OZG-Umsetzung schreitet voran: BLE bringt Pilotleistung „Fischetikettierung“ online
Meldung jetzt digital! 07.02.2020
Mit dem Thema „Fischetikettierung“ beschäftigen sich Privatpersonen wahrscheinlich höchstens mal im Supermarkt – aber für viele Unternehmen aus Fischerei und Aquakultur ist der Behörden-Antrag „Aufnahme einer neuen Handelsbezeichnung in das Verzeichnis für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur“ ein relevanter Vorgang.
Bisher musste dieser Antrag in Papierform eingereicht werden, das heißt das Formular per Hand ausgefüllt, mit allen ausgedruckten Nachweisen versehen und per Post an die Behörde verschickt werden. Das geht jetzt effizienter und vor allem nutzerfreundlicher: Seit Februar 2020 kann der Antrag auch digital gestellt werden.
BLE und ITZ-Bund setzten diese OZG-Pilotleistung um
Die Digitalisierung der OZG-Leistung „Fischetikettierung“ wurde im Rahmen „Digitalisierungsprogramm Bund“ als Pilotprojekt ausgewählt. Seit April 2019 setzen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeinsam mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) die Leistung um. Oberste Priorität des Digitalisierungsprozesses war die Nutzerfreundlichkeit für diese von Unternehmen aus dem In- und Ausland in Anspruch genommene Verwaltungsleistung.
Pilotvariante für den Start
Seit Dienstag ist nun eine erste Version des Antrags online. Ausgefüllt werden kann er jetzt digital, einreichen kann man ihn auf zwei verschiedenen Wegen: Entweder mit der eID- Funktion des Personalausweises medienbruchfrei elektronisch oder in ausgedruckter Form wie bisher.
Zukünftig ist die Anbindung sowie Authentifizierung über das Nutzerkonto Bund geplant. Das System soll dann bereits hinterlegte Stammdaten ergänzen. Fachliche Daten können die Antragstellenden eigenständig hinzufügen.
Die Anmeldung am Nutzerkonto Bund soll deutschen und ausländischen Personen und Unternehmen möglich sein. Im Antragsprozess prüft die BLE die Gültigkeit der optional einzureichenden Nachweise und die neue Handelsbezeichnung. So werden fehlerhafte oder unzureichend ausgefüllten Anträge minimiert und die Verwaltung entlastet.
Online-Anwendung: Beantragung Fischetikettierung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BLE
Hintergrund der Leistung
Gemäß Kapitel IV der seit dem 01. Januar 2014 gültigen EU-Verordnung Nr. 1379/2013 vom 11. Dezember 2013 über die „Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (GMO)“ müssen bei der Etikettierung die Handelsbezeichnung der Art, der wissenschaftliche Name, die Produktionsmethode, das Fanggebiet, die Fanggerätekategorie und bei bestimmten Produkten der Hinweis, ob das Erzeugnis aufgetaut wurde, angebracht werden.
Die Umsetzung des EU-Gemeinschaftsrechts in Deutschland erfolgte durch das Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz - FischEtikettG)“ vom 01. August 2002 (BGBl. I, Nr. 55, S. 2980 vom 8. August 2002) und die Verordnung zur Durchführung des Fischetikettierungsgesetzes (Fischetikettierungsverordnung - FischEtikettV) vom 15. August 2002 (BGBl. I, Nr. 60, S. 3363 vom 27. August 2002).
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist gemäß der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002 zuständig für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung eines Verzeichnisses der Handelsbezeichnungen der Fischarten. Neuaufnahme oder vorläufige Festlegung von Handelsbezeichnungen müssen demnach bei der BLE beantragt werden.