Geräten
Die ebenfalls in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft beschlossenen Ratsschlussfolgerungen für ein sicheres „Internet der Dinge“ fordern für möglichst alle vernetzten Geräte ein noch zu identifizierendes Mindestmaß an Sicherheitseigenschaften. Die Europäische Kommission hat dieses Ziel in ihrer EU-Cybersicherheitsstrategie verankert und neue, horizontal wirkende Regeln angekündigt.
In Deutschland legt das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 die Grundlage für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen. Damit wird für Bürgerinnen und Bürger klar erkennbar, welche Produkte bestimmte Sicherheitsstandards einhalten und vertrauenswürdig sind. Zunächst freiwillig und auf nationaler Ebene, soll ein IT-Sicherheitskennzeichen europaweit etabliert werden.
Weitere Aktivitäten umfassen die Teilnahme an der europaweiten Cyberkrisenübung Blue OLEx und die gemeinsame Gründung und Ausgestaltung des neuen Kooperationsnetzwerks CyCLONe.
Punkt 3: Elektronische Identitäten etablieren
Im "Projekt Digitale Identitäten" wird an vielen Stellschrauben parallel gearbeitet. Einige Verbesserungen sind umgesetzt, weitere in der Pilotphase. Ab Herbst kommt der Online-Ausweis aufs Smartphone und damit im Alltag der Menschen an.
Benutzerfreundlichkeit Online-Ausweis
Die Gebühren für das nachträgliche Aktivieren des Online-Ausweises und das Setzen einer neuen PIN sind seit Januar 2021 abgeschafft. Ab Herbst 2021 wird es möglich sein, online einen Ersatz-PIN-Brief zu bestellen.
Die Wirtschaft setzt den Online-Ausweis vermehrt für die gesetzeskonforme Kunden-Identifizierung ein. Ein Beispiel: Wenn Sie eine SIM-Karte oder eSIM kaufen, müssen Sie sich gegenüber dem Mobilfunkanbieter identifizieren. Mit dem Online-Ausweis ist das innerhalb von Sekunden erledigt.
Auch die Verwaltung bietet mehr Einsatzmöglichkeiten für den Online-Ausweis an. Praktisch: Der Online-Ausweis ist das einzige Identifizierungsmittel, mit dem künftig alle digitalen Verwaltungsleistungen genutzt werden können, die eine Identifizierung erfordern.
Auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können seit Jahresbeginn den Online-Ausweis nutzen. Dazu benötigen sie eine eID-Karte. Bis Mai 2021 wurden über 1.200 solcher eID-Karten ausgegeben.
Smart eID-Gesetz
Ab Herbst 2021 sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis direkt in ihren Smartphones speichern können und sich ohne Ausweiskarte digital ausweisen können. Das dauert nur etwa halb so lang wie mit der Ausweiskarte. Für die Nutzung des Online-Ausweises ohne Ausweiskarte werden gerade mit dem Smart-eID-Gesetz die Voraussetzungen geschaffen.
Identitätsökosystem
Bürgerinnen und Bürger können künftig digitale Nachweise verschlüsselt in ihren Smartphones speichern und für Online-Dienste von Unternehmen und Behörden verwenden. Dafür wird gemeinsam mit der Wirtschaft an einem Identitätsökosystem gearbeitet. Im Mai 2021 hat die Testphase für die erste Pilotanwendung begonnen.
Im Juni geben wir einen Einblick, wie es um die Digitalisierung der Verwaltung und Modernisierung verwaltungsinterner Dienste steht.