Personen­beförderungsschein – in Baden-Württemberg einfach digital beantragen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Mobilität & Reisen , Datum: 13.04.2021

Taxifahrerinnen und Taxifahrer in Baden-Württemberg müssen sich nicht mehr auf den Weg zum Amt machen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erhalten sie seit Dezember 2020 online.

Personen, die in Kraftfahrzeugen jedweder Art Fahrgäste befördern möchten, benötigen zusätzlich zum Führerschein eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Personen­beförderungsschein oder kurz P-Schein, genannt. Fahrer und Fahrerinnen von Taxen, Mietwagen (z. B. von privaten Fahrdiensten), Krankenwagen sowie PKW im Linienverkehr, bei gewerblichen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen können sich in Baden-Württemberg jetzt freuen: Die Leistung "Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung" wird auf der zentralen E-Government-Plattform des Landes allen Kommunen Baden-Württembergs zur Nachnutzung angeboten. Die Kommunen müssen die Leistung lediglich aktivieren und so allen ihren Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen digital auf service-bw.de zur Verfügung stellen.

Screenshot des Antragsformulars für einen Personenbeförderungsschein Screenshot des Antragsformulars für einen Personenbeförderungsschein (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: service-bw.de

Nutzerfreundlicher Onlineprozess

Über den Onlineprozess kann die erstmalige Erteilung, die Verlängerung, die Erweiterung des Beförderungsgebiets oder der Beförderungsart, die Ersatzausstellung nach Verlust oder Diebstahl oder die Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht digital beantragt werden. Dabei kann der Antrag mit oder ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) gestellt werden, und, sofern von der Kommune angeboten, auch die Online-Bezahlfunktion genutzt werden. Der Antrag leitet Nutzerinnen und Nutzer durch den Prozess und bietet zahlreiche Optionen. So können Bürgerinnen und Bürger Kommentare abgeben, erforderliche Unterlagen werden aufgelistet und können direkt hochgeladen werden und auch eine Bezahlung über ePayment ist möglich.

Der Parkausweis für Betriebe - Handwerkerparkausweis

Eine weitere OZG-Leistung, die in Baden-Württemberg seit Dezember 2020 online verfügbar ist, ist der Parkausweis für Betriebe, welche vor allem für Dienste am Einsatzort und für Werkstattwagen von Handwerkern eine Rolle spielt. Diese Ausnahmegenehmigung insbesondere für Handwerksbetriebe ist auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt und kann nur dann erteilt werden, wenn das Fahrzeug als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeugen oder Materialien oder aufgrund von Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Die beiden OZG-Leistungen gehören zum Themenfeld Mobilität & Reisen und wurden von Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur federführend umgesetzt. Die Leistungen des Themenfeldes sollen zudem im Sinne des Prinzips "Einer-für-Alle" (EfA) anderen Ländern zur Nachnutzung angeboten werden.

Neben dem Personenbeförderungsschein und dem Parkausweis für Betriebe sind in Baden-Württemberg weitere Prozesse ab sofort online verfügbar, darunter auch die Geburtsurkunde, die Hundesteuer-Ersatzmarke, die Ausschankerlaubnis, die Hunde-Abmeldung sowie die Änderung einer Wohnsitzauflage.

Screenshot der Startseite des Serviceportals Screenshot der Startseite des Serviceportals (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: service-bw.de

Über Service-BW

In Baden-Württemberg stehen ein breites Informationsangebot und immer mehr digitale Verwaltungsleistungen auf service-bw.de, der zentralen E-Government-Plattform des Landes, bereit. Ende Dezember 2020 hat die online Plattform in Baden-Württemberg einen Meilenstein erreicht: Mehr als 500.000 Servicekonten wurden von Bürgerinnen und Bürgern auf service-bw.de angelegt. Neben den bereits verfügbaren digitalen Verwaltungsleistungen hinaus ermöglicht das Land mithilfe des sogenannten Universalprozesses – einem Schnellbaukasten für digitale Verwaltungsleistungen – den Kommunen die selbstständige, schnelle und agile Digitalisierungen vieler, vor allem einfach strukturierte Antragsverfahren. Mittlerweile werden mithilfe des zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 entwickelten Univeralprozesses mehr als 300 verschiedene Verwaltungsleistungen durch die Kommunen im Land angeboten.

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