Anzeigepflichtige Personalveränderung: Onlinedienst zur Meldung von Geldwäschebeauftragten in Hamburg
Meldung Unternehmensführung & -entwicklung 29.01.2021
Schnell, einfach und branchenunabhängig: In Hamburg können Unternehmen aus Finanzwirtschaft und Nichtfinanzsektor bei der Aufsichtsbehörde Geldwäschebeauftragte online melden.
Unternehmen aus der Finanzwirtschaft und verschiedener Branchen aus dem Nichtfinanzsektor müssen sich in Deutschland aktiv an der Prävention und damit an der Bekämpfung von Geldwäsche beteiligen. Sie entwickeln Schutzkonzepte und bestellen, soweit dies rechtlich vorgesehen ist, zu deren Umsetzung Geldwäschebeauftragte auf Führungsebene. Diese sind der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet. Ihre Bestellung ist den Aufsichtsbehörden vorab anzuzeigen. Diese Anzeige ist in Hamburg jetzt auch online möglich.
Screenshot: Onlineregistrierung Servicekonto Hamburg (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI
Mit der Möglichkeit Geldwäschebeauftragte und Personalveränderungen nun auch online anzugeben, reduziert sich der betriebliche Aufwand in den Unternehmen. Eine direkte Zuordnung zu den, je nach Branche, unterschiedlichen Aufsichtsstellen und eine automatisierte Bestätigung verkürzen den Melde-Prozess und machen ihn transparenter.
Senator Michael Westhagemann zum neuen Onlineservice: “Geldwäsche gefährdet den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb, wenn einzelne Unternehmen illegale Gelder investieren und sich so ungerechtfertigte Marktvorteile verschaffen. Für die Anzeige brauchen Unternehmen lediglich ein kostenloses Servicekonto Business, mit dem sie auch viele weitere Verwaltungsleistungen nutzen können. Das ist ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau. “
Auch Christian Pfromm, Chief Digital Officer der Stadt Hamburg, macht deutlich: “Mit dem neuen Onlinedienst erleichtern wir Unternehmen die Meldung ihrer Geldwäschebeauftragten. Davon profitiert die Wirtschaft insgesamt, aber auch das meldende Unternehmen selbst. Der Onlinedienst ist ein weiterer Schritt, mit dem Digitalisierung die Standortbedingungen für Unternehmen in Hamburg deutlich verbessert.“
Hintergrund zum Thema Geldwäsche
Geldwäsche gefährdet den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb, wenn einzelne Unternehmen illegale Gelder investieren und sich so ungerechtfertigte Markvorteile verschaffen. Geldwäschebeauftragte sind zugleich Ansprechpartner für Aufsichtsstellen und sollen Schutzkonzepte zur Verhinderung von Geldwäsche durch Kunden erstellen.
OZG-Leistung "Anzeigepflichtige Personalveränderung"
Die Meldung von Geldwäschebeauftragten gehört zur OZG-Leistung "Anzeigepflichtige Personalveränderungen", die dem Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung zugeordnet ist und federführend von Hamburg umgesetzt wird. Demnach müssen bestimmte Tätigkeiten in Unternehmen von speziell für diese Tätigkeiten bestimmten Beauftragten übernommen werden. Die Personalveränderungen solcher Tätigkeiten und die Beendigung der Beschäftigung der Beauftragten müssen bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen z. B. Neuanstellungen oder Änderungen in der Betriebsleitung, von Stufenplanbeauftragten oder aber auch von sog. Geldwäschebeauftragten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hamburg.de/wirtschaft/geldwaeschepraevention/.