Mutterschutzmeldung: Digitales Verfahren in Hamburg verfügbar
Meldung Unternehmensführung & -entwicklung 27.01.2021
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, anhand von Mutterschutzmitteilungen über Schwangerschaften von Mitarbeiterinnen zu informieren. In Hamburg ist dies nun mit einem Onlineservice möglich.
Rund 2.000 Mutterschutzmitteilungen gehen jährlich in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ein, im Schnitt sind das fast 50 Meldungen pro Arbeitstag. Künftig können Unternehmen in Hamburg dafür ein digitales Verfahren nutzen. Für die Betriebe sinkt damit mittelfristig der Aufwand, in der Verwaltung steigt die Effizienz. Damit ist die Mutterschutzmitteilung eine von mehreren 100 Verwaltungsleistungen, die gemäß bundesweitem Onlinezugangsgesetz (OZG) digitalisiert werden. Dabei stehen die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt.
Unternehmen, Behörden und andere Organisationen erfüllen mit Mutterschutzmitteilungen ihre gesetzliche Pflicht, über Schwangerschaften von Mitarbeiterinnen zu informieren. Die Frauen und ihre ungeborenen Kinder genießen besonderen Schutz. Das Amt für Arbeitsschutz prüft, ob die gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben eingehalten werden. Dabei stehen die Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Ausbildungsverfahren im Fokus, die so gestaltet werden müssen, dass Mutter und Kind geschützt sind.
Weil das bisherige Meldeverfahren bei allen Beteiligten einen hohen manuellen Aufwand verursachte, wurde es von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und dem Amt für IT und Digitalisierung der Hamburger Senatskanzlei vereinfacht.
Künftig können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Mutterschutzmitteilung digital übermitteln und die Bestätigung für sich und ihre Mitarbeiterinnen im elektronischen Postfach abrufen. Nach dem erstmaligen Anlegen der Betriebsdaten zu einem Unternehmen können die eingegebenen Daten in für der die Kommunikation mit der Verwaltung immer wieder verwendet werden. Die Kommunikation soll dann vorrangig digital erfolgen. Durch Hilfestellung im Onlineformular wird auch die Datenqualität verbessert. Für Unternehmen, die diesen Weg nicht nutzen können oder wollen, bleibt der herkömmliche Zugang erhalten.
Online-Registrierung Servicekonto Hamburg (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI
Geplant ist auch die Einrichtung einer Schnittstelle, über die Betriebe ihre Mitteilungen direkt aus dem eigenen System heraus versenden können.
Für die digitale Mutterschutzmitteilung wird lediglich ein kostenloses Servicekonto für Unternehmen benötigt, mit dem auch viele weitere digitale Verwaltungsleistungen genutzt werden können. Wer noch kein Servicekonto hat, kann sich hier registrieren.
Die OZG-Leistung Mutterschutzmeldung gehört in das Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung, welches federführend von BMWi und dem Land Hamburg umgesetzt wird.