Corona-Novemberhilfe: "Einer für Alle"-Lösung im Themenfeld Forschung & Förderung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Forschung & Förderung , Datum: 27.11.2020

Seit kurzem kann die "Novemberhilfe" beantragt werden. Die krisenrelevante OZG-Leistung wurde im Eiltempo digitalisiert.

Seit November gelten die Maßnahmen des "Teil-Lockdowns", um die Corona-Pandemie einzudämmen. Die erneuten Bestimmungen und Schließungen treffen zahlreiche Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen finanziell besonders hart. Die Bundesregierung hat daher eine zusätzliche "außerordentliche Wirtschaftshilfe" beschlossen: Diese sogenannte "Novemberhilfe" unterstützt die Betroffenen durch schnelle, wirksame und unbürokratische finanzielle Förderungen. Die Anträge können seit 25. November und bis zum 31. Januar 2021 auf der zugehörigen Plattform gestellt werden. In den ersten 24 Stunden wurden bereits knapp 17.000 Anträge registriert, die Webseite wurde bereits 1,3 Mio. Mal aufgerufen. Dabei lief der vom Themenfeld Forschung & Förderung im Eiltempo digitalisierte Antragsprozess äußerst stabil.

Gegenüber den Überbrückungshilfen I und den Überbrückungshilfen II wurde bei der Novemberhilfe der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. So sieht die Novemberhilfe u. a. Finanzhilfen für Betriebe in Höhe von 75 Prozent ihres Umsatzes aus November 2019 vor. Solo-Selbstständige, wie z. B. die besonders hart von den Corona-Schließungen betroffenen Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffenden, können direkt bis zu 5.000 Euro beantragen.

BMI und Bayern haben die Coronahilfen im Eiltempo digitalisiert

Bei der Bereitstellung der neuen Überbrückungshilfe spielte das OZG-Themenfeld Forschung & Förderung eine maßgebliche Rolle. So zählt die Novemberhilfe – wie zuvor schon die Überbrückungshilfe I und II – erneut zu den Umsetzungsprojekten der OZG-Leistung "Notlagenhilfe und Entschädigungen für Unternehmen". Das BMI als federführendes Bundesressort und Bayern als federführendes Bundesland des Themenfelds haben den Online-Antragsprozess im Eiltempo OZG-konform digitalisiert, welchem sich alle Bundesländer im Rahmen des "Einer für Alle"-Prinzips angeschlossen haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sind Betreiber der Plattform, auf welcher auch die neue Novemberhilfe aufbaut. Betroffene können sich nun sowohl zur Überbrückungshilfe II als auch zur Novemberhilfe informieren und direkt über die Plattform Anträge einreichen.

Screenshot der Plattform Novemberhilfe Screenshot der Plattform Novemberhilfe (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMWi Screenshot der Antragsseite für die Novemberhilfe

Eine Plattform, viele Anforderungen

Ging es bei der Überbrückungshilfe II darum, innerhalb von nur drei Wochen eine bundesweite Antragsplattform aufzusetzen und damit einen vollständig digitalisierten Gesamtprozess verfügbar zu machen, erfordert die Novemberhilfe eine neue Dimension des Antragsverfahrens. So muss die zentrale, bundesweite Plattform für Überbrückungshilfen sicherstellen, dass die erforderlichen Unterstützungszahlungen für Unternehmen und Soloselbstständige in sehr kurzer Frist beantragt, die Anträge bewilligt und die Auszahlungen über die Bewilligungsstellen der Länder vorgenommen werden können. Dies gilt sowohl für die direkt als auch für die indirekt von den Corona-bedingten Einschränkungen Betroffenen. Überdies soll bei den Antragsverfahren eine Überkompensation durch die Hilfen verhindert und eine gegenseitige Anrechnung der gewährten Hilfen ermöglicht werden.

Im Zuge der Realisierung des Antragsprozesses für die Novemberhilfen wurden technische Anpassungen an bestehenden Anwendungen und Systemen der Plattform in schnellster Zeit notwendig. Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe sind eng miteinander verzahnt, da beide Förderungen ähnliche wirtschaftliche Sachverhalte abdecken und daher wechselseitig angerechnet werden sollen. Diese Anrechnung soll vollautomatisch erfolgen, so dass eine bruch- und störungsfreie Kommunikation zwischen den verschiedenen Antrags- und Fachverfahren unabdingbar ist.

Hohe Nachfrage für Novembergeld

Auch rechnet man bei Verantwortlichen des Umsetzungsprojektes Novemberhilfe mit erheblich mehr eingehenden Anträgen als zuvor, die Zahlen der ersten 24 Stunden belegen dies bereits. Die Plattform muss gewährleisten, dass diese nicht nur schnell, sondern auch korrekt weiterbearbeitet werden.

Bei den Verantwortlichen im Themenfeld Forschung & Förderung sieht man die Chancen und Herausforderungen der Corona-Pandemie gleichermaßen: Mit dem Onlineportal für Corona-Überbrückungshilfen wurde gezeigt, wie schnell die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Ernstfall gehen kann. Insbesondere ist man hier froh, dass man dem BMWi schnell und unbürokratisch die notwendigen Gelder bereitstellen und dabei auf bestehende Strukturen aufsetzen und das Miteinander fördern konnte.

Das Themenfeld Forschung & Förderung befasst sich mit Genehmigungsverfahren und der Abwicklung von Förderungen in insgesamt sieben Lebens- und Geschäftslagen. Dabei wird die Digitalisierung von 30 OZG-Leistungen und mehr als 2.500 LeiKa-Leistungen angegangen. Oberstes Ziel: Das Themenfeld soll Förderprogramme unkompliziert für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auffindbar machen, sodass diese in Zukunft digital beantragt und abgewickelt werden können.

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