Röntgeneinrichtung, Anlagengenehmigung und Fischerei – neue digitale Dienste im hohen Norden
Meldung Umwelt 20.08.2020
Schleswig-Holstein stellt seit Kurzem wichtige Dienste für Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Strahlenschutz, Anlagengenehmigung und Fischerei online zur Verfügung.
Neben Rheinland-Pfalz ist Schleswig-Holstein federführendes Bundesland im Themenfeld Umwelt. Seit Frühjahr 2020 werden dort verschiedene OZG-Leistungen digitalisiert, die sich an Unternehmerinnen und Unternehmer wenden. Diese dürften den meisten Bürgerinnen und Bürgern eher weniger bekannt sein, für viele Unternehmen sind sie aber von hoher Relevanz.
Die folgenden Verwaltungsleistungen können Unternehmen ab sofort online beantragen:
- die Anzeige von Röntgeneinrichtungen sowie Mitteilung über die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten: Anlagen zur Erzeugung von Röntgenstrahlung, sämtliche Anwendungs- und Zusatzgeräte und Zubehör, die erforderliche Software und die Vorrichtungen zur medizinischen Befundung. Medizinische Röntgenanlagen sind zugleich Medizinprodukte, die eine entsprechende CE-Kennzeichnung haben.
- die Anzeige einer Anlage nach 31. BImSchV: Anlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösemittel Tätigkeiten durchgeführt werden, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden.
- die Anzeige einer Anlage nach 2. BImSchV: Anlagen, in denen mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen umgegangen wird, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden.
- die Anzeige von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen: Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr und Gleichstromanlagen, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden
- die Genehmigung eines fischereilichen Hegeplans: Hier können z.B. Pächterinnen und Pächter sowie Inhaberinnen und Inhaber von Fischereirechten bei der oberen Fischereibehörde Ihren fischereilichen Hegeplan zur Genehmigung einreichen.
Bei der Umsetzung im Verwaltungsportal des Landes Schleswig-Holstein legte man die Online-Dienste nach einem einheitlichen Prinzip an. Die Nutzerinnen und Nutzer sehen bei jeder Onlineanwendung auf einen Blick, um welche Leistung es sich handelt und erhalten übersichtlich und direkt Antworten auf die häufigsten Fragen zu Voraussetzungen, Kosten, Bearbeitungsdauer sowie zum Thema Hilfe & Datenschutz.
Aus der Theorie in die Praxis
Das Bemerkenswerte sei, so die Akteurinnen und Akteure im Themenfeld Umwelt, dass man bei den oben genannten Online-Diensten die zuvor theoretisch erdachten Prozesse erstmals erprobt habe. So galt es, an vielen Stellen notwendige Strukturen und Prozesse zu erläutern und diese den richtigen Kommunikationspartnerinnen und -partnern zu vermitteln.
Screenshot Beantragungsprozess „Röntgeneinrichtung“ (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Serviceportal Schleswig-Holstein