Bundestag beschließt Registermoderni­sierungsgesetz

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Registermodernisierung , Datum: 28.01.2021

Am 28. Januar hat der Bundestag das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist auch für die weitere OZG-Umsetzung relevant. Es ermöglicht, dass bestimmte Angaben und Nachweise nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden müssen.

Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Das Registermodernisierungsgesetz schafft dafür die erforderlichen Voraussetzungen.

Damit die Daten aus verschiedenen Registern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der richtigen Person zugeordnet werden können, braucht es ein einheitliches Identifizierungsmerkmal. Bisher werden dafür Name, Geburtsdatum und Adresse genutzt. Das ist fehleranfällig. Künftig soll der Datenaustausch durch die Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer eindeutiger werden. Zugleich werden die Bedingungen für den Datenaustausch zusätzlich abgesichert. Datenaustausche sind nur auf gesetzlicher Grundlage bzw. mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Hier soll die Transparenz erhöht werden. Zukünftig können Bürger in einem Datencockpit nachsehen, welche Behörde, welche Daten, zu welchem Zweck verarbeitet hat.

Die Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung. Mit Vorgabe einer starken Sicherheitsinfrastruktur hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass auch der Schutz der Daten vor Missbrauch gewährleistet ist, sagt Dr. Johannes Ludewig. Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) setzt sich seit Jahren für ein Registermodernisierungsgesetz ein.

Laut Angaben des NKR kann das neue Gesetz bei zügiger Umsetzung zu jährlichen Kosteneinsparungen von 3,8 Milliarden Euro in der Verwaltung und bei Bürgern führen. Weitere 2,2 Milliarden Euro Entlastungen könnten für die Wirtschaft realisiert werden, wenn ein entsprechendes Gesetz für Wirtschaftsregister auf den Weg gebracht wird.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes am 23. September 2020 beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll am 5. März 2021 im Bundesrat abschließend beraten werden.

Für Fragen zu Datenschutz und der Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer bietet der NKR einen Faktencheck zum Registermodernisierungsgesetz an.

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