Modernes Onlineportal: Hamburger Schiffsregister wird nun digital geführt
Meldung Mobilität & Reisen 01.02.2021
Das Hamburger Schiffsregister ist mit 6.200 Einträgen das größte in Deutschland. Die Vorgänge wurden bislang auf dem Papierweg erledigt. Diese Ära ist nun beendet: Seit Sommer 2020 stellt das Amtsgericht Hamburg die Services des Registers als modernes Onlineportal zur Verfügung.
Vorgänge im Zusammenhang mit dem Hamburger Schiffsregister wurden – seit der ersten Eintragung im Jahr 1889 – in Papierform vorgenommen. Einträge und Änderungen erfolgten in Handarbeit, Auskünfte zu Schiffen mussten schriftlich angefordert werden. Doch die Zeit der Zettelwirtschaft gehört der Vergangenheit an: Das Amtsgericht Hamburg führt das Schiffsregister seit dem Sommer 2020 digital. Realisiert wurde das Schiffsregister von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und der Wirtschaftsbehörde Hamburg, welche das Schiffsregister zu einem modernen Onlineportal umgebaut haben. Die Hamburger Register über die Seeschiffe, Binnenschiffe und Schiffsbauwerke werden nun elektronisch geführt. Registerausdrucke und Schiffspapiere wie Zertifikate werden elektronisch und automatisiert erstellt. Das spart Zeit und Geld. Außerdem ist das Portal ein einfacher Weg für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, an Registerausdrucke zu gelangen. Diese können nun per Onlinedienst beantragt werden.
Quelle: BMI
Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg sagt dazu: "Wir treiben die digitale Modernisierung der Verwaltung weiter voran und beenden die mühsame Handarbeit beim Schiffsregister. Das entlastet die Verwaltung, baut Bürokratie ab und erleichtert die Arbeit im Amtsgericht. Wir bieten damit den Reederinnen und Reedern einen zeitgemäßen Service. Mit dem digitalen Schiffsregister sind wir ein Pionier in Deutschland und machen Hamburg als Schifffahrts- und Rechtsstandort noch attraktiver."
"Der Verband Deutscher Reeder begrüßt die Einführung eines zeitgemäßeren Schiffsregisters. Hamburg geht mit gutem Beispiel voran", sagt Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Reeder (VDR). "Wir hoffen, dass sich andere Bundesländer diesem möglichst bald anschließen. Schiffsverkäufe sind oft zeitkritisch, eine Digitalisierung ist hier äußerst wünschenswert."
Erste starke Partner konnte Hamburg schon gewinnen: Bremen hat sich als zweites Land bereits dem digitalen Schiffsregister angeschlossen. Des Weiteren billigte der Berliner Senat den Entwurf des Staatsvertrags, nach dem die Schiffsregistersachen auf das Hamburger Amtsgericht übertragen werden.
Als nächster Schritt ist geplant, dass Notarinnen und Notare, Anwältinnen und Anwälte sowie Reederinnen und Reeder zu jeder Zeit auf das Schiffsregister zugreifen können. Außerdem sollen künftig alle Schriftstücke und Schiffspapiere auch elektronisch versendet werden. Über eine entsprechende Initiative entschieden die Justizministerinnen und Justizminister bei ihrer Konferenz Ende November positiv. Nun soll die gesetzliche Möglichkeit zur Erteilung digitaler Schiffsurkunden eröffnet werden.
Hintergrund des Hamburger Schiffsregisters
Im Schiffsregister werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und auf dem Schiff liegende Hypotheken dokumentiert. Die älteste aufgefundene Eintragung stammt aus dem Jahr 1889. Standort des Schiffsregisters ist das Amtsgericht Hamburg. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von zehn Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig.
In der Freien und Hansestadt Hamburg sind 4.607 See-, 1.571 Binnenschiffe und 41 Schiffsbauwerke registriert (Stand: Oktober 2020). Das Vorhaben ist Teil der Digital-First-Strategie der Freien und Hansestadt Hamburg.