OZG: Stärkere Sichtbarkeit mit eigenem Logo
Meldung 09.03.2021
Das OZG ist eines der größten Digitalisierungsprojekte der Bundesrepublik und wird den Alltag von Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung vereinfachen. Mit einem eigenen Logo wird das OZG jetzt sichtbarer und bekannter.
Das Dachabkommen zum Konjunkturpaket sowie das gerade verabschiedete Registermodernisierungsgesetz geben der OZG-Umsetzung einen entscheidenden Schub in die richtige Richtung: Das OZG, als eines der bedeutendsten Digitalisierungsprojekte Deutschlands, kann in den nächsten Monaten mit voller Kraft in die Flächendeckung gehen. Die Voraussetzungen sind geschaffen, damit das Jahr 2021 zu einem "Jahr der Umsetzung" werden kann – passend dazu gibt es nun ein frisch entwickeltes, einheitliches OZG-Logo.
Das neu geschaffene Logo soll zum einen dafür sorgen, dass das OZG an Sichtbarkeit und Bekanntheit gewinnt und das Image gestärkt wird. Zum anderen dient es der Absenderkennung und als gemeinsames "Erkennungszeichen", welches den deutschlandweiten Einsatz für das Onlinezugangsgesetz von zahlreichen beteiligten Akteurinnen und Akteuren bündelt. Bislang gab es keine Möglichkeit, auf einfache Art und Weise erkennbar zu machen, welche Arbeit gemeinsam auf Bund-, Länder- und Kommunenebene im Rahmen der OZG-Umsetzung geleistet wird. Das Logo verleiht den OZG-Aktivitäten fortan einen "Stempel".
Einsatz des OZG-Logos
Das OZG-Logo dient der Kenntlichmachung von Inhalten, Produkten und Diensten, die im Rahmen der OZG-Umsetzung entstehen bzw. entstanden sind. Es kann sowohl alleinstehend als auch als zusätzliches Logo verwendet werden. Anwendung findet das Logo in den Bereichen Online, Print und Bewegtbild. Es darf von Akteurinnen und Akteuren genutzt werden, die rechtlich verpflichtet oder beauftragt sind, im Rahmen der Umsetzung des OZGs tätig zu sein. Eingesetzt werden kann das Logo zudem in Publikationen, die sich thematisch mit dem Thema OZG auseinandersetzen und deren Verfasser eine unmittelbar mit der OZG-Umsetzung im Zusammenhang stehende bzw. in diesem Rahmen beauftragte Institution ist. Durch seine Schlichtheit kann das Logo ohne "Bruch" in jedes Design integriert werden.
Der neue OZG-Styleguide dient als Richtlinie und Vorgabe für den Einsatz des OZG-Logos. Die Nutzung des Logos muss im Einzelfall nicht explizit durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat freigegeben werden. Bei Unklarheiten oder Rückfragen zur Verwendung des Logos wenden Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse: ozg@bmi.bund.de.
Das Logo ist prägnant und reduziert. Bild- und Wortmarke sind miteinander verwoben. Im Fokus steht die Abkürzung “OZG“. Dies nutzt der Wiedererkennung des etablierten Begriffs und der Steigerung dessen Bekanntheit. Die Unterzeile dient als Auflösung des Akronyms. Die Wellen sind eine allgemein vertraute Visualisierung (= Senden/Empfangen; WLAN/Internet) die Farben Schwarz-Rot-Gold unterstreichen dabei den öffentlichen und bundesweiten Charakter des OZG.